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Leserbeitrag
Schweiz 1939 -
Für
ein nicht existierendes Vermögen:
Jude musste katholische Kirchensteuer zahlen
Faktisch in
letzter Minute, kurz vor der Kristallnacht und wenige Monate vor dem Ausbruch des zweiten
Weltkriegs, emigrierten meine jüdischen Großeltern aus Deutschland in die Schweiz. Ihr
Haus wurde von den Nazis konfisziert. Mein Großvater verlor den Anspruch auf die kurz
bevorstehende Rente. Außer etwas Hausrat konnten sie nichts mitnehmen. Mit fünf
Schweizer Franken kamen sie an der Grenze an, und ein Bekannter meiner Eltern brachte
ihnen das Geld für die Weiterreise an den Grenzbahnhof. Von Stund an waren sie völlig
auf die Unterstützung meiner Eltern angewiesen, die zu jener Zeit als junge Angestellte
nur ein bescheidenes Einkommen hatten.
Mein Vater sprach an vielen Orten bei den Vorstehern der politischen
Gemeinden und Kantone vor, um eine Aufnahme für meine Großeltern zu erreichen. Im Kanton
Nidwalden in der Innenschweiz erklärte sich endlich eine kleine Gemeinde dazu bereit. Die
Aufnahme war allerdings an eine Bedingung geknüpft: Meine Eltern respektive meine
Großeltern sollten für ein nicht existierendes Vermögen von vierhunderttausend
Schweizer Franken katholische Kirchensteuer zahlen. Meinen Eltern blieb nichts anderes
übrig, als diese unrechten Bedingung zu akzeptieren, wenn sie nicht das Leben meiner
Großeltern aufs Spiel setzen wollten.
Obwohl die Schweizer Bundesverfassung eine strikte Trennung von Staat und
Kirche vorschreibt, war es möglich, dass der Vorsteher einer politischen Gemeinde die Not
der Menschen zugunsten der Kirche ausnutzte.
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