In der
Gemeinde Wettingen im Aargau hat der SVP-Einwohnerrat Thomas B.
gefordert, bei Einbürgerungsanträgen festzustellen, ob der potenzielle
Neubürger auch Kirchensteuer bezahlt. Denn "die Bezahlung der
Kirchensteuer sei aus sozialen Gründen geradezu eine moralische Pflicht" (Zofinger Tagblatt, 10.12.1999).
Der Politiker scheint hier einiges durcheinander zu bringen. Will er etwa
sagen, dass nur moralisch sein könne, wer Mitglied einer Kirche ist? Die blutige
Kirchengeschichte legt eher das Gegenteil nahe. Oder meint er, dass nur Schweizer sein
könne, wer katholisch oder reformiert ist? So dachte man vielleicht vor einigen hundert
Jahren.