Die Kirche und der Mammon (3): Der Griff nach dem Erbe
Mönche
als Fälschungsexperten
Um
den kirchlichen Grundbesitz zu vermehren, machten Mönche und andere
Kirchenleute nicht nur Ödland urbar. Sie bedienten sich dazu nicht
selten auch der Urkundenfälschung und des gemeinen Betruges.
Trachtete ein Bischof oder Abt danach, seinen
Grundbesitz zu vergrößern, so fand sich schon bald im Klosterarchiv eine
Pergamenturkunde, ausgestellt von diesem oder jenem Fürsten aus früherer
Zeit, der den betreffenden Landstrich dem Kloster vermacht hatte. "Der
Mönch Gueron berichtete auf seinem Sterbelager, dass er ganz Frankreich
durchzogen habe, um für Klöster und Kirchen falsche Dokumente zu machen"
(E.-H. Schmitz, Die Kirche und das liebe Geld, Münster, S. 83). Das
Benediktinerkloster Reichenau galt als berüchtigte Stätte der
Urkundenfälschung im süddeutschen Raum (vgl. W. Kammeier, Die
Fälschung der deutschen Geschichte, Wolfenbüttel 1979, S. 23 f). Wer
die größte aller Fälschungen, die angebliche Übereignung des gesamten
Abendlandes durch Konstantin an den Papst (die sog. Konstantinische
Schenkung) für unwahr hielt, musste dies oftmals mit dem Tod bezahlen,
so z. B. Johannes Dränsdorf in Heidelberg, noch im Jahre 1425, ebenso
der Waldenser-Führer Friedrich Reiser in Straßburg 1458 (Herrmann,
Kirchenfürsten, S. 51).
Erbschleicherei
oder: kein Testament ohne Priester
Ein
Hauptfaktor für das Anwachsen des kirchlichen Grundbesitzes seit der
Antike, besonders aber im Mittelalter, waren Erbschaften. Bereits im
vierten Jahrhundert n. Chr. war die Erbschleicherei durch den damaligen
Papst Damasus (366 bis 384 n. Chr.) so schlimm, dass der Kaiser
eingreifen musste. Damasus "tätigte die finstersten Finanzgeschäfte, und
sein Luxus war sprichwörtlich. Durch seine Vertrautheit mit den reichen
Christinnen profitierte der ‘Ohrenkitzler der Damen’ derart, dass an ihn
370 ein Kaiseredikt erging, das energisch die Erbschleicherei des Klerus
verbot" (Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums, Bd. III, S.
496). Schon aus Furcht vor dem Fegefeuer oder Höllenpein vermachtem
im Mittelalter viele Gläubige der Kirche Teile von Haus und Hof. "Im
Lehnswesen war es üblich, dass jeder Grundbesitzer oder Pächter beim
Tode etwas der Kirche hinterließ; wer das unterließ, kam in den Verdacht
der Ketzerei und erhielt unter Umständen keinen Begräbnisplatz in
geweihter Erde. Da nur wenige Laien schreiben konnten, wurde gewöhnlich
ein Pfarrer herbeigezogen, wenn ein Testament aufgestellt werden sollte;
Papst Alexander III. verfügte 1170, dass kein Testament gültig sei, das
nicht in Gegenwart eines Priesters gemacht worden sei; jeder weltliche
Notar, der ein Testament aufstellte, ohne dieser Vorschrift zu genügen,
sei mit dem Kirchenbann zu bestrafen; und die Kirche beanspruchte für
sich das ausschließliche Recht, ein Testament gerichtlich zu bestätigen.
Geschenke oder Legate an die Kirche galten als die verlässlichsten
Hilfsmittel, um die Leidenszeit im Fegefeuer zu verkürzen" (Durant,
Kulturgeschichte der Menschheit, Bd. 6, S. 454).
Wie meisterhaft die Kirche es verstand, insbesondere
reichen Leuten einzureden, dass ihr Seelenheil nur in der Übereignung
ihres Erbes an die Kirche liege, beschreibt der Kulturhistoriker Jaque
le Goff in seinem Buch Wucherzins und Höllenqualen - Ökonomie und
Religion im Mittelalter wie folgt: "Die einzige Möglichkeit des
Wucherers (und dazu gehörte so gut wie jeder Kaufmann) das Heil zu
erlangen, ist die vollständige Rückzahlung seines Gewinns, da er seinen
ganzen Gewinn unrecht erworben hat ... Für den Wucherer ist es schwer,
seine Sünden wieder gutzumachen, denn Gott vergibt ihm nur, wenn er
zurückgibt, was er stahl." Dies führte in vielen Fällen dazu, dass
reiche Kaufleute etwa Stiftungen machten, die dann im Rahmen der Kirche
betrieben wurden und zum Teil bis heute durch ihre reiche
Güterausstattung noch funktionieren.
Kinder enterben zugunsten der Kirche |
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