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Gewalttätig,
jugendgefährdend, verfassungsfeindlich
Kommt die
Bibel
auf den Index?
Die
so genannte Heilige Schrift beinhaltet nicht nur die höchste Ethik - die
Zehn Gebote Mose und die Bergpredigt des Jesus von Nazareth -, sondern
sie ist in vielen Passagen auch ein blutrünstiges Buch. Sie predigt
Völkermord, Rassismus, Judenfeindschaft, grausame Hinrichtungen von
Ehebrechern und Homosexuellen, die Ermordung der eigenen Kinder und
viele andere Perversitäten. All das wird Gott bzw. dem Propheten Mose
unterschoben. Diese furchtbare Umrahmung der positiven Botschaften der
Bibel vermindert nicht nur deren Wert, sondern vergiftet vor allem die
Seelen junger Menschen. Dies gilt um so mehr, als die kirchlichen
Institutionen bis heute lehren, dass jedes Wort der Bibel Gottes Wort
sei, an das man glauben müsse.
Um zu verhindern, dass im Namen Gottes weiterhin
schlimmste Unmoral und Perversion verbreitet werden, haben einige Eltern
Minderjähriger ein ungewöhnliches, aber nahe liegendes rechtliches
Verfahren eingeleitet: Sie verlangen, dass der gegenwärtige Text der
Bibel auf die Liste jugendgefährdender Schriften ("Index")
gesetzt wird, solange er die blutrünstigen und menschenrechtswidrigen
Passagen enthält.
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Das
Weisse Pferd dokumentiert nachfolgend den Antrag des von den
Eltern beauftragten Anwalts vom 24.7.2000 in gekürzter Form: * |
An die Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Frau Dr. Christine Bergmann, Berlin
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
erlauben Sie mir, dass ich mich unter Vorlage auf
mich lautender Vollmachten namens nachfolgender Väter und Mütter
Minderjähriger an Sie wende: ...
Die vorgenannten Eltern möchten Sie auf eine schwer
jugendgefährdende Schrift aufmerksam machen und deren Verbot erwirken.
E s
handelt sich um ein Buch, in dem kaum zu übertreffende Grausamkeiten
und Unmenschlichkeiten als gottgewollt verherrlicht werden: Völkermord,
Menschenraub, das Hinschlachten von Kindern, Frauen und Greisen,
Vergewaltigung, barbarische Methoden des Mordens, die blutige Ausrottung
Andersdenkender, die Hinrichtung von Ehebrechern, Homosexuellen,
Wahrsagern und anderen der herrschenden Priesterkaste missliebigen
Zeitgenossen. Es gibt in der gesamten Weltliteratur keine
menschenverachtendere und blutigere Schrift als dieses Buch. Sie werden
sicher zustimmen, dass derartige Schriften in höchstem Maß
jugendgefährdend sind und deshalb aus dem Verkehr gezogen werden
müssen, wozu das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften verpflichtet.
Ich
hoffe, dass Sie den Mut zur Anwendung dieses Gesetzes nicht verlieren,
wenn Sie erfahren, in welchem Buch die angesprochenen und zugleich
näher zu erläuternden Textpassagen enthalten sind: In der so genannten
Heiligen Schrift. Dabei wird nicht verkannt, dass die Bibel in vieler
Hinsicht auch ethisch Wertvolles beinhaltet: Die 10 Gebote Mose und die
Bergpredigt des Jesus von Nazareth, die Aussagen der großen Propheten
des Alten Testaments und die authentisch wirkenden Teile der
Schilderungen des Lebens Jesu. Die Bibel besteht jedoch aus vielen
Schichten, die erst im Laufe von Jahrhunderten entstanden und - meist
aufgrund heftiger Auseinandersetzungen - in den Kanon der so genannten
heiligen Bücher aufgenommen wurden. Dabei handelt es sich nicht um
Berichte unmittelbarer Zeitzeugen der geschilderten Ereignisse, sondern
um die schriftliche Niederlegung mündlicher Überlieferungen. Und auch
hiervon liegen keine Originaltexte mehr vor, sondern lediglich
Abschriften von immer neuen Abschriften und Übersetzungen von
Übersetzungen.
U nbewusste
Fehler und bewusste Fälschungen, menschliche Verirrungen, Zeitbedingtes
und Mythologisches flossen ein und ließen eine Schriftensammlung
zustande kommen, die ersichtlich auch Menschenwerk ist und an der die
unterschiedlichsten geistigen Strömungen mitwirkten, nicht zuletzt die
jeweils herrschende Priesterkaste. Für das Alte Testament sind die
verschiedenen Überlieferungsstränge ("Priesterschrift", "Jahwist",
verschiedene Geschichtswerke etc.) inzwischen nachgewiesen. Für das
Neue Testament räumt am Ende des 4. Jahrhunderts einer der wichtigsten
Übersetzer, Hieronymus, der Schöpfer der ersten lateinischen Bibel (Vulgata),
ein, dass er sich gezwungen sah, "ein neues Werk aus einem alten zu
schaffen, gleichsam als Schiedsrichter zu fungieren über Bibeltexte, die
in aller Welt verbreitet sind", und dass er befürchte, als "Fälscher und
Religionsfrevler" gescholten zu werden, weil er "die
Kühnheit besaß, einiges in den alten Büchern zuzufügen, abzuändern
oder zu verbessern".
D ass
die in dieser Mischung aus Spirituellem und Allzumenschlichem
enthaltenen blutigen Anweisungen immer noch im Umlauf sind, ist ein
Phänomen besonderer Art: Einer der Gründe ist sicherlich, dass viele
Menschen gar nicht wissen, welch grausame Vorschriften Teile der Bibel
enthalten und zur Nachahmung empfehlen. Ein anderer Grund besteht darin,
dass wir uns alle an die Schilderungen angeblich gottgewollter
Verbrechen von Kindesbeinen an gewöhnt haben - durch einen
Religionsunterricht, in dem die Seelen der Kinder nicht zuletzt durch
solche biblischen Geschichten geprägt werden.
D er
Hauptgrund dürfte in der immer noch bestehenden Macht der Kirchen
liegen, denen zwar kaum mehr jemand glaubt (nur mehr 7 % der Bevölkerung
erscheinen zum Sonntagsgottesdienst), deren Bürokratie die politisch
Verantwortlichen jedoch immer noch unter Druck setzt, wie zu Zeiten der
"Volkskirche", obwohl der heutigen Kirche das Volk
längst abhanden gekommen ist und weiter abhanden kommt - bekanntlich
treten jährlich Hunderttausende aus. Es ist an der Zeit, dass die
Anwendung des geltenden Gesetzes- und Verfassungsrechts unabhängig von
kirchlicher Billigung erfolgt. Dies gilt um so mehr, als es um Texte
geht, deren Ideologie für eine blutige Kirchengeschichte verantwortlich
ist, auf deren Gewalttätigkeiten die Kirchen nicht freiwillig
verzichteten, sondern die sie nur unter dem Druck zunehmender
Aufklärung und liberaler Rechtsstaatlichkeit zurückstellten. Kein
Geringerer als der bekannte Philosoph Karl Jaspers warnte deshalb vor
der Gefahr, dass die Scheiterhaufen jederzeit wieder entzündet werden
könnten, wenn die politischen Verhältnisse es zulassen.
Dies vorausgeschickt, stelle ich namens der von mir vertretenen
Eltern den
Antrag,
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend möge bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Schriften gem. § 11 Abs. 2 GjSM den Antrag stellen, die Bibel gem.
§ 1 Abs. 1 GjSM in die Liste jugendgefährdender Schriften aufzunehmen,
solange darin kriminelle, grausame, lebensbedrohende und gegen die
Menschenwürde verstoßende Verhaltensweisen als gottgewollt oder
verharmlosend dargestellt werden.
Im einzelnen stützt sich dieser Antrag auf folgende
Begründung:
1
Gemäß § 1 des
Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und
Medieninhalte (GjSM) sind "Schriften, die geeignet sind, Kinder und
Jugendliche sittlich zu gefährden ... in eine Liste aufzunehmen. Dazu
zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit,
Verbrechen oder Rassenhass anreizende sowie den Krieg verherrlichende
Schriften".
Zur "sittlichen Gefährdung geeignet" sind nach der
Kommentierung des Ministerialrats im Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend Dr. Rainer Scholz solche Schriften, "die nach menschlicher Erfahrung imstande sind, die gesunde sittliche
Entwicklung von Menschen unter 18 Jahren zu beeinträchtigen. Dies
ist dann anzunehmen, wenn zu befürchten ist, dass durch die Lektüre
das sittliche Verhalten des Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen,
Reden oder Handeln von den Normen des Erziehungszieles wesentlich
abweicht. Das Erziehungsziel ist in unserer pluralistischen Gesellschaft
vor allem dem Grundgesetz, insbesondere der Menschenwürde und den
Grundrechten, aber auch den mit dem Grundgesetz übereinstimmenden
pädagogischen Erkenntnissen und Wertmaßstäben, über die in der
Gesellschaft Konsens besteht, zu entnehmen."
Als "verrohend wirkend" gelten solche Schriften, "die geeignet sind, rohe Instinkte zu wecken, eine
gefühllose, gegen Schicksal und Leiden anderer abgestumpfte Gesinnung
hervorzurufen oder zu intensivieren (z. B. besonders brutale
Wildwestdarstellungen)".
"Zu
Gewalttätigkeit" oder zu "Verbrechen anreizende Schriften" sind solche,
"die bei objektiver Betrachtung befürchten lassen, dass
junge Leser durch die Rezeption zur Begehung von Gewalttätigkeiten,
Verbrechen oder anderen Straftaten verführt werden, weil sie ein
solches Verhalten herrlich, vorbildlich oder nachahmenswert
finden".
Zum "Rassenhass anreizende Schriften" sind solche, "die durch Einwirkung auf die Leidenschaft eine feindselige
Haltung gegenüber anderen Rassen angehörigen Personen,
Bevölkerungsteilen oder Völker hervorzurufen geeignet sind und damit
den Nährboden für Hass, öffentliche Äußerungen, Kampagnen oder
sogar Ausschreitungen gegen die betroffenen Kreise zu bereiten geeignet
sind".
Zu den kriegsverherrlichenden Schriften zählen
sicherlich nicht nur die ... Darstellungen des Krieges als "anziehend, reizvoll" etc., sondern
auch die Darstellung von Massen- bzw. Völkermorden als gottgewollte
Handlungsweisen.
Im übrigen besteht nach der Rechtsprechung und der
Spruchpraxis der Bundesprüfstelle Einigkeit, dass es sich im § 1 Abs.
1, S. 2 GjSM nur um einen "nicht erschöpfenden Beispielkatalog für
den Oberbegriff der ‘sozialethischen Desorientierung’" handelt, so
dass auch Schriften mit anderen Inhalten die Voraussetzungen für eine
Indizierung erfüllen können. Dies gilt insbesondere für Verletzungen der
Menschenwürde, was bei Darstellungen anzunehmen ist, in denen "der Mensch zum Objekt degradiert wird, vor
allem, wenn er auf eine unmenschliche Stufe gestellt wird".
Erwähnt wird in der zitierten Kommentierung u. a. Verstümmelung,
grausame Folterszenen u. ä.
2
Dies alles trifft auf
zahlreiche Passagen der Bibel zu. Einige Beispiele seien vorweggenommen:
"Wenn
ein Mann oder eine Frau Geister beschwören oder deuten kann, so sollen
sie des Todes sterben; man soll sie steinigen; ihre Blutschuld komme
über sie." (3. Mose 20, 27)
Hier sind die
späteren Hexenprozesse bereits vorprogrammiert. Ähnlich soll es dem
ergehen, der "den Namen des Herrn lästert" - eine Art
Generalermächtigung für Todesurteile, unmittelbar Gott in den Mund
gelegt:
„Führe
den Flucher hinaus vor das Lager, und lass’ alle, die es gehört
haben, ihre Hände auf sein Haupt legen, und lass die ganze Gemeinde ihn
steinigen ..." (3. Mose 24, 14)
Wer mit seinen
eigenen Gläubigen so gewalttätig umgeht, wie dies der Priesterkaste
der damaligen Zeit erlaubt ist, der wird erst recht Andersgläubigen,
die ja seine Monopolstellung gefährden könnten, mit unnachsichtiger
Härte begegnen. Auch dafür soll der Gott der Bibel herhalten:
"Du,
hüte dich aber, mit den Bewohnern des Landes, in das du kommst, einen
Bund zu schließen; sie könnten dir sonst, wenn sie in deiner Mitte
leben, zu einer Falle werden. Ihre Altäre sollt ihr vielmehr
niederreißen, ihre Steinmale zerschlagen, ihre Kultpfähle
umhauen." (2. Mose 34, 12 ff)
Paulus geht
sogar noch einen Schritt weiter, indem er über Andersgläubige bzw.
Anhänger anderer Kulte schreibt:
"Sie
sind voll alles Unrechten, von Schlechtigkeit, Habsucht, Bosheit ... Sie
wissen, dass, die solches tun, nach Gottes Recht des Todes würdig sind
..." (Römer 1, 29 f.)
In der
späteren Weltmission der Katholischen Kirche in Lateinamerika setzten
die portugiesischen und spanischen Missionare dieses Programm um, was
nach Expertenschätzung 10 - 20 Millionen Indianern das Leben kostete.
Im 1.
Thessalonicher-Brief schürt Paulus sodann bei der Ablehnung
Andersgläubiger den Antisemitismus des Neuen Testaments, indem er
schreibt:
"Die
haben den Herrn Jesus getötet und die Propheten und haben uns verfolgt
und gefallen Gott nicht und sind allen Menschen feind ... Aber der Zorn
ist schon über sie gekommen zum Ende hin."(1.
Thessalonicher 2, 14 f.)
Das wurde zur
geistigen Grundlage für die Aufrufe Luthers, die Synagogen und Schulen
der Juden mit Feuer anzustecken ... "unserem Herrn und der
Christenheit zu Ehren, damit Gott sehe, dass wir Christen seien".
Und auf Luther
berief sich wieder Hitler, der den Begründer der
evangelisch-lutherischen Kirche deshalb als "großen Mann" pries, weil "er den Juden sah, wie wir ihn erst heute zu sehen
beginnen".
In der
geistigen Nachfolge des biblischen Antisemitismus pries dann der
evangelische Landesbischof Sasse angesichts der Reichskristallnacht
Luther und Hitler im Verbund:
"Am
10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die
Synagogen. Vom deutschen Volk wird ... damit der gottgesegnete Kampf des
Führers zur völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt ..."
Der
Philosoph Karl Jaspers schrieb über Luther: "Seine Ratschläge gegen
die Juden hat Hitler genau ausgeführt."
Dabei waren die
zitierten Passagen aus dem Alten und dem Neuen Testament keineswegs die
einzigen Textstellen, in denen die Ideologie für die Erlaubnis zum
Genozid gegen Andersgläubige zu finden ist. Obwohl eines der Hauptgebote
des von Mose verkündeten Dekalogs lautet: "Du sollst
nicht töten!", machen die Textverfasser der Bibel Jahwe zu einem
Kriegsgott, der rücksichtslos Eroberungsfeldzüge befiehlt und zu Mord
und Totschlag, Plünderung und Vergewaltigung aufruft. Die Aufforderung
"Schadet
den Midianitern und schlagt sie" (4. Mose
25, 17)
ist noch das
harmloseste Beispiel. Der "Gott", von dem hier die Rede ist,
"wird
die Völker seiner Verfolger auffressen und ihre Gebeine zermalmen und
mit seinen Pfeilen zerschmettern". (4.
Mose 24, 8)
Auch im 2. Petrusbrief findet eine regelrechte
Volksverhetzung gegen Andersgläubige statt:
"Sie
sind wie die unvernünftigen Tiere, die von der Natur dazu geboren sind,
dass sie gefangen und geschlachtet werden ... sie sind schandbare
Schmutzflecken ..." (2. Petrus 2, 12 f.)
Mitunter schwelgt die Bibel in einer Art Blutrausch,
die sie Gott unterschiebt:
"Ich
will meine Pfeile mit Blut trunken machen, und mein Schwert soll Fleisch
fressen, mit Blut von Erschlagenen und Gefangenen, von den Köpfen
streitbarer Feinde!" (5. Mose 32, 42)
Als die Kreuzritter auf Geheiß Papst Urbans II. im
Jahre 1095 Jerusalem stürmten und knöcheltief im Blut der von ihnen
ermordeten Sarazenen wateten, konnten sie sich auf die biblischen Lehren
des Alten und des Neuen Testaments berufen.
Auch infame Kriegslisten sollen danach gottgewollt
sein:
"Wenn
du vor eine Stadt ziehst, um gegen sie zu kämpfen, so sollst du ihr
zuerst den Frieden anbieten. Antwortet sie dir friedlich und tut sie dir
ihre Tore auf, so soll das ganze Volk, das darin gefunden wird, dir
fronpflichtig sein und dir dienen. Will sie aber nicht Frieden machen
mit dir, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie. Und wenn sie
der Herr, dein Gott, dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was
männlich darin ist, mit der Schärfe des Schwertes erschlagen. Nur die
Frauen, die Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und
alle Beute sollst du unter dir austeilen und sollst essen von der Beute
deiner Feinde, die dir der Herr, dein Gott, gegeben hat." (5.
Mose 20, 10-14)
Die
Vorschriften der Genfer Konvention wirken im Angesicht solcher
Ratschläge wie überflüssige Humanitätsduselei. Empfohlen wird auch
folgende Vorgehensweise:
"Da redete
Mose mit dem Volk und sprach: ‘Rüstet unter euch Leute zum Kampf
gegen die Midianiter, die die Rache des Herrn an den Midianitern
vollstrecken ... und sie zogen aus zum Kampf gegen die Midianiter, wie
der Herr es Mose geboten hatte, und töteten alles, was männlich war;
samt den Erschlagenen töteten sie auch die Könige der Midianiter ...
und die Kinder Israels nahmen gefangen die Frauen der Midianiter und
ihre Kinder. All ihr Vieh, all ihre Habe und alle ihre Güter raubten
sie und verbrannten mit Feuer alle ihre Städte, wo sie wohnten, und
alle ihre Zeltdörfer ... Und Mose wurde zornig über die Hauptleute des
Heeres ... und sprach zu ihnen: ‘Warum habt ihr alle Frauen leben
lassen?... so tötet nun alles, was männlich ist unter den Kindern, und
alle Frauen, die nicht mehr Jung frauen
sind; aber alle Mädchen, die unberührt sind, die lasst für euch
leben." (4.
Mose 31, 1 ff)
Die Serie der Grausamkeiten lässt sich beliebig
fortsetzen, z. B. durch nachfolgende Zitate: ... (Es folgen Beispiele
aus Hosea 14, 1; 4. Mose 25, 3 f.; 4. Mose 25, 6 f.)
"Da
fasste der Mann seine Nebenfrau und brachte sie zu ihnen hinaus. Die
machten sich über sie her und trieben ihren Mutwillen mit ihr die ganze
Nacht bis an den Morgen ... Als nun ihr Herr am Morgen aufstand und die
Tür des Hauses auftat und herausging ... siehe, da lag seine Nebenfrau
vor der Tür des Hauses ... Er sprach nicht. Da legte er sie auf den
Esel, machte sich auf und zog an seinen Ort. Als er nun heimkam, nahm er
ein Messer, fasste seine Nebenfrau und zerstückelte sie Glied für
Glied in 12 Stücke und sandte sie in das ganze Gebiet Israels."
(Richter 19, 25 f.)
"Als
nun der Brief zu ihnen kam, nahmen sie des Königs Söhne und töteten
die 70 und legten ihre Köpfe in Körbe und schickten sie zu Jehu nach
Jesreel. Und als der Bote kam und ihm sagte: Sie haben die Köpfe der
Söhne des Königs gebracht, sprach er: Legt sie in zwei Haufen vor das
Tor bis morgen ..." (2. Könige 10, 7 f.)
"Und
wenn jemand vermessen handeln würde, dass er dem Priester nicht
gehorcht, der dort im Dienst des Herrn, deines Gottes, steht, oder dem
Richter, der soll sterben ..." (5. Mose 17, 12)
"Wenn
jemand einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn hat, der der Stimme
seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht ... So sollen sie ihn
steinigen alle Leute seiner Stadt, dass er sterbe ..." (5. Mose,
21,18 f.)
... (2.
Mose 32, 27 ff)
Und damit
niemand auf den Gedanken kommt, dass man die Vorschriften dieser
blutigen Texte und die dort geschilderten Verhaltensweisen vielleicht
doch nicht ganz so ernst nehmen dürfe, schärft die Bibel dem Leser
noch einmal ein:
"Alles,
was ich euch gebiete, das sollt ihr halten und danach tun. Ihr sollt
nichts dazu tun und nichts davon tun." (5. Mose 13, 1)
So lehren es
die beiden Kirchen bis heute. Im Jahr 1965 deklarierte das höchste
Gremium der Katholischen Kirche in Gestalt des II. Vatikanischen Konzils
in seiner Dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung
folgendes:
"Das
von Gott Geoffenbarte, das in der Heiligen Schrift enthalten ist und
vorliegt, ist unter dem Anhauch des Heiligen Geistes aufgezeichnet
worden; denn aufgrund apostolischen Glaubens gelten unserer heiligen
Mutter, der Kirche, die Bücher des Alten wie des Neuen Testamentes in
ihrer Ganzheit mit allen ihren Teilen als heilig und kanonisch, weil
sie, unter Einwirkung des Heiligen Geistes geschrieben, ... Gott zum
Urheber haben und als solche der Kirche übergeben sind. Zur Abfassung
der heiligen Bücher hat Gott Menschen erwählt, die ihm durch den
Gebrauch ihrer eigenen Fähigkeiten und Kräfte dazu dienen sollten, all
das und nur das, was er - in ihnen und durch sie wirksam - geschrieben
haben wollte, als echte Verfasser schriftlich zu überliefern. Da also
alles, was die inspirierten Verfasser oder Hagiographen aussagen, als
vom Heiligen Geist ausgesagt zu gelten hat, ist von den Büchern der
Schrift zu bekennen, dass sie sicher, getreu und ohne Irrtum die
Wahrheit lehren (Unterstreichung durch den Verfasser), die Gott um unseres Heiles willen
in heiligen Schriften aufgezeichnet haben wollte. Daher ‘ist jede
Schrift, von Gott eingegeben, auch nützlich zur Belehrung, zur
Beweisführung, zur Zurechtweisung, zur Erziehung in der Gerechtigkeit,
damit der Gott gehörige Mensch bereit sei, wohl gerüstet zu jedem guten
Werk’". (2. Timotheus 3, 16-17)
Dementsprechend
heißt es in dem bis heute gültigen Katechismus der Katholischen
Kirche:
"Das
Alte Testament ist ein unaufgebbarer Teil der Heiligen Schrift. Seine
Bücher sind von Gott inspiriert (Unterstreichung durch
den Verfasser) und behalten einen
dauernden Wert, denn der Alte Bund ist nie widerrufen worden ... Die
Christen verehren das Alte Testament als wahres Wort Gottes (Unterstreichung
durch den Verfasser). Den Gedanken, das Alte Testament aufzugeben, weil das Neue
es hinfällig gemacht habe, wies die Kirche stets entschieden
zurück." (Randnummern 121 und 123)
Und für die
Evangelisch-Lutherische Kirche gilt immer noch gemäß einer ihrer
wichtigsten Bekenntnisschriften, der "Konkordienformel":
"Wir
glauben, lehren und bekennen, dass die ein(z)ige Regel und Richtschnur,
nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer gerichtet und geurteilt
werden sollen, sind allein die prophetischen und apostolischen Schriften
Altes und Neues Testaments, wie geschrieben steht: ‘Dein Wort ist
meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Weg’, Psalm 119. Und
Paulus: ‘Wann ein Engel vom Himmel käme und predigte anders, der soll
verflucht sein’, Gal 1."
3
Es handelt sich also
nicht etwa um historische Texte aus längst vergangenen Zeiten; es geht
vielmehr um bis heute gültige Vorschriften und als gottgewollt
dargestellte Praktiken, die der Schwerkriminalität zuzurechnen sind.
Diese
Empfehlungen werden noch bis in die jüngste Zeit befolgt. So berief
sich beispielsweise der vor kurzem verstorbene kroatische Präsident Franjo
Tudjman in seinem 1989 erschienen Buch Irrwege der historischen
Wahrheit zur Rechtfertigung der Ausrottung von
Minderheiten ausdrücklich auf die Bibel, indem er schrieb:
"Die
Geschichte der Menschheit wurde immer begleitet von dem Phänomen der
Gewalt ... Der Völkermord ist ein natürliches Phänomen, er steht in
Übereinstimmung mit der menschlich-sozialen und
mythologisch-göttlichen Natur. Der Genozid ist nicht nur erlaubt,
sondern empfohlen. Ferner hat der allmächtige Jehova mit eigenen Worten
den Völkermord immer dann empfohlen, wenn er für das Überleben und
die neuerlich etablierte Macht des Reiches des auserwählten Volkes oder
dessen Aufrechterhaltung wie die Verbreitung des heiligen Glaubens
nützlich ist."
Wer in
staatlicher Verantwortung für den Schutz der Jugend steht und die
Brutalität der biblischen Empfehlungen schweigend hinnimmt, macht sich
bezüglich der daraus resultierenden Gefährdung der seelischen und
moralischen Entwicklung der Jugend mitschuldig.
Die Bibel
erfüllt in vielen Passagen, von denen im vorliegenden Antrag nur ein
Teil zitiert wurde, nicht nur eines, sondern sämtliche der in § 1
Abs. 1 S. 2 GjSM beispielhaft aufgeführten und eingangs kommentierten
Merkmale einer jugendgefährdenden Schrift: Sie ist "zur sittlichen
Gefährdung geeignet", weil sie den Erziehungszielen einer
pluralistischen Gesellschaft nach den Maßstäben des Grundgesetzes krass
widerspricht. Sie ist "verrohend", weil sie rohe Instinkte weckt und
eine gefühllose, gegen Schicksal und Leiden anderer abgestumpfte
Gesinnung hervorzurufen geeignet ist - weit intensiver als die in diesem
Zusammenhang in der zitierten Kommentierung erwähnten "brutalen
Wildwestdarstellungen". Sie ist eine zu "Gewalttätigkeit und
Verbrechen anreizende" Schrift. Sie stachelt zum Hass gegen
Andersgläubige, insbesondere die Juden, auf. Sie verletzt immer wieder
in erschreckendem Maß die Menschenwürde.
4 Angesichts des
schwerkriminellen Gehalts der zitierten Schriftpassagen entfällt ohne
Zweifel auch das Religionsprivileg des § 1 Abs. 2 Ziff. 1 GjSM.
Der Umstand, dass die Bibel trotz ihrer
Unmenschlichkeit und Grausamkeit ein Standardwerk des so genannten
christlichen Abendlandes ist, verringert ihre jugendgefährdende Wirkung
nicht, sondern verstärkt sie eher noch. Wenn in einem "Heiligen
Buch" solche Grausamkeiten empfohlen werden, dann senkt dies die
Hemmschwelle für ähnliche Untaten beträchtlich. Wer dies zulässt,
der möge dann auch einräumen, dass er in Kauf nimmt, dass eines Tages,
wenn es die politischen Verhältnisse wieder zulassen, erneut
Gewalttätigkeiten im Namen der Bibel begangen werden. Mit dem
Grundgesetz ist dies völlig unvereinbar - es sei denn, man will die
Bibel über das Grundgesetz stellen. Auch das müsste man dann sagen,
wenn man dem Wertewiderspruch nicht mit einer jugendschützenden
Indizierung der menschenrechts- und verfassungswidrigen Schrift begegnen
will.
Auch der etwaige Einwand, dass die zitierten
Grausamkeiten heute nicht mehr bejaht werden, scheidet angesichts der
oben erwähnten kirchlichen Lehren aus, die die Bibel auch heute noch
einschränkungslos zum verbindlichen Bestandteil ihres Glaubensgutes
machen./
5
Die Schutzpflicht des
Staates für die Jugend (Art. 5 Abs. 2 GG) und für eine verfassungstreue
Erziehung der Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG), die Verantwortung des Staates
für den Gedanken der Völkerverständigung, (Art. 9 Abs. 2 GG), für das
Verbot von Angriffskriegen (Art. 26 GG) und vor allem die staatliche
Schutzpflicht für das Leben und das Recht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) gebieten dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch einen entsprechenden Antrag
bei der Bundesprüfstelle die Indizierung der Bibel einzuleiten, solange
die genannten und vergleichbaren Textpassagen darin enthalten sind. ...
Dieser Schutzpflicht entspricht auf Seiten der
Betroffenen auch ein subjektives Schutzrecht. ...
In Wahrnehmung dieser Schutzrechte für ihre Kinder
stellen die von mir vertretenen Eltern den vorliegenden Antrag. Sie
bitten höflich darum, über die Entscheidung Ihres Hauses informiert zu
werden. Sollten Sie dem Antrag nicht stattgeben, wird mit Rücksicht auf
die dargelegte Grundrechtsposition der Antragsteller ein
rechtsmittelfähiger Bescheid erbeten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sailer
(Rechtsanwalt)
24.7.2000 |
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