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Klage gegen Massentötung
Im Namen der Rinder
Drei unterfränkische Landwirte halten die Vernichtung von 400.000 »überschüssigen« Rindern für »menschenunwürdigen Vandalismus«, den die Verfassung verbietet.
So ein Prozess wurde in Deutschland noch nie geführt: Ein Verwaltungsgericht soll ein Tiermassaker stoppen - die Tötung und Verbrennung von 400.000 »überschüssigen« Rindern.
Die Kläger sind drei Landwirte aus Unterfranken, die gemeinsam einen kontrolliert ökologischen Bauernhof betreiben, auf dem Getreide, Gemüse und Obst angebaut werden. Sie halten keine Nutztiere, weil sie Tiere nicht töten bzw. töten lassen wollen. Aus diesem Grund leben sie selbst vegetarisch. Mit ihrem friedfertigen, naturgemäßen Anbau versorgen sie Marktstände in Süddeutschland, auf denen ausschließlich vegetarische Kost verkauft wird.
Die Vernichtungsaktion, gegen die sich ihre Klage wendet, wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung koordiniert, deren Präsident das Massaker generalstabsmäßig beschreibt: »Wir werden versuchen, ein bundesweites Netz zu spannen. ... In den Schlachthöfen werden die Tiere mit einem Bolzenschussapparat getötet und entblutet. ... Auf
so genannten Hängebahnen wird die Haut des Kadavers abgezogen und der Kopf abgetrennt, die Innereien werden entfernt und das Fleisch zerteilt. Veterinäre nehmen von jedem Rind eine Probe des Hirns, die sie für einen BSE-Test verwenden. Die Haut soll - ganz gleich, ob das Rind gesund oder krank ist - zu Leder verarbeitet werden. Fleisch und Innereien dagegen gelangen nicht in die Kühlräume, sondern unverzüglich in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt, wo sie zu Tiermehl verarbeitet werden. Das Tiermehl soll anschließend in Müllverbrennungsanlagen oder Zementfabriken, die ebenfalls über ausreichend große Öfen verfügen, vernichtet werden.«
»Menschenunwürdige Perversion«
Die Landwirte aus Unterfranken vertreten die Auffassung, dass es »eine menschenunwürdige Perversion darstellt, Rinder durch künstliche Besamung zunächst ins Leben zu zwingen und ihnen anschließend als 'überzählig' wieder das Leben zu nehmen, um den Marktpreis für Rindfleisch zu bereinigen«. Sodann heißt es in der Klageschrift:
»Die Kläger sind sich bewusst, dass in Deutschland die Tiere keine eigenen Rechte haben, die irgend jemand für sie wahrnehmen könnte. Auch die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung ist bislang gescheitert - an der Macht von Pharmakonzernen, die um ihre Tierversuche fürchten, und an der Macht der Agrarindustrie, die um ihre Praktiken bei der Massentierhaltung fürchtet. Die Kläger stützen sich für ihr Klagebegehren deshalb - in Anlehnung an die herkömmliche anthropozentrische Denkweise - auf den Schutz der Menschenwürde, der auch der Behandlung von Tieren Grenzen setzt ...«
Darauf könne sich jeder Bürger berufen, denn er sei in seiner Würde verletzt, wenn »sein« Staat, dessen Mitglied er ist, dessen Hoheitsgewalt er unterliegt und den er mit seinen Steuergeldern mitfinanziert, »menschenunwürdig« handelt. Spätestens dann, wenn der Umgang mit Tieren »Dimensionen von Vandalismus annimmt«, sei dies mit der Würde des Menschen nicht länger vereinbar. In der Klagebegründung heißt es weiter:
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»Solche Dimensionen werden mit der geplanten Massenschlächterei und Massenverbrennung von rund 400.000 Rindern erreicht, und zwar sowohl angesichts der Entstehungsgeschichte der geplanten Maßnahme als auch angesichts ihrer Begründung: Aufgrund der stückzahlbezogenen Subventionierung der Rinderzucht gehört die Schaffung von Überangeboten faktisch zum System der europäischen Agrarordnung. Die Agenda 2000, die auf dem Berliner EU-Gipfel 1999 beschlossen wurde, hat dieses System nur leicht abgemildert, aber nicht ersetzt.
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Der Rindfleischverbrauch geht bereits seit Jahren zurück, ohne dass die Produktion diesem Rückgang angepasst wurde. Der Einbruch des Rindfleischkonsums infolge der BSE-Seuche ist nur ein Teil des Problems. Er verschärft das Überangebot, ist aber nicht die alleinige Ursache.
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Die gegenwärtige Situation ließe sich auch durch eine nachhaltige Reduzierung der Rindernachzucht bewältigen. Solange dies nicht geschieht, werden immer wieder neue Vernichtungsaktionen erforderlich werden, da der Rindfleischverbrauch seine früheren Ausmaße nicht mehr erreichen wird.
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Die jetzt vorgesehene Massenschlachtung und Verbrennung von rund 400.000 Rindern kostet rund 650 Millionen Mark. Mit diesem Betrag könnte man den Bestand der zur Verbrennung vorgesehenen Rinder für eine Übergangszeit unterbringen und verpflegen. In Verbindung mit einer Reduzierung der Züchtung neuer Rinder ließe sich das Problem dann ohne die Rinderverbrennung bewältigen.
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Es ist nicht erkennbar, dass all diese Gesichtspunkte in die Entscheidung, in Europa 1,5 - 2 Millionen und in Deutschland 400.000 Rinder zu schlachten, Eingang gefunden haben. Statt dessen stellt sich die Maßnahme als vordergründiger Aktionismus dar, dessen Ausmaß und Durchführung Züge eines menschenunwürdigen Vandalismus gegenüber der Tierwelt trägt. Die überwiegende Mehrzahl der Bürger steht diesem staatlichen Tiermassaker fassungslos und mit Erschrecken gegenüber.
Letztlich kommt es auf die einzelnen Gesichtspunkte, mit denen man ein solches Brandopfer alttestamentarischer Prägung politisch zu rechtfertigen versucht, nicht an: Ein Staat, der sich dazu entschließt, 400.000
hoch entwickelte Lebewesen, die er durch hoch subventionierte Zwangsbesamung ins Leben rufen ließ, anschließend wie Müll zu behandeln, um den Marktpreis zu regulieren, leistet sich die Barbarei von Unmenschen. Das verletzt die Menschenwürde aller Staatsbürger ...«
Zwei Rinder dürfen leben
Um die Ernsthaftigkeit ihres Anliegens zu dokumentieren, sind die Kläger bereit, zwei der für die Schlachtung vorgesehenen Rinder in ihre Obhut zu nehmen und bis zu ihrem natürlichen Lebensende zu versorgen. Sie haben sich deshalb bereits schriftlich an den Präsidenten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gewandt und um Vermittlung von zwei der für die Schlachtung bestimmten Rinder gebeten. Sie hoffen, dass es noch mehr Tierliebhaber, auch unter Landwirten, gibt, die auf diese Weise wenigstens einen Teil der Rinder davor bewahren, als Müll verbrannt zu werden.
Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 3/01
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