Internationaler Gerichtshof für Tierrechte in Genf: 2002

Gerechtigkeit für Tiere

Eine bedrückte Atmosphäre herrscht im Gerichtssaal, so, als ob man die Luft schneiden könnte. Der »Internationale Gerichtshof für Tierrechte« in Genf, unter der Führung der Fondation Franz Weber, ist wohl das einzige Gericht auf dieser Welt, in dem die Tiere eine Stimme haben. Ankläger aus ganz Europa brachten am 11.3.2002 das gesammelte Beweismaterial nach Genf und erhoben Anklage gegen die verantwortlichen Politiker. 
Schockiert hängen die vielen Zuhörer aus vielen Ländern Europas an den Lippen des Klägers. Ebenso entsetzt verfolgt die Jury aus 10 Nationen die Anklage und schaut den Film an, den der Kläger als Beweismaterial dem Hohen Gericht vorführt. Für die Angeklagten sieht die Sache mit jedem Wort, mit jeder Filmsekunde hoffnungsloser aus.
Das Horrorszenario, das ein Amateurfilmer filmte, nähert sich seinem brutalen Höhepunkt. Der Täter nähert sich mit einem Messer seinem Opfer, das er rücklings und gefesselt in eine Blechtrommel gelegt hat, so dass lediglich der Kopf herausschaut. Mit schnellem Schnitt trennt er dem Opfer die Halsmuskulatur durch, danach die tiefer liegende Speiseröhre, den Kehlkopf und die das Zwerchfell versorgenden Nerven. Das Blut spritzt in hohen Fontänen an die Wand. Das Opfer schreit und windet sich in unvorstellbarem Schmerz. Die große Schnittwunde löst beim Opfer Todesangst aus, so dass aus der durchtrennten Speiseröhre der Vormageninhalt in die Lungen aspiriert wird, und es so zu zusätzlichen Erstickungsanfällen bei vollem Bewusstsein kommt. Viele der Zuschauer im Gerichtssaal und einige Männer und Frauen der Jury wenden sich angewidert ab oder halten sich die Hände vor die Augen. Minutenlang ist der Todeskampf des Opfers auf der Leinwand zu sehen. Bis zu 30 Minuten dauert dieses perverse Schächt-Ritual.
Nach dem Film herrscht minutenlanges Schweigen im Gerichtssaal. Den ganzen Morgen schon wurden dem »Internationalen Gerichtshof für Tierrechte« in Genf Videos zur Beweisaufnahme vorgeführt, doch dieses war eines der scheußlichsten. Unter die Haut gingen Filme von Stierkämpfen in Südfrankreich. Schockierend waren auch die Filme, die zeigten, wie Tiere bei Schlachttransporten leiden. Viele erleben die Ankunft im Schlachthaus nicht mehr. Und die, die es erleben, müssen noch viele Erniedrigungen und Perversitäten über sich ergehen lassen. Einem Pferd, das sich im Hänger einen Huf im Geländer verklemmt hat, wird kurzerhand mit einem Beil das Bein abgehackt. Die Tiere, die zum Fleischkonsum gezüchtet werden, haben nicht nur keine Rechte, sie werden von Anfang bis zum Schluss auf das grausamste misshandelt. Am Mittag zog sich die Jury zur Beratung zurück. Mit einem leeren, aber komisch schweren Magen ging man zu Tische. Es muss wohl nicht bemerkt werden, dass es kaum ein Besucher übers Herz gebracht haben dürfte, jetzt noch Tierleichenteile zu verspeisen, nachdem einem so deutlich das Leiden unserer Mitgeschöpfe vor Augen geführt wurde. So ist es nicht verwunderlich, dass für alle angeklagten Politiker dieser Prozess mit einem Schuldspruch endete. Auch der Verteidiger war von den Bildern schockiert, so dass sein Versuch der Verteidigung vor allem darin bestand, die Schuld von den Angeklagten auf den Konsumenten zu lenken. 
Die Angeklagten glänzten - wie könnte es anders sein - mit Abwesenheit. Verurteilt wurde Dr. Franz Fischler, EU-Kommissar für Landwirtschaft, weil er die Hauptverantwortung für die tierfeindliche Agrarpolitik der EU trägt. Ihm wurde sogar sein Rücktritt nahe gelegt. 
Weiter wurden verurteilt EU-Kommissionsmitglied M. David Byrne für die Vernichtung von Millionen von Tieren und seinen MKS-Impfboykott. Auch Gerd Sonnleitner, Präsident des deutschen Bauernverbandes sowie Inhaber von Massentierhaltungen wurden, zusammen mit mehreren europäischen Ministern und Beamten, vom Internationalen Gericht für Tierrechte verurteilt.

Schlussplädoyer des Hauptanklägers

Die Beweisaufnahme des heutigen Vormittags hat ein erschütterndes Bild von der brutalen Behandlung der Tiere durch die Menschen ergeben. Die Grausamkeiten in den Massentierställen, die Folter auf den Tiertransporten und die Barbarei in den Schlachthöfen nehmen sich wie Albträume aus. Eine Gesellschaft, die Tiere so behandelt, wie wir es in den letzten Stunden gesehen und gehört haben, richtet sich selbst. Wer da achselzuckend sagt, es sind ja nur Tiere, um im nächsten Gourmet-Restaurant eine Stopfleber zu bestellen, muss sich fragen lassen, ob er das Herz noch am rechten Fleck hat. Und ein Volk, das Hunderttausende gesunder Tiere aus rein ökonomischen Gründen verbrennt oder wie die kleinen Küken vermust und zu Müll verarbeitet, muss sich fragen lassen, ob er sich noch zu den Kulturnationen rechnet. Dass uns solche Fragen so selten aufstoßen, ausgerechnet im so genannten christlichen Abendland, das sich auf seine Ethik so viel einbildet, ist eine Folge der unsäglichen Tradition dieses Kulturkreises, dessen kirchliche Meinungsführer die Tiere nur als Mittel zum Zweck für die Krone der Schöpfung deklarierten. Um so wichtiger ist es, dass durch ein Tribunal wie dieses die Öffentlichkeit aufgerüttelt wird und sich der Verbrechen der Menschheit an der Tierwelt bewusst wird.

Lassen Sie mich in diesem Sinne die Beweisergebnisse des heutigen Vormittags noch einmal zusammenfassen: Es wurde nachgewiesen, dass sowohl die Haltung als auch der Transport und die Schlachtung der Nutztiere im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für die Tiere eine millionenfache Folter darstellt. Zum Teil reichen die vorhandenen Tierschutzrichtlinien nicht aus, um eine artgerechte Tierhaltung wirklich zu erzwingen; zum Teil wird das geltende Tierschutzrecht nicht vollzogen – aus Personalmangel, aus Gleichgültigkeit, aus Willfährigkeit gegenüber der Lobby der Tierfabrikanten.
Die Grausamkeit der Schlachtmethoden hat sich durch die BSE-Katastrophe noch erhöht: Die Betäubungsmethoden funktionieren noch schlechter als früher; noch mehr Tiere werden bei vollem Bewusstsein geschlachtet, ausgenommen und zerlegt. Hinzu kommt, dass das rituelle Schächten wieder auf dem Vormarsch ist.

Es hat sich des weiteren gezeigt, dass die europäische Agrarwirtschaft ein System darstellt, in dem der Tierschutz keine ernsthafte Rolle spielt. Die Tiere sind das Hauptprodukt dieses Wirtschaftssystems, die Ware, die in immer größerem Umfang zu immer niedrigeren Preisen hergestellt werden soll – ohne Rücksicht auf die Qual, die diese Produktion für die Opfer mit sich bringt, und auch ohne Rücksicht auf die gesundheitlichen Schäden für die Verbraucher, die durch den Einsatz von Antibiotika und Medikamenten bei der Massentierhaltung entstehen, und ohne Rücksicht auf die Umweltschäden. Der Tierschutz ist im EG-Vertrag nicht als eigenständiges Ziel enthalten; entscheidend ist, dass alle Mitgliedstaaten auf etwa gleich tiefem Niveau bei der Behandlung der Tiere stehen, damit keinem Wettbewerbsnachteile entstehen. Wichtig ist, dass die Serienproduktion läuft, weshalb man die Exporte subventioniert, die Vernichtung junger Kälbchen subventioniert und ab und an die Marktregulierung durch ein Massaker an Millionen von Rindern beschließt. 
Wenn wir nach den Schuldigen dieser gespenstischen Situation suchen, so kann sich niemand guten Gewissens davonschleichen. Wir alle sind mitverantwortlich für den Zustand unserer Gesellschaft, der eine in der politischen Verantwortung, der andere als Verbraucher - je nach seinem Lebensstil. Die Anklage richtet sich dennoch gegen einzelne Personen, die aufgrund ihrer Ämter oder als Inhaber von Massentierbetrieben eine besondere Verantwortung tragen. In diesem Sinne stelle ich namens der Anklage folgende Anträge:

Ich beantrage für schuldig zu erklären:

1. Herrn Dr. Franz Fischler, Mitglied der Europäischen Kommission, Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei

Er trägt die Hauptverantwortung für die tierfeindliche Agrarpolitik der Europäischen Union. Er war es, der zum Zwecke der Marktbereinigung die Vernichtung von Millionen von Rindern initiierte. Auch für die Tötung von Hunderttausenden nur wenige Tage alter Kälbchen zur Erlangung der »Herodesprämie« ist er verantwortlich; ebenso für die Subventionierung der qualvollen Exporte lebender Tiere in außereuropäische Länder. Seine Bestrebungen zu einer Reform der europäischen Agrarpolitik ändern an dem grausamen Schicksal der Nutztiere nur wenig. Insbesondere erfolgten von seiner Seite keine nachhaltigen Initiativen zur Verbesserung der rechtlichen Regelungen des Tierschutzes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Mit Rücksicht auf all das möge das Gericht Herrn Dr. Fischler auffordern, zurückzutreten und seine Verantwortung an die Kommission zurückzugeben.

2. Mr. David Byrne, Member of the European Commission, Commissioner for Health and Consumer Protection, Brüssel

Er trägt die Hauptverantwortung dafür, dass während der Maul- und Klauenseuche des Jahres 2001 Hunderttausende gesunder Tiere vernichtet werden mussten, weil einige wenige von der Seuche befallen waren und die europäische MKS-Verordnung eine Impfung gegen MKS untersagte. Obwohl erfahrene Fachleute eine Impfung befürworteten, hielt die Kommission an dem Verbot fest. Es war letztlich auch handelspolitisch nicht zu rechtfertigen, da Drittländer den Import von lebenden Tieren wegen der Seuche in Teilen der Gemeinschaft ohnehin eingestellt hatten. Der Kommissar trägt des weiteren die Hauptverantwortung dafür, dass die Betäubung der Schlachttiere nicht mehr effektiv erfolgt, weil nach einer Vorschrift der Kommission das Rückenmark nicht mehr durchtrennt werden darf, um das Eindringen von BSE-Prionen in das Fleisch zu verhindern. Diese Maßnahme ist auch unter Schlachtern höchst umstritten und führt zu einer unverantwortlichen Steigerung der Qualen der Tiere, ohne dass dies zum Schutz des Menschen unbedingt erforderlich wäre.

3. Die Agrarminister der Mitgliedstaaten der EU

Sie haben den Vollzug des im Rahmen der EG-Richtlinien möglichen nationalen Tierschutzes in sträflicher Weise vernachlässigt, teils durch mangelnde Überwachung nationaler Regelungen für die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Nutztieren, teils durch die ungenügende Umsetzung vorhandener EG-Richtlinien. Personalmangel, auf den sich die Minister und ihre nachgeordneten Behörden berufen, ist kein Entschuldigungsgrund für die Duldung der in der mündlichen Verhandlung festgestellten brutalen Behandlung der Tiere.

4. Herrn Gerd Sonnleitner, Präsident des Deutschen Bauernverbandes 

Er trägt eine erhebliche Mitverantwortung für die Entwicklung der Großstrukturen der europäischen Landwirtschaft, die nicht nur tierfeindlich, sondern auch bauernfeindlich sind und zum Untergang hunderttausender kleiner und mittlerer Betriebe geführt haben. Er widersetzt sich dem Wandel von der industrialisierten Fleischproduktion hin zu einer ökologischen Landwirtschaft. Es folgen weitere Angeschuldigte, die angeklagt wurden. Sodann fährt der Ankläger fort: 

Ferner beantrage ich, folgende Empfehlungen auszusprechen:

1. Das Gericht möge die Europäische Kommission und das Europäische Parlament auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass der Tierschutz als eigenständiges Gemeinschaftsziel in den EG-Vertrag aufgenommen wird und entsprechende Gestaltungskompetenzen geschaffen werden. Des weiteren wird der gegenwärtig tagende Verfassungskonvent zur Schaffung einer Europäischen Verfassung gebeten, den Tierschutz als Staatsziel in die Europäische Verfassung aufzunehmen und für die Tiere ein einklagbares Grundrecht auf die Beachtung ihrer Würde und ein artgerechtes Leben einzuführen. Das Gericht möge die Europäische Kommission auffordern, ein eigenes Kommissariat für Tierschutz einzurichten. 

2. Das Gericht möge die für die Landwirtschaft und das Veterinärwesen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft auffordern, für vermehrte unangekündigte amtliche Visitationen der Mastbetriebe und Schlachthöfe sowie die Intensivierung der Überwachung der Tiertransporte zu sorgen. Um größere Transparenz zu erzielen, möge das Gericht anregen, in Schlachthöfen und Großmästereien Filmkameras zu installieren, die eine Missachtung des geltenden Tierschutzrechts jeweils nachweisbar machen. 

3. Der Gerichtshof möge erklären, dass die Schlachtmethode des Schächtens tierethisch nicht vertretbar ist und deshalb verboten werden sollte. 

Soweit die Anträge zu den Auflagen und Empfehlungen des Gerichts. Die wichtigste Empfehlung bezieht sich auf die Einfügung des Tierschutzes in die entstehende Europäische Verfassung und die Schaffung eines grundrechtsähnlichen Rechts der Tiere auf Beachtung ihrer Würde und auf ein artgerechtes Leben. Dann wird es endlich zur Verfassungsfrage, ob es weiterhin möglich ist, Millionen von Hühnern in Käfige einzusperren, in denen sie sich gegenseitig blutig hacken, so dass man ihnen die Schnäbel abbrennt und die Zehen abschneidet, damit sie überhaupt überleben können. Dann wird es endlich zu einer ernsthaften Rechtsfrage, ob es weiterhin möglich ist, Schweinen die Zähne auszubrechen oder die Schwänze abzuschneiden, Hühner zu mästen, bis sie umfallen und ihre Knochen brechen. Die Eier- und Fleischproduzenten werden gegen solche Grundrechtsforderungen Sturm laufen, nachdem es einer verfehlten Landwirtschaftspolitik in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, bäuerliche Klein- und Mittelstandsbetriebe zu vertreiben und durch Agrarfabriken zu ersetzen. Doch: Wollen wir uns ein für allemal dem Diktat einer industrialisierten Fleischproduktion beugen oder wollen wir aus dieser Sackgasse endlich wieder herauskommen, nicht nur um unserer Gesundheit willen, sondern auch aus Respekt vor dem Leben der Tiere? Nicht über Nacht und unter Inkaufnahme des wirtschaftlichen Zusammenbruchs einer arbeitsplatzträchtigen Branche, sondern durch einen allmählichen Übergang in einen friedfertigeren Umgang mit unseren Mitgeschöpfen.

Das gilt auch für das fundamentale Recht der Tiere auf Leben. So lange unsere Gesellschaft noch weitgehend auf Fleischgenuss fixiert ist, ist dieses Grundrecht der Tiere nur schrittweise realisierbar und deshalb nur unter dem Vorbehalt näherer gesetzlicher Regelungen zu verankern. Das Grundrecht würde zunächst die Überproduktion von Schlachttieren verbieten, die anschließend wieder zu Vernichtungsaktionen führt. Sodann müsste zur allmählichen Umsetzung des Lebensschutzes zu Gunsten der Tiere eine Umprogrammierung unserer Essgewohnheiten stattfinden. Wenn wir unseren Kindern, die nicht selten eine natürliche Abneigung gegen Fleischnahrung haben, nicht länger einreden »ihr müsst Fleisch essen, damit aus euch etwas wird«, reduziert sich der Fleischverbrauch in der nachwachsenden Generation von selbst. Wenn wir die Gastronomie verpflichten, auf ihren Speisekarten zur Hälfte vegetarische Gerichte anzubieten, dann ändert sich allmählich unsere Esskultur.
Das sind nur einige rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, in denen man den eingangs erwähnten ethischen Postulaten des Tierschutzes zur allmählichen praktischen Umsetzung verhelfen könnte. Manchem mag dies heute noch utopisch erscheinen. Doch die Zeit scheint für einen solchen Evolutionsschritt reif. Es geht nicht nur um eine Agrarwende, sondern um eine Kulturwende. Die europäische Rinderseuche ist ein Menetekel an der Wand. Allzu lange haben wir aufgrund der biblisch-kirchlichen Geringschätzung der Tiere anders lautende Stimmen der abendländischen Geistesgeschichte verdrängt: zum Beispiel die Stimme eines Pythagoras, des Begründers der griechischen Philosophie, der seine Zeitgenossen beispielsweise ermahnte, »eine zarte Pflanze oder ein unschuldiges Tier nicht zu verletzen«. Oder denken wir an den griechischen Gelehrten Plutarch, der sinngemäß sagte: »Jede Mahlzeit ist kostspielig – man möchte sagen zu kostspielig, für die ein anderes Lebewesen sterben muss.« Besonders deutlich äußerte sich das abendländische Universalgenie Leonardo da Vinci: »Es wird die Zeit kommen, in welcher wir das Essen von Tieren ebenso verurteilen wie wir heute den Kannibalismus verurteilen.«

Damit bin ich an einer Nahtstelle zwischen Jurisprudenz, Ethik und persönlichem Bekenntnis, das man teilen mag oder nicht. Wenn wir in unserem Kulturkreis mit dem christlichen Wertekanon, der angeblich immer noch gilt, aber so furchtbar verbogen wurde, wieder ernst machen, dann wird uns die Wende zu einem neuen Verhältnis zwischen Mensch und Tier eines Tages gelingen, nicht mehr im herkömmlichen Christentum, sondern in einer neuen Religiosität, die durch das Dickicht theologischer Dogmatik hindurch unmittelbar an das Urchristentum anknüpft, an den Lehrer der Friedfertigkeit, Jesus von Nazareth, der ein Reich des Friedens zwischen den Menschen und mit den Tieren angekündigt hat und dessen Geist durch einen Text aus unseren Tagen weht, aus dem ich abschließend zitieren darf: »Die Stunde ist nahe herbeigekommen, in der jeder Rechenschaft ablegen muss für das, was er den Menschen, der Natur und den Tieren angetan hat. Die neue Zeit dämmert empor, in welcher die blutigen Opfer und die Tierversuche aufhören werden und auch das Schlachten und Verzehren von Tieren, denn diese sind die Übernächsten der Menschen. Die Erde reinigt sich von allem Niederen. An die Stelle des Gegensätzlichen tritt das höhere Leben, in dem mehr und mehr Gottes Wille erfüllt wird. Die Menschen in der neuen Zeit werden Gott nicht nur anbeten, sondern Seine Gesetze halten.«

Die Urteilsverkündung einer internationalen Jury entsprach in allen Punkten der Anklage. Die betreffenden Personen wurden schuldig erklärt, die in der Anklage geforderten Empfehlungen wurden ausgesprochen.

Am Ende des Urteils ergänzt der Gerichtshof die Empfehlungen der Anklage unter anderem durch folgenden Ausspruch: »Der Gerichtshof verurteilt kategorisch die barbarische Schlachtmethode des Schächtens und verlangt, dass sie in jedem zivilisierten Land verboten wird. Religions- und Glaubensfreiheit, mit der argumentiert wird, muss ethisch vertretbar sein, sie kann nicht auf der Folter hilfloser Mitgeschöpfe basieren. Ganz prinzipiell hält der Gerichtshof fest, dass die Methoden der industriellen Massenproduktion keinesfalls gegenüber empfindungsfähigen Lebewesen angewendet werden dürfen, ebenso wenig wie Fließband- und Akkordarbeit anlässlich der Schlachtung. Die Aufzucht jedes einzelnen Tieres ist für den Menschen mit Verantwortung verbunden, jede einzelne Schlachtung ist ein ernster und schwerwiegender Akt, der mit Sorgfalt und Achtung und individuell ausgeführt werden muss. Der heute praktizierte Umgang mit Nutztieren entbehrt nicht nur der minimalsten Ethik, er ist auch in höchstem Maß naturwidrig und daher gefährlich für die Gesundheit des Menschen und zerstörend für die Umwelt. Deshalb werden die EU und alle anderen Länder Europas aufgerufen, den Umgang mit den Nutztieren im Sinne obiger Kriterien von Grund auf neu zu gestalten.

Da der Umgang des Menschen mit den Tieren zu den fundamentalsten Prinzipien der Sittlichkeit gehört, besteht der Gerichtshof darauf, dass die Fleischwirtschaft durch Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen europaweit einer dem Erziehungswesen nahe stehenden Ethikkommission unterstellt wird.«


Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 4/02

 


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