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In Österreich stellt
Richter klar: Tiere sind keine »Sachen« mehr!
Tierschutz vor
Gericht
Beinahe wäre er als »Hühnerdieb« bestraft worden, weil er sich
mitten in der Nacht in eine Legebatterie eingeschlichen und sieben der Tiere
mitgenommen hatte. Allerdings nicht, um sie zu schlachten und zu verspeisen,
sondern um sie den Tierärzten der Universitätsklinik Wien zu übergeben. Der
Täter war mit einer Kamera angerückt und hatte in einer Legebatterie bei St.
Pölten haarsträubende Zustände vorgefunden: Die Hühner dicht gedrängt, tote
Tiere mitten unter den lebenden, ein Teil schwer verletzt oder bereits sterbend.
Der Eindringling war Dr. Martin Balluch, ein international angesehener
Tierschützer und Obmann des österreichischen Vereins Gegen Tierfabriken. Seine
Bilddokumentation in dem Hühnerstall hatte Folgen: Zunächst für den Betreiber
der Legebatterie, der mit einer Verwaltungsstrafe belegt wurde, sodann aber auch
für den Tierfreund: Er wurde wegen »dauernder Sachentziehung« angeklagt und in
1. Instanz zu 60 Tagessätzen verurteilt. Doch dann wandte sich das Schicksal.
Ein Wendepunkt ist erreicht
Balluch verteidigte sich mit dem Hinweis auf das neue Tierschutzgesetz der
Republik Österreich, das die Tiere als Mitgeschöpfe und deshalb als besonders
schützenswert bezeichnet. Das Gericht kam ins Nachdenken: Die Tat Balluchs
diente dem Schutz eines anerkannten Rechtsguts und sei deshalb nicht
strafwürdig. Legebatterien seien gesellschaftlich geächtet und als Tierquälerei
anerkannt. Die Rettung der Hühner war daher eine Tat im Sinne des Gemeinwohls
und von anerkannt positiver Gesinnung getragen. Das Ersturteil wurde aufgehoben
und der Tierschützer freigesprochen.
Dieser kommentiert den Spruch des Gerichts als »historisches Urteil«. In der
Gesellschaft finde gegenwärtig ein großer Wandel in der Einstellung gegenüber
den Tieren statt. »Wurden sie früher als Sachen gesehen, die jedem menschlichen
Interesse untergeordnet werden können, so verändert sich das zunehmend
dahingehend, Tiere als Lebewesen mit eigenen Interessen und Bedürfnissen zu
sehen, denen auch entsprechende Rechte zustehen. Und diese Rechte sind
unabhängig von menschlichen Interessen ... Dieser Gesinnungswandel zeigt sich im
Bundestierschutzgesetz, bei der Erhebung vom Tierschutz in die Bundesverfassung
und endlich auch in der Rechtsprechung der Höchstgerichte. Ein deutlicher
Wendepunkt in der Geschichte der Mensch-Tier-Beziehung ist erreicht!«
Da kann man nur sagen: »Glückliches Österreich ...« In Deutschland und in anderen
europäischen Ländern wäre dies bislang kaum möglich. In letzter Minute wurde der
Tierschutz sogar noch in den Entwurf einer Europäischen Verfassung aufgenommen.
Der Bewusstseinswandel schreitet voran. Jeder kann dazu beitragen, indem er
seine Essgewohnheiten ändert, immer weniger Hühner verspeist und seinen
Eierkonsum reduziert und am Ende ganz darauf verzichtet.
Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 8/04
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