In Österreich stellt Richter klar: Tiere sind keine »Sachen« mehr!

Tierschutz vor Gericht

Beinahe wäre er als »Hühnerdieb« bestraft worden, weil er sich mitten in der Nacht in eine Legebatterie eingeschlichen und sieben der Tiere mitgenommen hatte. Allerdings nicht, um sie zu schlachten und zu verspeisen, sondern um sie den Tierärzten der Universitätsklinik Wien zu übergeben. Der Täter war mit einer Kamera angerückt und hatte in einer Legebatterie bei St. Pölten haarsträubende Zustände vorgefunden: Die Hühner dicht gedrängt, tote Tiere mitten unter den lebenden, ein Teil schwer verletzt oder bereits sterbend.
Der Eindringling war Dr. Martin Balluch, ein international angesehener Tierschützer und Obmann des österreichischen Vereins Gegen Tierfabriken. Seine Bilddokumentation in dem Hühnerstall hatte Folgen: Zunächst für den Betreiber der Legebatterie, der mit einer Verwaltungsstrafe belegt wurde, sodann aber auch für den Tierfreund: Er wurde wegen »dauernder Sachentziehung« angeklagt und in 1. Instanz zu 60 Tagessätzen verurteilt. Doch dann wandte sich das Schicksal.

Ein Wendepunkt ist erreicht

Balluch verteidigte sich mit dem Hinweis auf das neue Tierschutzgesetz der Republik Österreich, das die Tiere als Mitgeschöpfe und deshalb als besonders schützenswert bezeichnet. Das Gericht kam ins Nachdenken: Die Tat Balluchs diente dem Schutz eines anerkannten Rechtsguts und sei deshalb nicht strafwürdig. Legebatterien seien gesellschaftlich geächtet und als Tierquälerei anerkannt. Die Rettung der Hühner war daher eine Tat im Sinne des Gemeinwohls und von anerkannt positiver Gesinnung getragen. Das Ersturteil wurde aufgehoben und der Tierschützer freigesprochen.
Dieser kommentiert den Spruch des Gerichts als »historisches Urteil«. In der Gesellschaft finde gegenwärtig ein großer Wandel in der Einstellung gegenüber den Tieren statt. »Wurden sie früher als Sachen gesehen, die jedem menschlichen Interesse untergeordnet werden können, so verändert sich das zunehmend dahingehend, Tiere als Lebewesen mit eigenen Interessen und Bedürfnissen zu sehen, denen auch entsprechende Rechte zustehen. Und diese Rechte sind unabhängig von menschlichen Interessen ... Dieser Gesinnungswandel zeigt sich im Bundestierschutzgesetz, bei der Erhebung vom Tierschutz in die Bundesverfassung und endlich auch in der Rechtsprechung der Höchstgerichte. Ein deutlicher Wendepunkt in der Geschichte der Mensch-Tier-Beziehung ist erreicht!«

Da kann man nur sagen: »Glückliches Österreich ...« In Deutschland und in anderen europäischen Ländern wäre dies bislang kaum möglich. In letzter Minute wurde der Tierschutz sogar noch in den Entwurf einer Europäischen Verfassung aufgenommen. Der Bewusstseinswandel schreitet voran. Jeder kann dazu beitragen, indem er seine Essgewohnheiten ändert, immer weniger Hühner verspeist und seinen Eierkonsum reduziert und am Ende ganz darauf verzichtet.


Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 8/04


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