Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

Ausgabe 9/98

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Wer das falsche Gebetbuch hat, darf wirtschaftlich
vernichtet werden

Zehn Jahre lang betreute eine kleine EDV-Firma aus Marktheidenfeld die Software von mehreren hundert Arztpraxen korrekt und zur vollen Zufriedenheit ihrer Kunden. Dann entschloss sich ein Kirchenvertreter, der Firma den Garaus zu machen.

Weil sich ihre Mitarbeiter dem urchristlichen Gedankengut der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben verbunden fühlten, verdächtigte er sie, möglicherweise die Patientendaten der Ärzte zu missbrauchen. Die Wochenzeitung Medical-Tribune griff diese Verdächtigung in einem Artikel mit der reißerischen Überschrift Können Psychosekten in der Praxis-EDV spionieren? auf, und Kirchenrat Dr. Wolfgang Behnk aus München machte daraus eine Pressekampagne, die schließlich dazu führte, dass die EDV-Firma schließen musste. 14 Mitarbeiter verloren ihre Arbeitsplätze.

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Ein Opfer kirchlicher Arbeitsplatzver-nichtung demonstriert gegen Bischof
Hermann von Loewenich und Pfarrer Wolfgang Behnk

Nunmehr verlangen sie von ihren Verleumdern Schadensersatz. Zunächst von dem Verlag Medical-Tribune. Das Landgericht Hamburg stellte fest, dass die Zeitschrift für alle Schäden hafte, die den EDV-Leuten aus der Verdächtigung entstanden sind bzw. noch entstehen. Wörtlich schreibt das Gericht: "Unstreitig hat es in der zehnjährigen Tätigkeit der Klägerin nie Fälle von Datenmissbrauch gegeben. Auch der Umstand, dass Geschäftsführer, Gesellschafter und Mitarbeiter der Klägerin Mitglieder der Gemeinschaft Universelles Leben sind, und die Klägerin sich selbst als Christusbetrieb des Universellen Lebens bezeichnet, gibt keinen hinreichenden Anlass, die Zuverlässigkeit der Klägerin in puncto Datensicherheit in Frage zu stellen ..."

Dieses klare Urteil wurde nunmehr auf die Berufung von Medical-Tribune hin vom Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben: Zwar sei es richtig, dass sich die EDV-Firma nie etwas habe zuschulden kommen lassen; dennoch sei der geschäftsschädigende Bericht nicht zu beanstanden: Die Wartung von EDV-Systemen in Arztpraxen sei generell nicht ohne Sicherheitslücke. "Besonders problematisch" sei dies, "wenn die sich aus dieser Sicherheitslücke ergebende Zugriffsmöglichkeit etwa im Rahmen von Wartungstätigkeiten sich Personen eröffnet, die ihrerseits durch Sektenzugehörigkeit oder sonst ideologisch nachhaltig gebunden sind". Dann sei es Aufgabe der Fachpresse, dies der Leserschaft mitzuteilen und "entsprechend zu warnen". Der Presse könne es "nicht verwehrt sein, wahrheitsgemäß zu berichten, dass diese gefährliche Konstellation nicht nur theoretischer Natur ist, sondern, jedenfalls abstrakt, bei der entsprechende Zugriffsmöglichkeit habenden Klägerin als Christusbetrieb der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben gegeben ist".

Bei allem Respekt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht: Die Annahme, dass sich jemand, der 10 Jahre korrekt gearbeitet hat, allein wegen seiner Weltanschauung Misstrauen und eine öffentliche Warnung durch eine geschäftsschädigende Pressekampagne gefallen lassen muss, stellt eine Entgleisung dar, die mit unserer Verfassungsordnung nicht vereinbar ist. Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen Kirchenzugehörigkeit und "Sektenzugehörigkeit". Im übrigen ist die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben eine von der Gerichtsbarkeit wiederholte Male als Religionsgemeinschaft im Sinne der Verfassung anerkannte Gruppierung und die EDV-Firma ein Betrieb von Privatleuten und nicht der Glaubensgemeinschaft (die keine Firmen besitzt). Wenn das Oberlandesgericht so pauschal von den Gefahren "ideologischer Bindungen" spricht, die es bereits "abstrakt" rechtfertigen würden, in geschäftsschädigender Weise zu warnen, drängt sich die Rückfrage nach den Gefahren "ideologischer Bindungen" von Richtern auf, die sich im vorliegenden Fall möglicherweise nicht nur "abstrakt", sondern höchst konkret auswirkten.

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Und wie gefährlich sind erst die Bindungen des lutherischen Bischofs Hermann von Loewenich und seines Gehilfen Dr. Behnk? Ihr Vorbild Martin Luther rief dazu auf, die Bauern zu ermorden und die Synagogen der Juden einzuäschern. Man kann vor den Lutheranern Wolfgang Behnk und Hermann von Loewenich nicht eindringlich genug warnen; denn wer weiß, ob sie nicht demnächst ebenfalls zu Mord und Brandstiftung aufrufen. Jedenfalls "abstrakt" lässt sich diese Gefahr nicht leugnen.

Und konkret lässt sich bereits jetzt feststellen: Wenn Sie ihren Betrieb oder ihren Arbeitsplatz loswerden wollen, dann gehen Sie zu Bischof Hermann von Loewenich und Pfarrer Wolfgang Behnk - die können Ihnen sagen, wie man das macht.
 

Lesen Sie auch: Der Theologe Nr. 1 - Wolfgang Behnk, Der unfreie Wille - Sektenbeauftragter erklärt die Lehre Martin Luthers

Und: www.michelrieth.com - eine Information über das Engagement der Kirchen gegen neue religiöse Minderheiten


 



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