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Ausgabe 13/98

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"Sekten sind keine Gefahr für Staat und Gesellschaft", stellt eine Enquete-Kommission des deutschen Bundestags fest. Doch im selben Atemzug fordert sie die Einrichtung einer Kontrollbehörde zur Beobachtung verschiedener Glaubensrichtungen. Wie passt das zusammen?

Ein Bundestagsausschuss als "Inquisitionsbehörde"

Die Väter des Grundgesetzes haben die Religions- und Weltanschauungsfreiheit für unantastbar erklärt.

Die Kirchen glauben immer noch, damit seien nur sie gemeint. Seit ihnen ihre Gläubigen scharenweise davonlaufen und sich in neuen religiösen Bewegungen sammeln, werden die abtrünnigen Katholiken und Protestanten von kirchlichen Scharfmachern als "Sektenanhänger" diskreditiert und ausgerechnet jener Machenschaften verdächtigt, die kirchlicherseits sattsam bekannt sind (Alleinseligmachungsansprüche, totalitäre Führung, Indoktrination Jugendlicher, Geldgier etc.).

Wer von kirchlichen Sektenbeauftragten oder ihren politischen Gefolgsleuten das Etikett "Sekte" angehängt bekommt, kann in Deutschland kaum noch einen Saal mieten, so gut wie keine Anzeigen mehr schalten, und die Anhänger einer solchen Gemeinschaft riskieren täglich ihren Arbeitsplatz. Sie gelten unbesehen als "gefährlich", weil kirchliche Lügen immer noch wirken.

In dieser Situation kam es zur Einsetzung der Enquete-Kommission "So genannte Sekten und Psychogruppen". Alles was mit Religion und Weltanschauung zu tun hat, sollte untersucht werden - ohne Rücksicht darauf, ob ein konkreter Gefahrenverdacht vorliegt. Allein schon dieser umfassende Untersuchungsauftrag des Deutschen Bundestags - initiiert von Politikern, die zugleich Kirchenfunktionäre sind - war ein Anschlag auf die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit und das Verfassungsgebot staatlicher Neutralität in Sachen Weltanschauung.

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Wann glaubt der Bundestag endlich,
dass die Sekten unser Untergang sind?

Welche Absichten diese Kommission verfolgte, war spätestens klar, als man ihrer personellen Zusammensetzung gewahr wurde. Zahlreiche Kirchenvertreter saßen neben Personen, die sich nicht durch besondere Vorbildung oder wissenschaftliche Qualifikation, sondern statt dessen durch lautstarke Polemik gegen "Sekten" profiliert hatten; ausgewiesene Sachverständige waren nur wenige auszumachen. Von den betroffenen religiösen Minderheiten war niemand dabei. Wen man anklagen will, setzt man nicht auf die Richterbank!

Unfaires Verfahren

Entsprechend unfair war auch das Verfahren. Trotz wiederholter Bitten bekamen die von der Untersuchung Betroffenen keine Gelegenheit, zu den hinter ihrem Rücken eingeholten Verdammungsurteilen ihrer Verfolger Stellung zu nehmen. Es handelt sich um einen skandalösen Vorgang: Ein parlamentarisches Gremium, das über religiöse Gruppierungen den Daumen hebt oder senkt, weigert sich, den elementaren Rechtsgrundsatz "audiatur et altera pars" (= auch die andere Seite soll gehört werden), einen der Grundbestandteile europäischer Rechtskultur, auch für sich gelten zu lassen. Derartiges gab es nur bei der mittelalterlichen Inquisitionsbehörde, die an der Wahrheit nicht interessiert war, sondern verurteilen wollte.

"Keine Gefahr"

Dementsprechend sind die Ergebnisse: Der Bericht lässt seinen ideologischen Vorurteilen gegen nicht kirchlich gebundene Lebenshilfe freien Lauf, spricht pauschal von "totalitären Machtverhältnissen" bei "einigen Gruppen", so dass jede Gruppe gleich verdächtigt wird, referiert ungeprüfte Hinweise von "Aussteigern", kommt schließlich trotz allen gegenteiligen Bemühens doch zu dem Ergebnis, dass "keine Gefahr für Staat und Gesellschaft" gegeben sei - um in einer neuerlichen Kehrtwendung eine Institutionalisierung der Verfolgung religiöser Minderheiten zu fordern: Das Instrument dafür soll eine staatliche Informations- und Dokumentationsstelle werden. Sie soll "sammeln", "auswerten" und Behörden sowie Kirchen(!) "Informationen" geben und die Öffentlichkeit über "die Gefahren im Bereich neuer religiöser und ideologischer Gemeinschaften und Psychogruppen aufklären".

Hatte die Kommission nicht eben noch festgestellt, dass es solche Gefahren gar nicht gibt? Offenbar soll die kirchlich initiierte Jagd gegen weltanschauliche Minderheiten nunmehr vom Staat übernommen werden. Während die Gauck-Behörde noch dabei ist, die Vergangenheit aufzuarbeiten, soll in Sachen Religion und Weltanschauung ein neuer Stasi-Apparat installiert werden.

Ein Referat "weltanschauliche Forschung und Auswertung" gab es übrigens auch schon im Reichssicherheitshauptamt Heinrich Himmlers. Die Menschenrechtswidrigkeit der Absichten der Enquete-Kommission wird nur noch durch ihre politische Instinktlosigkeit übertroffen. Dazu passt es auch, dass man eine staatliche Förderung privater Informations- und Beratungsstellen gegen religiöse Außenseiter gesetzlich verankern will. Meist handelt es sich um die Hilfstruppen kirchlicher Sektenbeauftragter, die nunmehr der Steuerzahler übernehmen, das heißt bezahlen, soll.

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Der angesehene Staatsrechtslehrer Martin Kriele bezeichnete diese Kommission als ein "Gremium kollektiver Verwirrung". Wer die Arbeit der Kommission verfolgte, kann Martin Kriele nur zustimmen.

Lesen Sie dazu auch das Buch "Die neue Inquisition" von Hubertus Mynarek, erhältlich im Verlag Das Weisse Pferd für 18,00 € plus Versand


 



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