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"Sekten sind keine Gefahr für Staat und
Gesellschaft", stellt eine Enquete-Kommission des deutschen Bundestags fest. Doch im
selben Atemzug fordert sie die Einrichtung einer Kontrollbehörde zur Beobachtung
verschiedener Glaubensrichtungen. Wie passt das zusammen?
Ein Bundestagsausschuss als "Inquisitionsbehörde"
Die Väter des Grundgesetzes
haben die Religions- und Weltanschauungsfreiheit für unantastbar erklärt.
Die Kirchen glauben immer noch, damit seien nur sie gemeint. Seit ihnen
ihre Gläubigen scharenweise davonlaufen und sich in neuen religiösen Bewegungen sammeln,
werden die abtrünnigen Katholiken und Protestanten von kirchlichen Scharfmachern als
"Sektenanhänger" diskreditiert und ausgerechnet jener Machenschaften
verdächtigt, die kirchlicherseits sattsam bekannt sind (Alleinseligmachungsansprüche,
totalitäre Führung, Indoktrination Jugendlicher, Geldgier etc.).
Wer von kirchlichen Sektenbeauftragten oder ihren politischen
Gefolgsleuten das Etikett "Sekte" angehängt bekommt, kann in Deutschland kaum
noch einen Saal mieten, so gut wie keine Anzeigen mehr schalten, und die Anhänger einer
solchen Gemeinschaft riskieren täglich ihren Arbeitsplatz. Sie gelten unbesehen als
"gefährlich", weil kirchliche Lügen immer noch wirken.
In dieser Situation kam es zur Einsetzung der Enquete-Kommission
"So genannte Sekten und Psychogruppen". Alles was mit Religion und
Weltanschauung zu tun hat, sollte untersucht werden - ohne Rücksicht darauf, ob ein
konkreter Gefahrenverdacht vorliegt. Allein schon dieser umfassende
Untersuchungsauftrag des Deutschen Bundestags - initiiert von Politikern, die zugleich
Kirchenfunktionäre sind - war ein Anschlag auf die verfassungsrechtlich garantierte
Religionsfreiheit und das Verfassungsgebot staatlicher Neutralität in Sachen
Weltanschauung.

Wann glaubt der Bundestag endlich,
dass die Sekten unser Untergang sind?
Welche Absichten diese Kommission verfolgte, war spätestens klar, als
man ihrer personellen Zusammensetzung gewahr wurde. Zahlreiche Kirchenvertreter saßen
neben Personen, die sich nicht durch besondere Vorbildung oder wissenschaftliche
Qualifikation, sondern statt dessen durch lautstarke Polemik gegen "Sekten"
profiliert hatten; ausgewiesene Sachverständige waren nur wenige auszumachen. Von den
betroffenen religiösen Minderheiten war niemand dabei. Wen man anklagen will, setzt man
nicht auf die Richterbank!
Unfaires
Verfahren
Entsprechend unfair war auch das Verfahren. Trotz wiederholter
Bitten bekamen die von der Untersuchung Betroffenen keine Gelegenheit, zu den hinter ihrem
Rücken eingeholten Verdammungsurteilen ihrer Verfolger Stellung zu nehmen. Es handelt
sich um einen skandalösen Vorgang: Ein parlamentarisches Gremium, das über religiöse
Gruppierungen den Daumen hebt oder senkt, weigert sich, den elementaren Rechtsgrundsatz
"audiatur et altera pars" (= auch die andere Seite soll gehört werden), einen
der Grundbestandteile europäischer Rechtskultur, auch für sich gelten zu lassen.
Derartiges gab es nur bei der mittelalterlichen Inquisitionsbehörde, die an der Wahrheit
nicht interessiert war, sondern verurteilen wollte.
"Keine
Gefahr"
Dementsprechend sind die Ergebnisse: Der Bericht
lässt seinen
ideologischen Vorurteilen gegen nicht kirchlich gebundene Lebenshilfe freien Lauf, spricht
pauschal von "totalitären Machtverhältnissen" bei "einigen Gruppen",
so dass jede Gruppe gleich verdächtigt wird, referiert ungeprüfte Hinweise von
"Aussteigern", kommt schließlich trotz allen gegenteiligen Bemühens doch zu
dem Ergebnis, dass "keine Gefahr für Staat und Gesellschaft" gegeben sei - um
in einer neuerlichen Kehrtwendung eine Institutionalisierung der Verfolgung religiöser
Minderheiten zu fordern: Das Instrument dafür soll eine staatliche Informations- und
Dokumentationsstelle werden. Sie soll "sammeln", "auswerten" und
Behörden sowie Kirchen(!) "Informationen" geben und die Öffentlichkeit über
"die Gefahren im Bereich neuer religiöser und ideologischer Gemeinschaften und
Psychogruppen aufklären".
Hatte die Kommission nicht eben noch festgestellt,
dass es solche
Gefahren gar nicht gibt? Offenbar soll die kirchlich initiierte Jagd gegen
weltanschauliche Minderheiten nunmehr vom Staat übernommen werden. Während die
Gauck-Behörde noch dabei ist, die Vergangenheit aufzuarbeiten, soll in Sachen Religion
und Weltanschauung ein neuer Stasi-Apparat installiert werden.
Ein Referat "weltanschauliche Forschung und Auswertung" gab
es übrigens auch schon im Reichssicherheitshauptamt Heinrich Himmlers. Die
Menschenrechtswidrigkeit der Absichten der Enquete-Kommission wird nur noch durch ihre
politische Instinktlosigkeit übertroffen. Dazu passt es auch, dass man eine staatliche
Förderung privater Informations- und Beratungsstellen gegen religiöse Außenseiter
gesetzlich verankern will. Meist handelt es sich um die Hilfstruppen kirchlicher
Sektenbeauftragter, die nunmehr der Steuerzahler übernehmen, das heißt bezahlen, soll. |
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