Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

Ausgabe 18/98

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Freistaat Bayern muss Broschüre zurückziehen

Verwaltungsgericht untersagt Diskriminierung

Zu einem Aufsehen erregenden Urteil führte am 4.9.1998 eine Klage der Urchristen im Universellen Leben gegen den Freistaat Bayern: Das Verwaltungsgericht München stellte fest, dass eine Reihe von polemischen Äußerungen gegen die Glaubensgemeinschaft, die in einer Broschüre der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit enthalten waren, rechtswidrig ist. Für rechtswidrig erklärt wurden insbesondere die Äußerungen:

  • dass ein "Hang zum Totalitarismus Gruppen wie das Universelle Leben für eine pluralistische Demokratie zu einer Belastung werden" lasse;

  • dass "die Lehre" des Universellen Lebens "abzulehnen" sei, "weil ihre Konsequenzen gefährlich" seien, "besonders hinsichtlich der Sexualität, der Ehe und Familie";

  • "dass die tiefgläubigen Menschen (der Glaubensgemeinschaft) in der Regel an die Heilung durch die Methoden des Universellen Lebens glauben und vielfach auf ärztliche Hilfe verzichten" würden;

  • dass "die vorliegende Gemeindeordnung ein Dokument totalitären Machtanspruchs" sei;

Auch das Märchen, dass die Mitarbeiter der Betriebe der Urchristen mit einem "Hungerlohn" abgespeist würden und dass das Universelle Leben versuche, ganze Kommunen zu "unterwandern", darf nicht weiter verbreitet werden.

Soweit einzelne Äußerungen in der Broschüre nicht als Behauptung, sondern als wertende Schlussfolgerungen formuliert waren, wurden sie vom Gericht nicht rundweg für rechtswidrig erklärt, sondern lediglich eingeschränkt. Das gilt beispielsweise für die Bewertung, dass das Universelle Leben sich "systematisch" abschotte oder dass man schlussfolgern könne, es trage "stark totalitäre Züge". Das Adjektiv "stark" hält das Gericht für rechtswidrig. Die Annahme einzelner Züge dieser Art hält das Gericht noch für vertretbar, was kaum mehr ins Gewicht fällt, nachdem klargestellt ist, dass der üble Anwurf, dass ein "Hang zum Totalitarismus" die Gemeinschaft zu einer "Belastung für die pluralistische Demokratie" werden lasse, unzulässig ist.

Der Urteilstenor muss sämtlichen bayerischen Hauptschulen, Berufsschulen, Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und anderen Bildungseinrichtungen zugestellt werden.

Übernahme kirchlicher Verunglimpfungen zahlt sich nicht aus

Die meisten der für rechtswidrig erklärten Äußerungen gehen auf kirchliche Verunglimpfungen zurück, die ein Mitarbeiter der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit unbesehen in die staatliche Broschüre übernommen hatte. Das jetzige Urteil ist die zweite Niederlage des Freistaats in dieser Auseinandersetzung. Im April 1995 hatte in einem Eilverfahren der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits elf andere Passagen der Broschüre für rechtswidrig erklärt und deren Verbreitung untersagt.

Es zahlt sich ersichtlich nicht aus, wenn sich der Staat zum verlängerten Arm kirchlicher Inquisitoren machen lässt. Offenbar deshalb gelobte die Landeszentrale in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht auch Besserung: In einem im Gerichtssaal übergebenen Schreiben vom 24.8.1998 versichert sie, die jetzige Broschüre nicht mehr nachdrucken zu wollen und bei einer Neuausgabe "im Hinblick auf recherchierte und präsentierte Sachverhalte, Argumentationsgang und Diktion größte Sorgfalt walten zu lassen und auf Werturteile in einem Höchstmaß zu verzichten".

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Ein Abdruck des Urteilstenors liegt an. Die Begründung des Urteils geht den Prozessbeteiligten erst in einigen Wochen zu.

Literatur:
- Hubertus Mynarek, Die neue Inquisition, Verlag Das Weisse Pferd
- Matthias Holzbauer, Der Steinadler und sein Schwefelgeruch, Verlag Das Weisse Pferd


 


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