Zu einem
Aufsehen erregenden
Urteil führte am 4.9.1998 eine Klage der Urchristen im Universellen Leben gegen den
Freistaat Bayern: Das Verwaltungsgericht München stellte fest, dass eine Reihe von
polemischen Äußerungen gegen die Glaubensgemeinschaft, die in einer Broschüre der
Landeszentrale für politische Bildungsarbeit enthalten waren, rechtswidrig ist. Für
rechtswidrig erklärt wurden insbesondere die Äußerungen:
dass ein "Hang zum Totalitarismus Gruppen wie das Universelle Leben
für eine pluralistische Demokratie zu einer Belastung werden" lasse;
dass "die Lehre" des Universellen Lebens
"abzulehnen" sei, "weil ihre Konsequenzen gefährlich" seien,
"besonders hinsichtlich der Sexualität, der Ehe und Familie";
"dass die tiefgläubigen Menschen (der Glaubensgemeinschaft) in der
Regel an die Heilung durch die Methoden des Universellen Lebens glauben und vielfach auf
ärztliche Hilfe verzichten" würden;
dass "die vorliegende Gemeindeordnung ein Dokument totalitären
Machtanspruchs" sei;
Auch das Märchen, dass die Mitarbeiter der Betriebe der Urchristen
mit einem "Hungerlohn" abgespeist würden und dass das Universelle Leben
versuche, ganze Kommunen zu "unterwandern", darf nicht weiter verbreitet werden.
Soweit einzelne Äußerungen in der Broschüre nicht als Behauptung,
sondern als wertende Schlussfolgerungen formuliert waren, wurden sie vom Gericht nicht
rundweg für rechtswidrig erklärt, sondern lediglich eingeschränkt. Das gilt
beispielsweise für die Bewertung, dass das Universelle Leben sich
"systematisch" abschotte oder dass man schlussfolgern könne, es trage
"stark totalitäre Züge". Das Adjektiv "stark" hält das Gericht für
rechtswidrig. Die Annahme einzelner Züge dieser Art hält das Gericht noch für
vertretbar, was kaum mehr ins Gewicht fällt, nachdem klargestellt ist,
dass der üble
Anwurf, dass ein "Hang zum Totalitarismus" die Gemeinschaft zu einer
"Belastung für die pluralistische Demokratie" werden lasse, unzulässig ist.
Der Urteilstenor muss sämtlichen bayerischen Hauptschulen, Berufsschulen,
Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und anderen Bildungseinrichtungen zugestellt
werden.
Die meisten der für rechtswidrig erklärten Äußerungen gehen auf
kirchliche Verunglimpfungen zurück, die ein Mitarbeiter der Landeszentrale für
politische Bildungsarbeit unbesehen in die staatliche Broschüre übernommen hatte. Das
jetzige Urteil ist die zweite Niederlage des Freistaats in dieser Auseinandersetzung. Im
April 1995 hatte in einem Eilverfahren der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits
elf
andere Passagen der Broschüre für rechtswidrig erklärt und deren Verbreitung untersagt.
Es zahlt sich ersichtlich nicht aus, wenn sich der Staat zum verlängerten
Arm kirchlicher Inquisitoren machen lässt. Offenbar deshalb gelobte die Landeszentrale in
der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht auch Besserung: In einem im
Gerichtssaal übergebenen Schreiben vom 24.8.1998 versichert sie, die jetzige Broschüre
nicht mehr nachdrucken zu wollen und bei einer Neuausgabe "im Hinblick auf
recherchierte und präsentierte Sachverhalte, Argumentationsgang und Diktion größte
Sorgfalt walten zu lassen und auf Werturteile in einem Höchstmaß zu verzichten".