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Rechtsstaat oder
Kirchenstaat?Die verfassungswidrigen Ziele der
Sektenkommission
Der Professor
für Rechtsphilosophie und Rechtspolitik an der Universität Köln, Dr. Martin Kriele, hat
den Endbericht der Sektenkommission einer kritischen rechtlichen Analyse unterzogen und
kommt zu bestürzenden Ergebnissen. Sein Beitrag wurde in der Zeitschrift für
Rechtspolitik (Nr. 9/1998) abgedruckt. Nachfolgend zitieren wir einige Passagen.
Die doppelte
Zwiespältigkeit
"Der Endbericht der Enquete-Kommission des Bundestages
'Sogenannte Sekten und Psychogruppen' zeigt eine doppelte Zwiespältigkeit:
1. Einerseits gibt er Entwarnung: Die untersuchten Gruppen stellten
derzeit "keine Gefahr dar für Staat und Gesellschaft oder für gesellschaftlich
relevante Bereiche". Andererseits enthält er eine Reihe von Empfehlungen, die nur
sinnvoll wären, wenn sie doch eine Gefahr, und zwar eine höchst akute und schwerwiegende
Gefahr, darstellten.
Forschungsergebnisse
werden ignoriert
2. Einerseits hat die Enquete-Kommission eine größere Zahl
wissenschaftlicher Gutachten und Forschungsberichte in Auftrag gegeben, die ihr auch
vorgelegt wurden und die alle übereinstimmend das Ergebnis stützen: Die befürchteten
Gefahren bestehen in Wirklichkeit gar nicht. Andererseits weigert sich die Kommission,
diese Gutachten (mit einer Ausnahme) zu veröffentlichen oder ihre Veröffentlichung auch
nur in Aussicht zu stellen, als handele es sich um eine Verschluss-Sache. Wir haben von
ihrem Inhalt Kenntnis, weil das Sondervotum von Dr. Köster-Lossak und Prof.
Seiwert nichts anderes darstellt als eine sehr eingehende, mit ausführlichen Zitaten
belegte Inhaltswiedergabe. Der Mehrheitsbericht enthält nur kurze Resümees, die
naturgemäß viel weglassen, anscheinend aber gerade Wesentliches und besonders
Beweiskräftiges. Die Enquete-Kommission scheint von den Forschungsergebnissen, die ihrem
Vorverständnis widersprechen, völlig überrascht worden zu sein und sich entschlossen zu
haben, diese einfach zu ignorieren."
Dieser Zwiespalt erkläre sich laut Prof. Martin
Kriele aus der
unterschiedlichen Interessenlage innerhalb der Kommission. So trage die SPD-Arbeitsgruppe
in der Enquete-Kommission den Teil des Berichts, in dem es heißt, die Zahl der Mitglieder
sog. Sekten liege bei nur 0,5 % der Bevölkerung, zwar mit. Sie sehe aber die Gefahr einer
weiteren Ausbreitung der Gruppen und glaubt, dass diese "als Bedrohung der
demokratischen Stabilität wahrgenommen werden" können. Die Gruppen zielten nämlich
darauf ab, "in Deutschland ihre Wertvorstellungen zur politischen Grundlage zu
etablieren" und "Einfluss auf Handlungen von Menschen zu
nehmen", obwohl sie doch "nur vermeintliche oder irreführende Lösungen" anböten.
Ein Teil der
Kommission zeigt typische
Merkmale einer Psychogruppe ...
Martin Kriele: "Diese Arbeitsgruppe ist offenkundig von dem Charisma ihrer
Führungspersönlichkeiten derart fasziniert, dass sie die typischen Merkmale einer
Psychogruppe aufweist, allerdings nicht einer ungefährlichen, sondern einer mit eindeutig
verfassungswidriger Zielsetzung, mit bedenklichen Defiziten an Realitätssinn,
Urteilskraft und Moral und mit der Fähigkeit, sich bis ins Zentrum der Macht vor
zuarbeiten."
Martin Kriele bemerkt, dass die Mehrheit der Kommission "diesen allzu
offenkundigen Unfug nicht mittragen" konnte und feststellte, dass die neuen
religiösen Gemeinschaften derzeit "keine Gefahr für Staat und Gesellschaft oder
für gesellschaftlich relevante Bereiche" darstelle. Dieser Formulierung habe allerdings - so
Martin Kriele - einen Hintersinn:
Sektenbeauftragte
erzeugten Sektenhysterie
"Sie lässt nämlich offen, ob Gefahren 'für einzelne' bestehen. Die
Mehrheit dürfte die wissenschaftlichen Gutachten gelesen haben und wissen,
dass auch das
nicht der Fall ist. Hätte sie dies aber ausdrücklich zugestanden, so hätte sie weder
die rechtspolitischen Empfehlungen noch deren Begründungen mittragen können. Dann wäre
das Thema möglicherweise in den Bundestagswahlkampf gezogen worden. Weder Union noch FDP
haben gewagt, sich als freiheitliche Parteien zu profilieren. Immerhin haben sich in einer
Umfrage 80 % dafür ausgesprochen, 'die Sekten zu verbieten' (S. 56/28).
Daran wird das Ausmaß der Bedrohungsvorstellungen sichtbar, die die
Sektenbeauftragten mit Hilfe ihres langen Arms in der Publizität erzeugt
haben."
Lückenlose
Erfassung und Überwachung
Welche Kräfte hinter der Sektenkommission stehen, ist unschwer
zu erraten. Denn obwohl die neuen religiösen Bewegungen "keine Gefahr für Staat und
Gesellschaft" darstellen, empfiehlt die Kommission dennoch eine lückenlose Erfassung
und Überwachung. Martin Kriele weiter:

Die Kirche will Andersgläubige beobachten lassen
"Die bedeutsamste rechtspolitische Empfehlung ist die gesetzliche
Ausstattung des Bundesverwaltungs-amtes als Datensammel- und Auskunftsstelle über neue
religiöse Bewegungen. Die vorgesehenen Vollmachten gehen weit über die vergleichbaren
Kompetenzen der Verfassungsschutzämter hinaus."
Nicht nur strafrechtlich relevante Informationen,
sondern alle Materialien, die für die Entwicklung von neuen religiösen
und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen "von Bedeutung sind",
sollen gesammelt werden. Dabei werde der Kreis der zu erfassenden
Gruppen ins Uferlose ausgeweitet. Auch "weltanschauliche, philosophische, pädagogische und politische Gemeinschaften"
sollen erfasst werden. Martin Kriele:
"Der Begriff 'Psychogruppe'
umfasst jetzt auch die Anbieter von
psychologischen und anderen Schulungen, zumal wenn sie überzeugt sind, 'von der Existenz
einer höheren Wirklichkeit, die das gewöhnliche Bewusstsein übersteigt und von der
Möglichkeit, dass diese mit Hilfe bestimmter Methoden erfahren werden kann'. Als
'Einflussgrößen' werden u. a. genannt: C. G. Jung, die Anthroposophie, ferner Theosophie,
Meditationsmethoden aus großen Religionen und Glaubensvorstellungen indigener Völker ...
In jedem Fall handelt es sich um eine klare Verletzung der Gleichheit vor dem Gesetz und
des Diskriminierungsverbots (Art. 3, I und III GG). Der Grund hierfür scheint in der
Absicht zu liegen, die großen Kirchen zunächst einmal ruhig zu stellen, obwohl der
Angriff letztlich auf sie - als die Bastionen vormoderner Unaufgeklärtheit - zielt.
Martin Kriele
zählt auf, wie die Kriterien, die die Enquete-Kommission für die ´neuen`
religiösen und ideologischen Gemeinschaften aufgestellt hat, allesamt auf die Kirchen
selbst zutreffen."
Unverantwortliches
Treiben der Sektenbeauftragten
Die Hardliner in der
Kommission scheinen fast ungehalten darüber gewesen zu sein, dass nur 0,5 % der
Bevölkerung zu den Sekten zählen. Martin Kriele:
"Wie verlegen und
missmutig die Enquete-Kommission zugesteht, dass
sie sich auf nur ein halbes Prozent der Bevölkerung gestürzt hat, zeigt ihrer
Hinzufügung: trotzdem würden diese Gruppen "in der Bevölkerung als sehr bedrohlich
wahrgenommen." Absurd, aber wahr! Die Feststellung hätte Anlass geben können, die
Unverantwortlichkeit des agitatorischen Treibens unserer Sektenbeauftragten und ihrer
publizistischen Helfer zu reflektieren und die Gelegenheit zur Aufklärung der
Bevölkerung zu nutzen."
Nicht nur jede Gemeinschaft soll beobachtet und
erfasst werden, sondern
auch die "mit diesen rechtlich, wirtschaftlich oder in deren religiöser und
ideologischer Zielsetzung verbundenen Organisationen oder Vereinigungen.
Martin Kriele:
"Damit ist jeder gewarnt, der ihnen Räume vermietet, Grundstücke
verkauft, aus ihren Wirtschaftsbetrieben Obst, Gemüse oder Backwaren bezieht usw. Die
Daten werden nicht nur gesammelt, sondern jederzeit allen interessierten öffentlichen
'und privatrechtlichen' Stellen zugänglich gemacht. Es versteht sich von selbst,
dass sich das Sammeln der Informationen nicht
anders bewerkstelligen lässt als durch ein flächendeckendes System von Beobachtern und
Denunzianten, die den staatlichen und kirchlichen Sektenbeauftragten und durch diese dem
Bundesverwaltungsamt zuarbeiten ... Nunmehr soll die gläserne Transparenz staatlich
organisiert werden. Es handelt sich nicht nur um ein Instrument der Gedankenkontrolle und
zur Einschüchterung, sondern auch zur Befriedigung eines religiösen Voyeurismus. Das
sind Tendenzen, wie sie Aldous Huxley in seinem pessimistischen Zukunftsroman 'Brave New
World' beschrieben hat."
Verfassungswidrige
Stiftung
Die Kirchen möchten also, dass der Staat endlich die kirchliche
Sektenhatz bezahlt ...
"Der Endbericht empfiehlt ferner die Einrichtung einer
Bund/Länder-Stiftung im Bereich 'Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und
Psychogruppen.' Diese soll in erster Linie zur finanziellen Unterstützung der 'privaten
Beratungs- und Informationsstellen' (zu denen auch die kirchlichen Sektenbeauftragten
gerechnet werden) aus Steuermitteln dienen."
Martin Kriele legt dar, dass eine solche Stiftung verfassungswidrig wäre und
kommt zu der Bewertung:
"Die ganze Argumentation ist so offenkundig abwegig,
dass sie einer
Erklärung bedarf. Allem Anschein nach geht es darum, dass kirchliche und
selbsternannte private Sektenbeauftragte an staatliche Steuermittel
heranzukommen wünschen und sich von der Stiftung einen reichlichen
Zustrom von Geld erhoffen, wenn es ihnen gelingt, in den Vergabegremien
und im ´wissenschaftlichen Beirat` unmittelbar oder mittelbar
präsent zu sein."
Sektenbeauftragte stiften Unfrieden
Die Enquete-Kommission möchte eine "staatliche Aufklärung" der
Bevölkerung sicherstellen, u. a. mit dem Ziel der "Förderung des friedlichen
Zusammenlebens verschiedener Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie
gegebenenfalls ihr Integration in die Gesellschaft". Dazu Martin
Kriele: |