Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

Ausgabe 23/98

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Rechtsstaat oder Kirchenstaat?

Der Staat kuscht vor der Kirche

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verkündete in diesen Tagen eine besorgniserregende Entscheidung: Die Kirchen sollen ihre privilegierte Stellung als Körperschaften des öffentlichen Rechts auch dann behalten, wenn sie gegen Recht und Verfassung verstoßen. (Az.: Vf. 10-VII-97)

Diese Frage wurde aktuell, weil evangelisch-lutherische Pfarrer in Deutschland eine regelrechte Ketzerverfolgung entfacht haben, die zur gesellschaftlichen Ausgrenzung und wirtschaftlichen Vernichtung Andersgläubiger führt. Manches erinnert dabei eher an die Verhaltensweisen eines faschistoiden Kampfbundes als an das Benehmen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Missbrauchen die Kirchen ihre Rechtsstellung?

Zwei Anwälte, deren Mandanten von diesem Missbrauch der kirchlichen Rechtsstellung zum Kampf gegen Andersgläubige selbst schwer betroffen sind, haben sich deshalb im Wege einer Popularklage an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewandt und die Klarstellung erbeten, dass auch für die Kirchen gilt, was für andere Religionsgemeinschaften selbstverständlich ist: dass sie Körperschaften des öffentlichen Rechts nur bleiben dürfen, so lange sie sich an Gesetz und Recht halten.

Ungleichbehandlung gerechtfertigt ?

Der Verfassungsgerichtshof registriert diese Ungleichbehandlung und judiziert forsch, sie sei "durch die historische Entwicklung und durch sachliche Unterschiede zwischen den beiden Arten von Religionsgemeinschaften gerechtfertigt". Es verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, wenn "die seit langer Zeit bekannten und den Körperschaftsstatus bereits seit früheren Zeiten besitzenden Kirchen und Religionsgemeinschaften anders behandelt" werden, "als andere Religionsgemeinschaften, die sich gegebenenfalls erst neu gründen, entwickeln und konsolidieren müssen".

Ein atemberaubendes Ergebnis: Die Körperschaftsrechte der Kirchen unterliegen im Gegensatz zu den Körperschaftsrechten neuer Religionsgemeinschaften nicht dem Vorbehalt der Verfassungs- und Gesetzestreue. Den Kirchen will man ihre kriminellen Machenschaften in Vergangenheit und Gegenwart offenbar nachsehen, während man der religiösen Konkurrenz ähnliches (zu Recht) verbietet.

Ein verworrenes Urteil

Um dieses bizarre Ergebnis zu kaschieren, versichert der Gerichtshof, dass natürlich auch die Kirchen an die Gesetze gebunden seien, weshalb die beiden Anwälte mit ihrer Klage die Feststellung einer Selbstverständlichkeit verlangen würden, wozu der Verfassungsgerichtshof keine Veranlassung habe. Dabei handelt es sich um nichts anderes als ein trickreiches Ausweichen wider besseres Wissen: Der Gerichtshof stellt nämlich in seinem Urteil ausdrücklich fest, dass es den Klägern nicht um die Selbstverständlichkeit ging, ob die Kirchen an die Gesetze gebunden seien, sondern darum, ob sie ihren Körperschaftsstatus auch dann behalten dürfen, wenn sie gegen die Gesetze verstoßen. Es ist ähnlich, als würde ein Ministerpräsident auf die Frage, ob er auch Rechtsbrechern einen Orden verleihe, antworten, die Frage stelle sich nicht, da auch Rechtsbrecher an das Gesetz gebunden seien.

Die Macht der Kirchen

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist entlarvend: Wer die Großkirchen zur Ordnung rufen will, hat in unserem Staatswesen keine Chance. Die Geistlichkeit ist mächtiger als der Staat, denn sie soll ihre Privilegien auch dann behalten, wenn sie sich gegen den Staat und die Menschenrechte religiöser Minderheiten wendet.

Genau dies geschieht seit Jahren gegenüber den Anhängern der Urchristen im Universellen Leben. Ein ganzer Betrieb mit zwölf Arbeitsplätzen wurde bereits durch pure Verleumdung vernichtet. Die Mitbürger der als Ketzer Verfolgten werden aufgewiegelt und reagieren mit aggressiven Schmierereien, Sachbeschädigungen und Drohungen gegen Leib und Leben.

Der lutherische Sektenbeauftragte Dr. Behnk dürfte nach dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs noch bösartiger werden. Die Verfolgungswut des Kirchengründers Luther, der dazu aufrief, von ihm nicht lizenzierte Prediger dem Henker zu übergeben, bricht immer aggressiver durch. Unsere Mandanten haben Angst - um ihren Ruf und ihre Existenz.

Ausgrenzung Andersgläubiger

So wurde bspw. Landwirten wegen ihres Glaubens dank der Hetze Behnks die staatliche Förderung entzogen. Aus welchen Motiven ihnen jemand die Ernte auf dem Feld anzündete, blieb ungeklärt. Solange Landesbischof von Loewenich sich nicht von den Mordaufrufen Luthers distanziert, sondern "das geschichtliche Erbe der lutherischen Tradition als unsere kulturelle und geistige Heimat bewahren" will, kann kein Andersgläubiger sicher sein, dass die Gewalttätigkeit des Kirchengründers nicht eines Tages wieder zum Ausbruch kommt und verhetzte Fanatiker zu Tätlichkeiten veranlasst.

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Die öffentlich-rechtliche Stellung der lutherischen Organisation und ihres gefährlichen Parteiprogramms bliebe nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in jedem Fall unberührt.

Der Staat kuschte auf peinliche Weise vor der gefährlichen Kirchenmacht.


Links
:
Hubertus Mynarek, Die neue Inquisition, Verlag Das Weisse Pferd
Matthias Holzbauer, Der Steinadler und sein Schwefelgeruch, Verlag Das Weisse Pferd


 



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