| Rechtsstaat oder
Kirchenstaat?Der Staat kuscht vor der Kirche
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verkündete in diesen
Tagen eine besorgniserregende Entscheidung: Die Kirchen sollen ihre privilegierte Stellung
als Körperschaften des öffentlichen Rechts auch dann behalten, wenn sie gegen Recht und
Verfassung verstoßen. (Az.: Vf. 10-VII-97)
Diese Frage wurde aktuell, weil evangelisch-lutherische Pfarrer in
Deutschland eine regelrechte Ketzerverfolgung entfacht haben, die zur gesellschaftlichen
Ausgrenzung und wirtschaftlichen Vernichtung Andersgläubiger führt. Manches erinnert
dabei eher an die Verhaltensweisen eines faschistoiden Kampfbundes als an das Benehmen
einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Missbrauchen
die Kirchen ihre Rechtsstellung?
Zwei Anwälte, deren Mandanten von diesem Missbrauch der kirchlichen
Rechtsstellung zum Kampf gegen Andersgläubige selbst schwer betroffen sind, haben sich
deshalb im Wege einer Popularklage an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewandt und
die Klarstellung erbeten, dass auch für die Kirchen gilt, was für andere
Religionsgemeinschaften selbstverständlich ist: dass sie Körperschaften des
öffentlichen Rechts nur bleiben dürfen, so lange sie sich an Gesetz und Recht halten.
Ungleichbehandlung
gerechtfertigt ?
Der Verfassungsgerichtshof registriert diese Ungleichbehandlung und
judiziert forsch, sie sei "durch die historische Entwicklung und durch sachliche
Unterschiede zwischen den beiden Arten von Religionsgemeinschaften gerechtfertigt".
Es verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, wenn "die seit langer Zeit
bekannten und den Körperschaftsstatus bereits seit früheren Zeiten besitzenden Kirchen
und Religionsgemeinschaften anders behandelt" werden, "als andere
Religionsgemeinschaften, die sich gegebenenfalls erst neu gründen, entwickeln und
konsolidieren müssen".
Ein atemberaubendes Ergebnis: Die Körperschaftsrechte der Kirchen
unterliegen im Gegensatz zu den Körperschaftsrechten neuer Religionsgemeinschaften nicht
dem Vorbehalt der Verfassungs- und Gesetzestreue. Den Kirchen will man ihre kriminellen
Machenschaften in Vergangenheit und Gegenwart offenbar nachsehen, während man der
religiösen Konkurrenz ähnliches (zu Recht) verbietet.
Ein
verworrenes Urteil
Um dieses bizarre Ergebnis zu kaschieren, versichert der Gerichtshof,
dass
natürlich auch die Kirchen an die Gesetze gebunden seien, weshalb die beiden Anwälte mit
ihrer Klage die Feststellung einer Selbstverständlichkeit verlangen würden, wozu der
Verfassungsgerichtshof keine Veranlassung habe. Dabei handelt es sich um nichts anderes
als ein trickreiches Ausweichen wider besseres Wissen: Der Gerichtshof stellt nämlich in
seinem Urteil ausdrücklich fest, dass es den Klägern nicht um die
Selbstverständlichkeit ging, ob die Kirchen an die Gesetze gebunden seien, sondern
darum, ob sie ihren Körperschaftsstatus auch dann behalten dürfen, wenn sie gegen
die Gesetze verstoßen. Es ist ähnlich, als würde ein Ministerpräsident auf die Frage,
ob er auch Rechtsbrechern einen Orden verleihe, antworten, die Frage stelle sich nicht, da
auch Rechtsbrecher an das Gesetz gebunden seien.
Die Macht der
Kirchen
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist entlarvend: Wer die
Großkirchen zur Ordnung rufen will, hat in unserem Staatswesen keine Chance. Die
Geistlichkeit ist mächtiger als der Staat, denn sie soll ihre Privilegien auch dann
behalten, wenn sie sich gegen den Staat und die Menschenrechte religiöser Minderheiten
wendet.
Genau dies geschieht seit Jahren gegenüber den Anhängern der Urchristen
im Universellen Leben. Ein ganzer Betrieb mit zwölf Arbeitsplätzen wurde bereits
durch pure Verleumdung vernichtet. Die Mitbürger der als Ketzer Verfolgten werden
aufgewiegelt und reagieren mit aggressiven Schmierereien, Sachbeschädigungen und
Drohungen gegen Leib und Leben.
Der lutherische Sektenbeauftragte Dr. Behnk dürfte nach dieser
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs noch bösartiger werden. Die Verfolgungswut des
Kirchengründers Luther, der dazu aufrief, von ihm nicht lizenzierte Prediger dem Henker
zu übergeben, bricht immer aggressiver durch. Unsere Mandanten haben Angst - um ihren Ruf
und ihre Existenz.
Ausgrenzung
Andersgläubiger
So wurde bspw. Landwirten wegen ihres Glaubens dank der Hetze Behnks die
staatliche Förderung entzogen. Aus welchen Motiven ihnen jemand die Ernte auf dem Feld
anzündete, blieb ungeklärt. Solange Landesbischof von Loewenich sich nicht von den
Mordaufrufen Luthers distanziert, sondern "das geschichtliche Erbe der lutherischen
Tradition als unsere kulturelle und geistige Heimat bewahren" will, kann kein
Andersgläubiger sicher sein, dass die Gewalttätigkeit des Kirchengründers nicht eines
Tages wieder zum Ausbruch kommt und verhetzte Fanatiker zu Tätlichkeiten
veranlasst. |