Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

Ausgabe 24/98

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Trennung von Staat und Kirche

Wann weist der Staat die Kirche in die Schranken?

Der deutsche Innenminister Schily hat mit seiner Anregung, den Muslimen in Deutschland gleiche Rechte wie den Kirchen einzuräumen, die Großkirchen offenbar in arge Verlegenheit gebracht. Deshalb verzichteten sie zunächst auf öffentliche Stellungnahmen.

Damit, so die Berliner Zeitung, solle wohl "der Eindruck vermieden werden, die Kirche fürchte nur die Schmälerung ihres Einflusses." Einstweilen beanstandet man lediglich, der Islam in Deutschland zerfalle in zu viele unterschiedliche Richtungen und sei daher organisatorisch zu wenig greifbar.

Herausforderung durch den Islam

Die bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier wies darauf hin, dass diese Frage eigentlich Sache der Länder und nicht des Bundes sei. Außerdem gehe der Islam "von der Einheit von Staat und Kirche aus - eine von einer modernen Demokratie kaum zu akzeptierende Vorstellung."

Ist eine positive Einstellung zur Demokratie aber Bedingung für den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts, dann müsste man ihn der katholischen Kirche wieder aberkennen. Denn noch Ende November sprach sich Papst Johannes Paul II. energisch gegen eine "Demokratisierung der Kirche" aus.

Auch Luther vertrat Auffassungen, die, lebte er heute, den Staatsanwalt auf den Plan rufen würden - dass man die Juden verfolgen, die Bauern und moslemischen Türken umbringen und fremde Prediger dem Henker übergeben sollte.

Muss die Kirche ihre Privilegien wenigstens bald mit anderen teilen? "Es geht um jede Menge Vorteile", so der Kölner Kirchenrechtler Prof. Stephan Muckel. Die Erhebung von Kirchensteuern, die Befreiung von anderen Steuern, finanzielle Subventionen in Höhe von etwa 17 Milliarden Mark für Religionsunterricht, Theologenausbildung, staatliche Gehaltszahlungen an hohe kirchliche Würdenträger, Privilegien im Baurecht und vieles mehr ... Wird dem Steuerzahler jetzt allmählich bewusst, was er bisher schon bezahlen muss?

Gleiches Recht für alle - das kann man auch anders verstehen: Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat bereits gefordert, die Trennung von Staat und Kirche endlich konsequent durchzuführen und den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts für alle Religionsgemeinschaften abzuschaffen, alle Konkordate und Staatsverträge zu kündigen und Subventionen an jegliche Kirche einzustellen.

Die Säuglingstaufe verstößt gegen ein Menschenrecht

Ein konsequenter Vorschlag. Denn kann der Staat Vereinigungen den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts zusprechen und auch noch Steuern für sie eintreiben, wenn diese so mit Verbrechen behaftet sind wie die Kirchen? Ist dies mit dem Rechtsstaat vereinbar?

Der Staat hat es offenbar grob fahrlässig unterlassen, die Vergangenheit und das Verhalten der Kirchen bei der Abfassung des Grundgesetzes zu berücksichtigen.

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Außerdem behalten beide Kirchen die Mitgliedschaft durch Säuglingstaufe bei und verstoßen damit gegen das Menschenrecht, sich frei für einen Glauben entscheiden zu können. Auf die Bibel können sie sich bei dieser modernen "Zwangschristianisierung" nicht berufen. Es heißt dort: Erst lehret und dann taufet.


 

Links: Matthias Holzbauer, Der Steinadler und sein Schwefelgeruch, Verlag Das Weisse Pferd
          "Der Theologe Nr. 23" - Das Staatsross und sein kirchlicher Reiter


 

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