Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

Ausgabe 1/99

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Aus der Kirche Ausgetretene fordern:

Rückzahlung der Kirchensteuer!

In der letzten Ausgabe des Weissen Pferdes stellten wir die Forderung auf, die Kirche solle das den Indianern, den "Ketzern" und "Hexen" in den vergangenen Jahrhunderten geraubte Geld und Gold in einen Fonds einzahlen, aus dem die Ärmsten der Armen unterstützt werden sollten.

Auch heute gibt es wieder "Ketzer", die bis zu ihrem Austritt aus den Institutionen Kirche Zwangs-Katholisierte und Zwangs-Lutherisierte waren. Auch diesen Mitbürgern gebühren Entschädigungsleistungen der Amtskirchen, denn über ihre Kirchenzugehörigkeit hatten sie nicht freiwillig entschieden. Sie wurden als Säuglinge zwangschristianisiert und unterlagen bis zu ihrem Kirchenaustritt der Kirchensteuerpflicht.

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16 Milliarden Mark erhalten die Amtskirchen jährlich an Kirchensteuer

Immer mehr dieser Menschen fordern ihre Kirchensteuer zurück. Die Amtskirchen jedoch verweigern die Rückzahlung aus "Rechtsgründen". Bei der Rückforderung der Kirchensteuer durch die Zwangsindoktrinierten geht es aber gar nicht um staatliches Recht, sondern um die Moral. Denn im "Parteibuch" der Amtskirchen, der Bibel, steht: "Zuerst lehret und dann taufet!" Gegen diese Lehre des Jesus Christus versündigen sich beide Amtskirchen bis zum heutigen Tag. Dennoch nehmen sie für sich in Anspruch, die entscheidende Instanz bezüglich Ethik und Moral in dieser Welt zu sein.

Die aus den Amtskirchen Ausgetretenen fordern deshalb die Zwangsmissionierer auf, nach der von ihnen vertretenen Ethik zu handeln. Diese gebietet, dass sich beide Institutionen, katholisch und evangelisch, nicht auf das staatliche Recht zurückziehen können, denn dieses beinhaltet einzig das ethische Minimum. Die Amtskirchen jedoch sind gefordert, nach dem ethischen Maximum zu handeln, das sie verkünden.

Hinzu kommt, dass vielen der durch die Kirchensteuerzahlungen Geschädigten erst jetzt - seit der Diskussion über deren Schuldbekenntnisse - bewusst wurde, dass sie im Namen einer Vereinigung erzogen wurden, von der der bekannte Kirchenhistoriker Dr. Karlheinz Deschner seit Jahren sagt: "Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche" (in: Die beleidigte Kirche, Freiburg 1986, S. 43).

Aber auch die lutherische Kirche hat sich durch die Mordaufrufe ihres Gründers Martin Luther gegen Juden, Ketzer, Hexen und Bauern historisch schwer belastet, dies bis heute aber vor ihren Mitgliedern zu verbergen gewusst. Die Zwangsindoktrinierten haben nicht gewusst, was für einer verbrecherischen Organisation sie angehört haben. Sie mussten die Kirchensteuer bezahlen und fordern sie nun zurück als Geschädigte, denen aufgrund einer falschen Lehre die Kirchensteuer abverlangt wurde.

Es wäre auch zu erwägen, ob der Staat diesbezüglich nicht einer Amtshaftungspflicht unterliegt, da er für die Amtskirchen deren Kirchensteuer einzieht, obwohl diese mit der Einverleibung und Indoktrination ihrer Mitglieder vom Säuglingsalter an fortfahren - denn dieses Verhalten ist - wie gesagt - nicht im Einklang mit dem "Parteibuch" der Amtskirchen, der Bibel, wo es heißt: "Zuerst lehret und dann taufet!"

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Bei der Abfassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland haben es die staatlichen Organe bzw. der Gesetzgeber versäumt, die kriminelle Vergangenheit beider Amtskirchen zu berücksichtigen. Durch diese Unterlassung wurden den beiden Amtskirchen in der Verfassung Privilegien eingeräumt, die solchen Organisationen nicht zuerkannt werden können.


 



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