Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

 Ausgabe 9/99

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Aufbruch zur neuen Weltordnung:

Die NATO als Kreuzzugsarmee

Mit dem Zusammenbruch des Ostblocks kam dem nordatlantischen Verteidigungsbündnis vor zehn Jahren sein politischer und militärischer Gegner abhanden. Eigentlich hätte man das Bündnis auflösen müssen, denn es gab keinen Feind mehr, der einen der Bündnispartner bedrohte.

Doch der militärische Koloss entwickelte Eigengesetzlichkeit und suchte sich neue Aufgaben. Zunächst noch im Rahmen der Vereinten Nationen - bei der Befriedung Bosniens; neuerdings - im Kosovo - auch unabhängig von einem UN-Mandat. Durch eine Erklärung bei der 50-Jahr-Feier in Washington wurde diese Metamorphose der Allianz jetzt besiegelt.

Sie wird sich in Zukunft nicht mehr als ein Verteidigungsbündnis verstehen, das sich im Rahmen der Vereinten Nationen bewegt, sondern als Weltpolizist, der erforderlichenfalls auch unabhängig von den Vereinten Nationen in Konflikte eingreift, wenn sie es für erforderlich hält. Die NATO ernennt sich zur Kreuzzugsarmee für Recht und Ordnung, die sie notfalls mit Cruise-Missiles und Tornados herbeibombt.

Wir haben in dieser Zeitung schon oft darauf hingewiesen, dass derartiges mit christlicher Friedensethik nicht zu vereinbaren ist. Die Umwidmung des atlantischen Bündnisses gerät jedoch auch mit dem deutschen Grundgesetz in Konflikt. Dieses lässt die Beteiligung Deutschlands an einem Militärbündnis nur zu, soweit es sich um ein "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit zur Wahrung des Friedens" handelt (Art. 24 Abs. 2).

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 traf dies auf die bisherige NATO zu, weil sich ihre Mitglieder entsprechend der Präambel des NATO-Vertrags zur "gemeinsamen Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit" vereinigten und dieses Ziel dadurch zu erreichen suchten, dass der Angriff auf einen Bündnispartner die Verteidigungspflicht der anderen auslöste.

Wörtlich stellt das Gericht sodann fest: "Dabei beanspruchen die Vertragsparteien für den Bündnisfall, die in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechte individueller oder kollektiver Selbstverteidigung wahrzunehmen."

Die Geschäftsgrundlage des NATO-Beitritts ist entfallen

All das wurde jetzt über Bord geworfen: Man will sich nicht mehr bloß verteidigen, sondern als globale Ordnungsmacht auftreten, die sich nicht länger an Aufträge der Vereinten Nationen bindet. Damit ist die Geschäftsgrundlage des NATO-Beitritts der Bundesrepublik Deutschland entfallen.

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Die neue NATO ist nicht mehr das Frieden wahrende kollektive Sicherheitssystem im Sinne des Grundgesetzes. Darüber sollten sich die schneidigen NATO-Kreuzritter von Washington im klaren sein. Mit einigen einschränkenden Kommentaren des deutschen Bundeskanzlers, dass NATO-Einsätze nur ausnahmsweise ohne UNO-Mandat erfolgen sollen, ist es nicht getan. Entweder wir achten unsere Verfassung oder wir sagen, dass wir sie so nicht mehr wollen. Dazu wäre allerdings eine 2/3-Mehrheit des Deutschen Bundestags erforderlich.

Lesen Sie weiter:
Das Nato-Christentum und andere Artikel zur neuen Art der Kriegführung des Westens im Kosovo-Krieg


 


 


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