Mit dem Zusammenbruch des
Ostblocks kam dem nordatlantischen Verteidigungsbündnis vor zehn Jahren sein politischer
und militärischer Gegner abhanden. Eigentlich hätte man das Bündnis auflösen müssen,
denn es gab keinen Feind mehr, der einen der Bündnispartner bedrohte.
Doch der militärische Koloss entwickelte Eigengesetzlichkeit und suchte
sich neue Aufgaben. Zunächst noch im Rahmen der Vereinten Nationen - bei der Befriedung
Bosniens; neuerdings - im Kosovo - auch unabhängig von einem UN-Mandat. Durch eine
Erklärung bei der 50-Jahr-Feier in Washington wurde diese Metamorphose der Allianz jetzt
besiegelt.
Sie wird sich in Zukunft nicht mehr als ein Verteidigungsbündnis
verstehen, das sich im Rahmen der Vereinten Nationen bewegt, sondern als Weltpolizist, der
erforderlichenfalls auch unabhängig von den Vereinten Nationen in Konflikte eingreift,
wenn sie es für erforderlich hält. Die NATO ernennt sich zur Kreuzzugsarmee für Recht
und Ordnung, die sie notfalls mit Cruise-Missiles und Tornados herbeibombt.
Wir haben in dieser Zeitung schon oft darauf hingewiesen,
dass derartiges
mit christlicher Friedensethik nicht zu vereinbaren ist. Die Umwidmung des atlantischen
Bündnisses gerät jedoch auch mit dem deutschen Grundgesetz in Konflikt. Dieses
lässt
die Beteiligung Deutschlands an einem Militärbündnis nur zu, soweit es sich um ein
"System gegenseitiger kollektiver Sicherheit zur Wahrung des Friedens" handelt
(Art. 24 Abs. 2).
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 traf
dies auf die bisherige NATO zu, weil sich ihre Mitglieder entsprechend der Präambel des
NATO-Vertrags zur "gemeinsamen Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und
der Sicherheit" vereinigten und dieses Ziel dadurch zu erreichen suchten,
dass der
Angriff auf einen Bündnispartner die Verteidigungspflicht der anderen auslöste.
Wörtlich stellt das Gericht sodann fest: "Dabei beanspruchen die
Vertragsparteien für den Bündnisfall, die in Artikel 51 der Satzung der Vereinten
Nationen anerkannten Rechte individueller oder kollektiver Selbstverteidigung
wahrzunehmen."