Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

Ausgabe 13/99

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Kirchenaustritt: Wie geht das?

Wie tritt man aus?

1.) Sie gehen mit Ihrem Personalausweis (oder Reisepass oder Führerschein) zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht (in Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Teilen von Rheinland-Pfalz), zum Kreisgericht (in Thüringen und Brandenburg) oder zum Standesamt (im übrigen Deutschland). Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten!

Achtung: Wenn Sie verheiratet sind, brauchen Sie in Hamburg, Berlin, Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen auch Ihre Heiratsurkunde.

Kirchenaustritt leichtgemacht

Nichts wie ab in die Freiheit!

Taufschein, Konfirmationsurkunde oder dergleichen sind nicht nötig. Denn: Der Austritt erfolgt beim Staat, nicht bei der Kirche - noch.

Schon als Jugendlicher mit 14 Jahren kann man selbständig - ohne Zustimmung der Eltern - aus der Kirche austreten.

2.) In jeder Behörde gibt es Formulare für den Austritt. Dort tragen Sie Ihren Namen und Ihre bisherige Konfession ein. Der Beamte sagt Ihnen genau, was Sie ausfüllen müssen, und liest Ihnen Ihre Angaben noch einmal vor - das gilt als Protokoll. Die Gründe für den Austritt will er nicht wissen. Schlimmstenfalls müssen Sie ca. 50 € zahlen. Meist ist der Austritt gebührenfrei. In Mecklenburg gibt´s "Rabatt": Der Austritt kostete vor der Währungsumstellung 20 DM, Ehepartner zahlten zusammen aber nur 30 DM.
Nicht vergessen: Lassen Sie sich Ihren Austritt schriftlich bestätigen und bitten Sie um eine Bescheinigung. Dies wird nicht überall automatisch gemacht. Wenn Sie aber nach Berlin oder Brandenburg ziehen und keine Austrittsbescheinigung vorlegen können, werden Sie dort unter Umständen wieder zur Kirchensteuerzahlung verpflichtet (mehr zu diesem Skandal siehe hier).

3.) Ihre Kirchensteuerpflicht endet je nach Bundesland in dem Monat, in dem Sie ausgetreten sind, oder erst im darauf folgenden Monat. Den werden Sie auch noch überstehen.

Sie müssen keine Ersatzsteuer oder ähnliches zahlen, ihr bisheriger Kirchensteuerabzug fällt ersatzlos weg.

4.) Wenn Sie vielleicht nach einigen Tagen oder Wochen einen Brief vom ehemaligen Pfarramt bekommen, keine Angst! Sie haben nichts falsch gemacht. Mittlerweile hat der Staat die Kirche über Ihren Austritt informiert. In den Amtsstuben der Kirchen liegen vielfach vorformulierte Briefe, in denen der Pfarrer sein Bedauern über Ihren Schritt ausdrückt. Was auch immer man dort über Sie denkt - eins ist gewiss: Wer verliert schon gern die Kuh, die er bisher gemolken hat! Meistens bietet Ihnen der Pfarrer ein Gespräch an, das Sie höflich und bestimmt ausschlagen können, wenn Sie nicht mit dem Pfarrer reden wollen. Sie brauchen überhaupt nicht reagieren, wenn Sie nicht wollen, es passiert Ihnen nichts! Sie haben keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Kirche und brauchen sich von niemandem ein schlechtes Gewissen oder Ängste einreden zu lassen. Sie haben den Austritt geschafft.

Sollten Ihnen dennoch Zweifel kommen, können Sie sich folgendes bewusst machen:

Jesus von Nazareth wollte keine mit dem Staat verfilzten Kirchen und schon gar keine Kirchensteuer. Er wollte überhaupt keine Kirchen aus Stein mit Pfarrern, Priestern, Kanzeln, Dogmen, Altären, Zeremonien usw. Jesus war ein freier Geist. Und der Schritt aus der Kirche heraus kann für jeden ein Schritt in Richtung Freiheit sein. So haben es viele erlebt.

Wenn Sie der Kirche den Rücken kehren, aber Gott die Treue halten wollen, bedenken Sie: "Gott ja, Kirche nein, damit sind Sie nicht allein!" Schon in der Bibel, in der Johannesoffenbarung, heißt es: "Ziehet aus von ihr, mein Volk!" - gemeint ist der Auszug aus der verweltlichten Kirche.

Sie können mit der eingesparten Kirchensteuer so viel Gutes tun, wie Sie wollen - und zwar genau das, was Sie für sinnvoll halten und nicht das, was die Kirche will.

Sie brauchen weder einen kirchlichen Hochzeitssegen für Ihr Eheglück noch einen kirchlichen Sterbesegen für Ihr Seelenheil. Die Lehre von der ewigen Verdammnis stammt nicht von Jesus, sondern ist eine Irreführung der Kirche, um Sie einzuschüchtern. Damit ist es jetzt vorbei. Keine Sorge wegen der Bestattung: Sie bekommen mittlerweile über fast jeden Bestatter eine Begräbnisfeier ohne Kirche vermittelt.

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Und wenn Sie Ihre Kinder nicht mehr taufen lassen, tun Sie diesen einen großen Gefallen. Sie respektieren ihre Freiheit. Dann können diese später selbst entscheiden, ob sie einer Kirche oder Religionsgemeinschaft beitreten wollen oder nicht.

Lesen Sie dazu auch die Broschüre der Freien Christen, Nr. 1: Es braucht keine Kirche aus Stein. Darum treten Sie aus, Sie sind nicht allein.

Kirchenaustritt in Österreich und der Schweiz

In Österreich gehen Sie zum Magistrat der Stadt oder zur Bezirkshauptmannschaft der Gemeinde. Dort gibt es bei den Bezirksämtern eine amtliche Kirchenaustrittsstelle. Für alle Fälle sollten Sie Geburtsurkunde, Meldezettel ihres Wohnsitzes, Taufschein und - wenn vorhanden - Heiratsurkunde mitbringen, die Bestimmungen sind je nach Amt etwas verschieden. Der Austritt kostete in Salzburg z. B. vor der Währungsumstellung 335 Schilling Gebühr, meist ist er aber kostenlos. In manchen Bundesländern (z. B. Vorarlberg, Steiermark) ist der Austritt auch per Brief möglich. Der Kirchenaustritt ist sofort wirksam. Die staatlichen Behörden informieren die kirchlichen, und die Kirchenbeitragspflicht erlischt im folgenden Monat.

In der Schweiz genügt ein formloses Schreiben an das für Sie bisher zuständige Pfarramt. In der Regel wird ihr Schreiben ohne weitere Nachfrage bestätigt und an die staatlichen Behörden weitergeleitet, die bisher die Kirchensteuer einzogen. Falls der Pfarrer sich meldet und um ein Gespräch bittet (kommt v. a. in ländlichen Regionen vor), können Sie dankend ablehnen. In bestimmten Orten ist es auch möglich, das Austrittsschreiben bzw. die Austrittserklärung an die politische Gemeinde zu richten. Am besten, Sie informieren sich vor Ort.


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