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Kirchenaustritt: Wie geht das? Wie tritt man aus?
1.) Sie gehen mit Ihrem Personalausweis (oder
Reisepass und dazu in einigen Bundesländern mit der letzten
Meldebescheinigung Ihres Wohnorts) zum dem für Sie zuständigen
Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
oder zum Standesamt (im übrigen Deutschland). Eine Voranmeldung
ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten!
Meistens ist jedoch zudem Ihre letzte Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes
erforderlich. Achtung: Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder
geschieden sind, brauchen Sie in den meisten Bundesländern auch Ihr
Familienbuch (Stammbuch) oder die betreffenden Dokumente
(Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Partners). Dort ist
auch eine
Konfessionszugehörig vermerkt.
Exakte Informationen je nach Bundesland in Deutschland und auch für die Länder
Österreich und Schweiz: Siehe
http://www.kirchenaustritt.de/

Nichts wie ab in die Freiheit!
Taufschein, Konfirmationsurkunde oder dergleichen
sind nicht unbedingt nötig. Denn: Der Austritt erfolgt beim Staat, nicht
bei der Kirche - immer noch. Sie sollten aber mitteilen, wo Sie einst
getauft worden sind, damit im dortigen Taufregister ein Eintrag über
Ihren Kirchenaustritt gemacht werden kann.
Schon als Jugendlicher mit 14 Jahren kann man
in den meisten Bundesländern selbstständig - ohne Zustimmung der Eltern - aus der Kirche austreten.
2.) In jeder Behörde gibt es Formulare für den
Austritt. Der Beamte sagt Ihnen genau, was Sie ausfüllen müssen und
liest Ihnen Ihre Angaben noch einmal vor - das gilt als Protokoll. Die
Gründe für den Austritt will er nicht wissen. In Berlin und Brandenburg ist der Austritt gratis. In anderen Bundesländern zahlen
Sie zwischen 5 € (Bremen) und 60 € Verwaltungsgebühr (60 Euro in Neudenau
im Landkreis Heilbronn) - nicht schön, aber wenig im Vergleich zu den
Tausenden, die man einspart. In Bayern gibt´s "Rabatt": Eine Person
zahlt 31 Euro, Ehepartner zusammen zahlen bei gleicher Konfession aber
nicht den doppelten Beitrag, sondern "nur" 41 Euro. Außerdem können alle
Kinder ohne Zusatzkosten gleich mit austreten.
Lassen Sie sich auf jeden Fall den Kirchenaustritt auf einer
Bescheinigung bestätigen, was nicht automatisch gemacht wird. Kostet
vielleicht noch einmal fünf Euro extra. Doch die Kirche hat in der jüngeren
Vergangenheit vor allem in Ostdeutschland teilweise Taufregister
durchforstet und Bürger zur Kirchensteuerzahlung aufgefordert, deren
Namen dort gefunden wurden. Können Sie den Austritt dann nicht
nachweisen, kann es Ihnen passieren, dass Sie evtl. sogar rückwirkend
zur Kirchensteuerzahlung aufgefordert werden. Auch in Westdeutschland
ist Ihr Austritt nicht auf Dauer gespeichert, da die Daten nach einigen
Jahren gelöscht werden. Der Nachweis kann auch dann nötig werden, wenn
Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen. Wenn Sie z. B.
nach Berlin oder Brandenburg ziehen und keine Austrittsbescheinigung
vorlegen können, werden Sie dort unter Umständen wieder zur
Kirchensteuerzahlung verpflichtet (mehr zu
diesem Skandal siehe hier).
3.) Ihre Kirchensteuerpflicht endet je nach
Bundesland in dem Monat, in dem Sie ausgetreten sind, oder erst im
darauf folgenden oder gar erst im übernächsten Monat. Die ein bis
zwei Monate werden Sie auch noch überstehen.Sie müssen keine Ersatzsteuer oder ähnliches zahlen,
ihr bisheriger Kirchensteuerabzug fällt ersatzlos weg.
4.) Wenn Sie vielleicht nach einigen Tagen oder
Wochen einen Brief vom ehemaligen Pfarramt bekommen, keine Angst!
Sie haben nichts falsch gemacht. Mittlerweile hat der Staat die Kirche
über Ihren Austritt informiert. In den Amtsstuben der Kirchen liegen
vielfach vorformulierte Briefe, in denen der Pfarrer sein Bedauern über
Ihren Schritt ausdrückt. Was auch immer man dort über Sie denkt - eins
ist gewiss: Wer verliert schon gern die Kuh, die er bisher gemolken hat!
Meistens bietet Ihnen der Pfarrer ein Gespräch an, das Sie höflich und
bestimmt ausschlagen können, wenn Sie nicht mit dem Pfarrer reden
wollen. Sie brauchen überhaupt nicht reagieren, wenn Sie nicht wollen,
es passiert Ihnen nichts! Sie haben keine Verpflichtungen mehr gegenüber
der Kirche und brauchen sich von niemandem ein schlechtes Gewissen oder
Ängste einreden zu lassen. Sie haben den Austritt geschafft.
Sollten Ihnen dennoch Zweifel kommen, können Sie sich
folgendes bewusst machen:
Jesus von Nazareth wollte keine mit dem
Staat verfilzten Kirchen und schon gar keine Kirchensteuer. Er wollte
überhaupt keine Kirchen aus Stein mit Pfarrern, Priestern, Kanzeln,
Dogmen, Altären, Zeremonien usw. Jesus war ein freier Geist. Und der
Schritt aus der Kirche heraus kann für jeden ein Schritt in Richtung
Freiheit sein. So haben es viele erlebt.
Wenn Sie der Kirche den Rücken kehren, aber Gott
die Treue halten wollen, bedenken Sie: "Gott ja, Kirche nein, damit sind
Sie nicht allein!" Schon in der Bibel, in der Johannesoffenbarung, heißt
es: "Ziehet aus von ihr, mein Volk!" - gemeint ist der Auszug aus der
verweltlichten Kirche.
Sie können mit der eingesparten Kirchensteuer so
viel Gutes tun, wie Sie wollen - und zwar genau das, was Sie
für sinnvoll halten und nicht das, was die Kirche will.
Sie brauchen weder einen kirchlichen
Hochzeitssegen für Ihr Eheglück noch einen kirchlichen
Sterbesegen für Ihr Seelenheil. Die Lehre von der ewigen Verdammnis
stammt nicht von Jesus, sondern ist eine Irreführung der Kirche, um Sie
einzuschüchtern. Damit ist es jetzt vorbei. Keine Sorge wegen der
Bestattung: Sie bekommen mittlerweile über fast jeden Bestatter eine
Begräbnisfeier ohne Kirche vermittelt.
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