Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

Ausgabe 13/99

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Kirchenaustritt: Wie geht das?

Wie tritt man aus?

1.) Sie gehen mit Ihrem Personalausweis (oder Reisepass und dazu in einigen Bundesländern mit der letzten Meldebescheinigung Ihres Wohnorts) zum dem für Sie zuständigen Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) oder zum Standesamt (im übrigen Deutschland). Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten! Meistens ist jedoch zudem Ihre letzte Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes erforderlich. Achtung: Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, brauchen Sie in den meisten Bundesländern auch Ihr Familienbuch (Stammbuch) oder die betreffenden Dokumente (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Partners). Dort ist auch eine Konfessionszugehörig vermerkt.
Exakte Informationen je nach Bundesland in Deutschland und auch für die Länder Österreich und Schweiz: Siehe
http://www.kirchenaustritt.de/

Kirchenaustritt leichtgemacht

Nichts wie ab in die Freiheit!

Taufschein, Konfirmationsurkunde oder dergleichen sind nicht unbedingt nötig. Denn: Der Austritt erfolgt beim Staat, nicht bei der Kirche - immer noch. Sie sollten aber mitteilen, wo Sie einst getauft worden sind, damit im dortigen Taufregister ein Eintrag über Ihren Kirchenaustritt gemacht werden kann.

Schon als Jugendlicher mit 14 Jahren kann man in den meisten Bundesländern selbstständig - ohne Zustimmung der Eltern - aus der Kirche austreten.

2.) In jeder Behörde gibt es Formulare für den Austritt. Der Beamte sagt Ihnen genau, was Sie ausfüllen müssen und liest Ihnen Ihre Angaben noch einmal vor - das gilt als Protokoll. Die Gründe für den Austritt will er nicht wissen. In Berlin und Brandenburg ist der Austritt gratis. In anderen Bundesländern zahlen Sie zwischen 5 € (Bremen) und 60 € Verwaltungsgebühr (60 Euro in Neudenau im Landkreis Heilbronn) - nicht schön, aber wenig im Vergleich zu den Tausenden, die man einspart. In Bayern gibt´s "Rabatt": Eine Person zahlt 31 Euro, Ehepartner zusammen zahlen bei gleicher Konfession aber nicht den doppelten Beitrag, sondern "nur" 41 Euro. Außerdem können alle Kinder ohne Zusatzkosten gleich mit austreten.
Lassen Sie sich auf jeden Fall den Kirchenaustritt auf einer Bescheinigung bestätigen, was nicht automatisch gemacht wird. Kostet vielleicht noch einmal fünf Euro extra. Doch die Kirche hat in der jüngeren Vergangenheit vor allem in Ostdeutschland teilweise Taufregister durchforstet und Bürger zur Kirchensteuerzahlung aufgefordert, deren Namen dort gefunden wurden. Können Sie den Austritt dann nicht nachweisen, kann es Ihnen passieren, dass Sie evtl. sogar rückwirkend zur Kirchensteuerzahlung aufgefordert werden. Auch in Westdeutschland ist Ihr Austritt nicht auf Dauer gespeichert, da die Daten nach einigen Jahren gelöscht werden. Der Nachweis kann auch dann nötig werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen. Wenn Sie z. B. nach Berlin oder Brandenburg ziehen und keine Austrittsbescheinigung vorlegen können, werden Sie dort unter Umständen wieder zur Kirchensteuerzahlung verpflichtet (mehr zu diesem Skandal siehe hier).

3.) Ihre Kirchensteuerpflicht endet je nach Bundesland in dem Monat, in dem Sie ausgetreten sind, oder erst im darauf folgenden oder gar erst im übernächsten Monat. Die ein bis zwei Monate werden Sie auch noch überstehen.Sie müssen keine Ersatzsteuer oder ähnliches zahlen, ihr bisheriger Kirchensteuerabzug fällt ersatzlos weg.

4.) Wenn Sie vielleicht nach einigen Tagen oder Wochen einen Brief vom ehemaligen Pfarramt bekommen, keine Angst! Sie haben nichts falsch gemacht. Mittlerweile hat der Staat die Kirche über Ihren Austritt informiert. In den Amtsstuben der Kirchen liegen vielfach vorformulierte Briefe, in denen der Pfarrer sein Bedauern über Ihren Schritt ausdrückt. Was auch immer man dort über Sie denkt - eins ist gewiss: Wer verliert schon gern die Kuh, die er bisher gemolken hat! Meistens bietet Ihnen der Pfarrer ein Gespräch an, das Sie höflich und bestimmt ausschlagen können, wenn Sie nicht mit dem Pfarrer reden wollen. Sie brauchen überhaupt nicht reagieren, wenn Sie nicht wollen, es passiert Ihnen nichts! Sie haben keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Kirche und brauchen sich von niemandem ein schlechtes Gewissen oder Ängste einreden zu lassen. Sie haben den Austritt geschafft.

Sollten Ihnen dennoch Zweifel kommen, können Sie sich folgendes bewusst machen:

Jesus von Nazareth wollte keine mit dem Staat verfilzten Kirchen und schon gar keine Kirchensteuer. Er wollte überhaupt keine Kirchen aus Stein mit Pfarrern, Priestern, Kanzeln, Dogmen, Altären, Zeremonien usw. Jesus war ein freier Geist. Und der Schritt aus der Kirche heraus kann für jeden ein Schritt in Richtung Freiheit sein. So haben es viele erlebt.

Wenn Sie der Kirche den Rücken kehren, aber Gott die Treue halten wollen, bedenken Sie: "Gott ja, Kirche nein, damit sind Sie nicht allein!" Schon in der Bibel, in der Johannesoffenbarung, heißt es: "Ziehet aus von ihr, mein Volk!" - gemeint ist der Auszug aus der verweltlichten Kirche.

Sie können mit der eingesparten Kirchensteuer so viel Gutes tun, wie Sie wollen - und zwar genau das, was Sie für sinnvoll halten und nicht das, was die Kirche will.

Sie brauchen weder einen kirchlichen Hochzeitssegen für Ihr Eheglück noch einen kirchlichen Sterbesegen für Ihr Seelenheil. Die Lehre von der ewigen Verdammnis stammt nicht von Jesus, sondern ist eine Irreführung der Kirche, um Sie einzuschüchtern. Damit ist es jetzt vorbei. Keine Sorge wegen der Bestattung: Sie bekommen mittlerweile über fast jeden Bestatter eine Begräbnisfeier ohne Kirche vermittelt.

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Und wenn Sie Ihre Kinder nicht mehr taufen lassen, tun Sie diesen einen großen Gefallen. Sie respektieren ihre Freiheit. Dann können diese später selbst entscheiden, ob sie einer Kirche oder Religionsgemeinschaft beitreten wollen oder nicht.

Lesen Sie dazu auch die Broschüre der Freien Christen, Nr. 1: Es braucht keine Kirche aus Stein. Darum treten Sie aus, Sie sind nicht allein
.
Oder kirchenkritische Bücher beim Verlag Das Wort:
http://www.das-wort.com/deutsch/zeitkritisches/index.php

Kirchenaustritt in Österreich und der Schweiz

In Österreich gehen Sie zum Magistrat der Stadt oder zur Bezirkshauptmannschaft der Gemeinde. Dort gibt es bei den Bezirksämtern eine amtliche Kirchenaustrittsstelle. Für alle Fälle sollten Sie Geburtsurkunde, Meldezettel ihres Wohnsitzes, Taufschein (normalerweise jedoch nicht nötig) und - wenn vorhanden - Heiratsurkunde mitbringen, die Bestimmungen sind je nach Amt etwas verschieden. Der Austritt kostete in Salzburg z. B. vor der Währungsumstellung 335 Schilling Gebühr, meist ist er aber kostenlos. In Österreich ist der Austritt auch schriftlich (per Einschreiben) möglich. Er ist sofort wirksam. Die staatlichen Behörden informieren die kirchlichen, und die Kirchenbeitragspflicht erlischt im folgenden Monat.

In der Schweiz genügt ein formloses Schreiben mit ihren Personendaten an das für Sie bisher zuständige Pfarramt. In der Regel wird ihr Schreiben ohne weitere Nachfrage bestätigt und an die staatlichen Behörden weitergeleitet, die bisher die Kirchensteuer einzogen. Falls der Pfarrer sich meldet und um ein Gespräch bittet (kommt v. a. in ländlichen Regionen vor), können Sie dankend ablehnen. In bestimmten Orten ist es auch möglich, das Austrittsschreiben bzw. die Austrittserklärung an die politische Gemeinde zu richten. Am besten, Sie informieren sich vor Ort.

 

Die Taufregister:
Kirchlicher Besitzanspruch auf Ihre Seele

Wer den Kirchenaustritt erfolgreich geschafft hat, kann einen weiteren Schritt tun. Sie können die Kirchengemeinde, in der Sie einst getauft worden sind, auffordern, Sie aus dem Taufregister komplett zu streichen. Bislang stellt sich die Kirche hier zwar noch stur und behauptet, die Taufe sei nicht rückgängig zu machen. Eine Streichung nahm sie deshalb bisher noch nicht vor. Und dementsprechend gelten Sie trotz Ihres Austritts in kirchlich-geistiger Hinsicht unverschämterweise weiter als Katholik oder Protestant. Angeblich hätte "Gott" selbst damals bei der Taufe ihnen dieses "Siegel" unlöschbar eingebrannt. Doch das ist grober Unfug und es ist zudem unmoralisch und sittenwidrig, Gott und den Getauften in dieser Weise kirchlich vereinnahmen zu wollen.
Weiterhin ist hier zu bedenken, dass der Eintritt in die Kirche durch Taufe in der Regel sogar ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt war, als dieser noch ein Säugling war.
Man sollte sich bei den Kirchenvertretern deshalb über diesen fortdauernden Eintrag im Taufregister beschweren bzw. darauf bestehen, dass zumindest ein Vermerk über den Löschungsantrag in das Register eingetragen wird. Nur ein Eintragung des Kirchenaustritts im Taufregister erscheint uns aus geistiger Sicht ungenügend. Man sollte sich deshalb auch nicht gleich mit der ersten kirchlichen Absage abspeisen zu lassen, dass eine Streichung angeblich nicht möglich sei. Denn steter Tropfen löscht auch hier irgendwann das "Siegel" bzw. die Fessel.
Mehr Kritisches zur Taufe siehe bei:
http://www.theologe.de/taufe_katholisch_evangelisch.htm


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