Es waren nur
wenige Zuhörer im Saal, als am 7. Dezember 1999 vor dem Landgericht
Würzburg eine Gerichtsverhandlung begann, die ihresgleichen sucht: Ein
ehemaliger evangelischer Pfarrer, ein ehemaliger katholischer Priester
und ein ehemaliger katholischer Religionslehrer traten als Kläger auf,
um der CSU gerichtlich untersagen zu lassen, in ihrem Parteinamen das
Beiwort "christlich" zu benutzen.

Im Zuhörerraum wurde es plötzlich ganz still, als der
Gerichtsvorsitzende die Begründung der brisanten Klage bekannt gab: Wenn eine politische
Partei sich christlich nenne, aber zugleich Kriegseinsätze befürworte,
missbrauche sie
den Namen Jesu Christi, der bekanntlich Gewaltlosigkeit gelehrt habe. Dieser
"Etikettenschwindel" der CSU, die im Bundestag dem Bombenkrieg auf Jugoslawien
zugestimmt habe, verletze das Persönlichkeitsrecht des Jesus von Nazareth. Dessen
Persönlichkeitsschutz werde hier eingeklagt, und zwar in Übereinstimmung mit der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die es nahen Verwandten eines Verstorbenen
gestattet, dessen Lebensbild auch "postmortal" vor Entstellung zu schützen.
Dabei müsse es sich nicht unbedingt um Blutsverwandte handeln, so argumentierten die
Kläger; jedenfalls nicht bei Jesus von Nazareth, der vor allem auf die geistige
Verwandtschaft abstellte und diejenigen als seine Brüder und Schwestern bezeichnete, die
den Willen Gottes erfüllen und ihm nachfolgen. Darauf beriefen sich die Kläger: Sie
hätten sich Jesus Christus zum Vorbild ihres Lebens gemacht und seien bestrebt, seine
Bergpredigt im Alltag umzusetzen. Deshalb seien sie befugt, sich gegen den
Missbrauch des
Namens ihres Vorbilds zur Wehr zu setzen.
Der Anwalt der Kläger räumte ein, dass es sich um einen ungewöhnlichen
Prozess handele, der jedoch längst überfällig sei, vor allem in einem Land, in dessen
Gerichtssälen Kruzifixe hingen. Die Kläger, so führte er aus, empfänden es als
Verhöhnung des Gekreuzigten, wenn sich eine Partei wie die CSU christlich nennen dürfe.
Das Gericht hörte aufmerksam zu und trat in eine interessante Diskussion mit den
Prozessparteien ein. Der Vertreter der CSU bezweifelte, ob der hohe Anspruch der
Bergpredigt erfüllbar sei und ob man überhaupt feststellen könne, wann etwas
unchristlich sei. Dem widersprachen die klagenden Theologen: Jesus Christus hätte
sicherlich keine Tornados und Cruise Missiles nach Jugoslawien geschickt!
Heiterkeit kam auf, als die CSU ihre Befürwortung des Kosovo-Kriegs mit
Hilfe kirchlicher Stellungnahmen rechtfertigen wollte: "Wie bei Kaiser
Constantin", konterte der Anwalt der Kläger; "die Kirche sagt dem Staat, was
Rechtens ist; wenn sich die CSU Constantinisch Soziale Union nennen würde,
müsste
sie nicht einmal ihre Buchstaben ändern, und dem Anliegen der Kläger wäre Rechnung
getragen".