Sind Urchristen Menschen zweiter Klasse?

Wie Berliner Richter
mit der Verfassung umgehen

Zwei Landwirte wollten vom Staat ein Grundstück erwerben, das der Staat verkaufen wollte. Doch man wies sie ab, weil sie das falsche Gebetbuch hatten. Und die Gerichte hielten diese Behandlung für richtig. Ein Fall wie im Mittelalter – doch er spielte im Jahr 2003.

Das Kammergericht zu Berlin ist eine Institution von altehrwürdiger Tradition. Wer das monumentale Gerichtsgebäude betritt, verliert sich in einem palastartigen Treppenhaus und unter wuchtigen Gewölben. Der Prunk aus Stein und Marmor verkündet die Macht der Justiz und schüchtert ihre Kundschaft ein. Wer hier sein Recht sucht, muss sich klein vorkommen.
So ging es schon einem der berühmtesten Kunden des Hauses – dem Müller Arnold aus dem 18. Jahrhundert. Als ihm der Landrat das Wasser seiner Mühle abgrub, um damit einen Karpfenteich zu speisen, konnte der Müller seinen Pachtzins nicht mehr bezahlen. Sein Betrieb geriet unter den Hammer. Das Kammergericht half ihm nicht. Erst ein Machtspruch des Preußenkönigs Friedrich II. sorgte für Gerechtigkeit. Zugleich erging eine königliche Order, die offenbar notwendig war und die besagt, dass »vor der Justiz alle Leute gleich« seien; egal ob ein Prinz gegen einen Bauern klage oder umgekehrt. Es müsse »ohne Ansehen der Person« allein »nach der Gerechtigkeit verfahren werden«; ein Justizkollegium, das Unrecht praktiziere, so der König, sei »gefährlicher und schlimmer« als »eine Diebesbande«. Vor einer solchen könne man sich schützen, nicht aber vor Übeltätern im »Mantel der Justiz«. Das waren noch Zeiten.
Wer das Treppenhaus dieses Justiz-Palastes hinaufsteigt, kommt an einer Wandinschrift vorbei, die an die finsterste Zeit des Hauses erinnert; als hier der Volksgerichtshof Hitlers tagte und sein Blutrichter Freisler tobte. Tausende von Nazigegnern wurden durch die furchtbaren Juristen des Diktators zum Tode verurteilt. In bemerkenswerter Offenheit verkündet der letzte Satz der Inschrift, dass keiner der beteiligten Richter später zur Rechenschaft gezogen wurde. Richter helfen eben Richtern und eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus.

Gesetzbuch oder Gebetbuch?

Ob das auch heute noch gilt – Kumpanei unter Juristen zu Lasten der Gerechtigkeit? Daran dachten auch die beiden Landwirte, als sie mit ihrem Anwalt den Sitzungssaal suchten, in dem sie bei Richtern des Kammergerichts ihr Recht gegen das Unrecht einfordern wollten, das ihnen Richter des Landgerichts angetan hatten: Die beiden Bauern, ehemals stramme Kirchenchristen, waren aus ihren Kirchen ausgetreten, um sich einer urchristlichen Gemeinschaft anzuschließen. Seit Jahren betreiben sie ökologische Landwirtschaft besonderer Art; sie nennen es »Friedfertigen Landbau«, weil sie keine Nutztiere halten, den Boden nicht mit Mist und Gülle oder Kunstdünger traktieren und die alte Drei-Felder-Wirtschaft praktizieren. In Verbindung mit einer Stiftung führen sie landschaftspflegerische Maßnahmen durch, legen Hecken an und forsten Wälder auf, um natürliche Lebensräume zu schaffen, in denen Natur und Tiere wieder in Frieden und in Einheit mit den Menschen leben können.

In unmittelbarer Nähe ihres Hofes und umschlossen von ihren Feldern und Wäldern befindet sich ein Waldstück, das im Eigentum des Staates steht. Die Landwirte wollten es erwerben. Die Vermögensverwaltung des Staates war bereit, es zu verkaufen. Man hätte längst zum Notar gehen können, wenn nicht folgendes passiert wäre: Obwohl es nur um ein kleines Stück Land ging, wurde die Angelegenheit plötzlich an höchster Stelle, im Bundesfinanzministerium, bearbeitet, und dies auf sonderbare Art: Das Bundesfinanzministerium schaltete das Bundesfamilienministerium ein, und dieses bat wiederum um eine Stellungnahme des Bayerischen Kultusministeriums. So als ob es um einen bundesweit bedeutsamen Kindergarten oder ein großes Schulprojekt ginge. Doch es ging nur um die Glaubenszugehörigkeit der beiden Landwirte. Das Bayerische Kultusministerium signalisierte dem Bundesfamilienministerium, dass gegen die Glaubensgemeinschaft der beiden letztlich nichts einzuwenden sei. Das Bundesfinanzministerium signalisierte schließlich, dass es den Wald an die Landwirte verkaufen wolle.

Doch plötzlich riss man in letzter Minute das Ruder wieder herum und teilte den Landwirten mit, dass man an sie und an ihnen »»nahe stehende Personen« das Grundstück nicht verkaufen werde. Im Ministerium verweigerte man die Auskunft, warum dies so sei; auf der unteren Verwaltungsebene räumte man ungeniert ein, dass die Zugehörigkeit der Landwirte zur Gemeinschaft der Urchristen im Universellen Leben der Grund für die Kehrtwendung sei.

Gegen so viel Willkür klagten die Bauern und verlangten, nicht schlechter als Katholiken und Protestanten behandelt zu werden: Mit diesen wäre der Verkauf des Waldgrundstücks ja längst zustande gekommen. Doch das Landgericht Berlin war der Auffassung, daraus könnten die Landwirte kein Recht auf Vertragsschluss ableiten. Es sei auch überhaupt nicht willkürlich gewesen, dass man ihre »Sektenzugehörigkeit« bei der Entscheidung, ob man ihnen Wald verkaufe, berücksichtige. Außerdem müsse der Staat in der Öffentlichkeit sein Ansehen wahren, das eben Schaden nehmen könnte, wenn man mit Leuten wie den beiden Klägern Geschäfte abschließe.

»Das darf nicht wahr sein ...«

Die Kläger waren verblüfft, denn sie glaubten bislang, in einem Rechtsstaat zu leben, dessen Verfassung Gleichbehandlung gebietet und Religionsfreiheit gewährleistet. Das musste ein Irrtum oder eine einmalige Bosheit sein, was die Berliner Landrichter da entschieden hatten. Oder war der Rechtsstaat, so fragten sich die Landwirte belämmert, gar kein Rechtsstaat, sondern eher ein Kirchenstaat, in der jeder geschurigelt werden darf, der sich von der Kirche abwendet und sich einer neuen religiösen Bewegung anschließt – im vorliegenden Fall einer an das Urchristentum anknüpfenden Gemeinschaft, die mit theologischen Dogmen über einen strafenden Gott und ewige Verdammnis nichts mehr zu tun haben will.

Weil all das nicht wahr sein konnte, riefen die Landwirte gegen das Schandurteil des Landgerichts das Kammergericht an. Ihr Anwalt zog noch einmal alle Register des juristischen Handwerks: Er bemühte den Rechtsstaat und die Verfassung, bot Beweismittel dafür an, dass der Grundstückskauf allein am Gebetbuch der Interessenten scheiterte. Mindestens müsste man seinen Mandanten doch sagen, welche geheimen Dossiers hinter ihrem Rücken herumgereicht würden, damit sie dazu Stellung nehmen könnten. Auch stellte er die Frage, welche Mentalität im Spiel sei, wenn ein Gericht ganz ungeniert dem Staat die Möglichkeit gebe, Menschen, die einen missliebigen Glauben haben, schlechter zu behandeln als andere. Erinnert dies, so fragte der Anwalt, nicht an finstere Zeiten deutscher Vergangenheit, in der sich Richter fanden, die Verträge mit jüdischen Mitbürgern schlicht für nichtig erklärten.

»Man fühlt sich an finstere Zeiten erinnert ...«

Mit diesen Argumenten im Gepäck strebte der Advokat mit seinen Mandanten nun dem Sitzungssaal 135 zu, um dort Gerechtigkeit zu finden, die man ihnen in 1. Instanz verweigert hatte. Justitia war ausschließlich in weiblicher Gestalt vertreten. Drei Richterinnen amtierten. Gewichtig und nicht ohne belehrenden Unterton eröffnete die Senatsvorsitzende Böhrenz die Verhandlung: »Wir haben die Sache natürlich gründlich vor beraten ... Aus dem bisherigen Verhalten des Staates lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten, da die Entscheidung des Staatssekretärs noch offen war, auch wenn die Beamten den Verkauf empfohlen haben ...« Das konnte man noch verstehen, es war ja wohl auch nur die Einleitung, um zum Hauptgesichtspunkt vorzustoßen: Dem von der Verfassung garantierten Gleichbehandlungsgebot, das eine Schlechterbehandlung aus Glaubensgründen ausschließt. Doch auch hier hatte die Frau Vorsitzende wenig Einsehen: »Niemand hat einen Rechtsanspruch, dass ihm der Staat Eigentum überträgt ... Niemand hat einen Anspruch darauf, dass ihm jemand sagt, warum man mit ihm keine Geschäfte abschließt ...« Am Schluss meinte sie sogar: »Wenn ihnen das Haus ihres Nachbarn gefällt und er verkauft es ihnen nicht, können sie doch nicht verlangen, dass er ihnen hierfür die Gründe nennt ...«
Den Landwirten verschlug es die Sprache – und fast auch ihrem Anwalt: Er machte darauf aufmerksam, dass seine Mandanten »so simpel« wie es die Vorsitzende darstellte, beileibe nicht argumentierten: Natürlich wüssten sie, dass der Bürger nicht einfach vom Staat verlangen könne, dass man ihm Grundstückseigentum übertrage. Aber wenn der Staat bereits erklärte, »ich will dir das Waldgrundstück verkaufen, aber jetzt tue ich es nicht, weil mir dein Glaube missfällt«, dann verlangt die Beachtung des Willkürverbots den Vertragsschluss, den man mit jedem anderen längst vorgenommen hätte.

Die Damenriege in den schwarzen Roben schien das nicht zu verstehen. »Klammern Sie nicht den wesentlichen Teil des Sachverhalts aus«, fragte der Advokat, »wenn Sie den Fall mit einem privaten Grundstückskauf vergleichen, anstatt die besonderen Verpflichtungen des Staates und die diskriminierende Vorgeschichte des Falles zu berücksichtigen? Oder halten Sie die Äußerungen eines Beamten, dass man nur deshalb nicht verkaufe, weil die Interessenten einer bestimmten Religionsgemeinschaft angehören, für Spekulation? Schließlich habe ich dafür Zeugen angeboten. Im übrigen: Auch die 1. Instanz ging ja davon aus, dass die Religionszugehörigkeit, die sie mit dem schimpflichen Begriff ‘Sektenzugehörigkeit’ bedachte, bei der Entscheidung möglicherweise eine Rolle gespielt und nach Meinung des Gerichts zu Recht zur Zurückweisung der Kaufinteressenten geführt habe.« Jetzt wurden die Damen am Richtertisch etwas unruhig und die Vorsitzende bedeutete dem renitenten Advokaten, dass sie es gar nicht gut finde, dass er in seiner Berufungsbegründung die Richter des Landgerichts mit Richtern der Nazizeit verglichen habe. »Ich bitte um Entschuldigung«, erwiderte der Anwalt, »wenn Sie dies als unschicklich empfanden. Aber wie soll man es denn vermeiden, sich an finstere Zeiten erinnert zu fühlen, wenn man liest, dass heutzutage in Deutschland Mitbürger bestimmter Glaubensrichtungen unter dem Beifall von Richtern wieder staatlich diskriminiert werden dürfen?« Die Vorsitzende Richterin Böhrenz blieb ungerührt und ihre junge Beisitzerin Dr. Wolter bedeutete von Zeit zu Zeit durch Kopfbewegungen, dass sie dem Anwalt genauso wenig folgen könne wie die Vorsitzende. Die dritte im Bunde, Richterin Diekmann, blickte mehr oder weniger missmutig vor sich hin.

Weder Recht noch Gerechtigkeit

Die Verhandlungsatmosphäre im Sitzungssaal 135 des Kammergerichts wurde an diesem trüben Dezember-Vormittag von Minute zu Minute bedrückender. Die Stunde der Wahrheit nahte. Es wurde nicht die Stunde der Gerechtigkeit. Nicht einmal die Stunde des Rechts. Denn den Richterinnen ging es ersichtlich nicht um Rechtsfindung anhand gesetzlicher Regelungen oder Präjudizien der Rechtsprechung. Wie wären sie sonst auf die Idee verfallen, den Staat mit einem privaten Grundstücksnachbarn zu vergleichen, der bei der Wahl seiner Vertragspartner selbstverständlich nach Lust und Laune entscheiden kann, ohne jemandem Rechenschaft schuldig zu sein? Und wie wäre sonst die Solidarität mit den diskriminierenden Ausführungen der Kollegen vom Landgericht erklärbar? Den Landwirten fiel der letzte Satz der Inschrift an der Wandtafel im Treppenhaus ein. Richter helfen eben Richtern – auch auf Kosten des Rechts. Und der Anwalt sann über die Frage nach, ob er es nur mit juristischer Unfähigkeit zu tun habe oder mit kirchlicher Abhängigkeit, oder schlicht mit der Wirkung des jahrelangen Trommelfeuers kirchlicher Sektenjäger. Merkten die Damen auf der Richterbank nicht, dass sie gerade dabei waren, ein emotionales Vorurteil in ein richterliches Urteil umzumünzen? Der Ungeist religiöser Intoleranz und verfassungswidriger Ungleichbehandlung hatte den Gerichtssaal verdunkelt.
Was half es da noch, weiter zu reden, sagte sich der Anwalt. Die Vorsitzende schloss die Verhandlung und stellte die Zustellung des Urteils in Aussicht. Es war bereits fertig, denn schon am nächsten Tag sollte der Postbote die Zurückweisung der Berufung überbringen. Noch als die Landwirte die pompöse Treppe Justitias wieder hinab stiegen, schien man die Entscheidung gegen sie gefällt zu haben. Da gingen sie nun, die bayerischen Kunden des preußischen Kammergerichts Friedrichs II., der bekanntlich sagte: »Jeder soll nach seiner eigenen Fasson selig werden«. Der alte Fritz würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, wie hier judiziert wird. Ein Glück für die Damen in den schwarzen Roben, dass er heute nicht mehr lebt. Er würde ihnen seine königliche Order auf den Tisch knallen und ihnen sagen, dass Richter, die nicht alle Leute gleich behandeln, »gefährlicher und schlimmer« sind als »eine Diebesbande«.

Die historischen Reminiszenzen, die der Anwalt beim Hinausgehen murmelt, helfen seinen Mandanten freilich wenig. Was sollen sie nun tun? Wieder katholisch oder protestantisch werden, damit der Staat wieder bereit ist, mit ihnen Verträge zu schließen? Einer stellt sarkastisch diese Frage. Eine Antwort ist nicht nötig: Lieber verzichten sie auf diesen Wald, als sich erneut in die Fänge kirchlicher Institutionen zu begeben, deren Inquisitionsgeist den Staat zu verfassungswidriger Willkür verleitet und die Gerichte zur Verbiegung des Rechts - ganz abgesehen vom Verrat an der Botschaft des Nazareners. Seinetwegen sind sie ausgetreten. Seinetwegen werden sie ihren urchristlichen Weg weitergehen und das innere Christentum leben, das von der veräußerlichten Machtkirche seit 1700 Jahren bekämpft wird. Man wird ja sehen, wer auf Dauer siegt. (Christian Sailer)


Zur Diskriminierung religiöser Minderheiten in Deutsch siehe auch: www.steinadler-schwefelgeruch.de
 

Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 1/04


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