Zeitungslügen vor Gericht
Die Würzburger
Main-Post, eine Regionalzeitung des
überregionalen Pressekonzerns Holtzbrinck, bringt sich durch ihre
Berichterstattung über die Urchristen im Universellen Leben immer mehr selbst in
Verruf. Zum wiederholten Male wurde ihr jetzt gerichtlich attestiert, dass sie
die Unwahrheit schrieb.
So verurteilte sie das Landgericht Würzburg am 13.7.2004, »es bei Meidung von
Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu
unterlassen«, in Bezug auf das Universelle Leben zu schreiben, dass die
Gemeinschaft »den Medien Einblicke verwehrt«. Die Main-Post hatte bei dieser
Behauptung unterschlagen, dass sie ausführliche Gespräche unter anderem mit dem
Pressesprecher des Universellen Lebens führen konnte und dass sie von der –
staatlich genehmigten und von den Schulbehörden hoch geschätzten – Privatschule
der Urchristen ausdrücklich zu einem Besuch eingeladen worden war – und nicht
kam.
In einem anderen Punkt kam es einstweilen zu einem Patt: Die Zeitung versucht
seit Jahren – in Fortführung kirchlicher Verleumdungen –, dem Universellen Leben
anzuhängen, es gehe gar nicht um Religion, sondern um ein Wirtschaftsimperium.
Sie berief sich hier auf Zuträger, deren Namen sie nicht nannte. Das Gericht
vertrat die Auffassung, dass es nicht ehrenrührig sei, dem Universellen Leben
nachzusagen, es besitze Wirtschaftsbetriebe. Offenbar hat man sich zu sehr an
die Vermischung von Kirche und Kommerz bei den Amtskirchen gewöhnt und nimmt
deren Missstände zum Maßstab. Da es nichts Schlimmes sei, dem Universellen Leben
ähnliches nachzusagen, habe die Zeitung ihre journalistische Sorgfaltspflicht
nicht verletzt. Ob sie die Wahrheit geschrieben hat, ließ das Gericht
ausdrücklich dahinstehen. Dabei lassen sowohl das Gericht als auch die Main-Post
die öffentliche »Klarstellung« außer Acht, die vor Jahren als Großanzeige in der
Main-Post veröffentlicht wurde und die wir im Zusammenhang mit diesem Artikel
noch einmal abdrucken. Für die Zukunft hält das Gericht fest: »Es fehlt jeder
Anhaltspunkt dafür, dass die Beklagte auch für den Fall, dass die
streitgegenständlichen Behauptungen sich als falsch herausstellen sollten, diese
weiter verbreiten würde.« Da darf man gespannt sein.
Vor allem wenn man bedenkt, dass wenige Wochen vorher der selben Zeitung vom
Gericht attestiert wurde, dass ihr Redakteur Tilman Toepfer über die Urchristen
im Universellen Leben so geschrieben hat, dass man ihm in einem Flugblatt
ausdrücklich vorwerfen durfte: »Toepfer lügt weiter in der Main-Post.« Grob
wahrheitswidrig hatte der Journalist geschrieben, Urchristen hätten auf einem
Bauernhof Bäume gefällt. Mit einem süffisanten Kommentar machte er sich
gleichzeitig über die Naturliebe der Urchristen lustig.
Das Gericht schrieb ihm ins Stammbuch, dass es dem Redakteur ein Leichtes
gewesen wäre, »durch schlichtes Nachfragen« festzustellen, dass er die
Unwahrheit schrieb. Obwohl er »die Möglichkeit hatte, die tatsächliche Sachlage
zu ermitteln, unterließ er dies, sodass er damit gegen die Pflicht zur
Einhaltung der pressemäßigen Sorgfalt verstieß.«
Noch während beide Verfahren liefen, schrieb der selbe Redakteur einen Artikel,
in dem er so einseitig aus Texten des Universellen Lebens, die in einem
Gerichtsurteil verwendet wurden, zitierte, dass das Landgericht Würzburg die
Main-Post zu einer Gegendarstellung verdonnerte – im Wege einer einstweiligen
Verfügung und unter Androhung von Ordnungsgeld im Falle des Nichtabdrucks der
Gegendarstellung. Doch die Verbissenheit des Würzburger Blattes kennt offenbar
keine Grenzen: Statt der gerichtlichen Verfügung unverzüglich Folge zu leisten,
versucht man auf krummen Touren auszuweichen, indem man so tut, als hätte man
den Gerichtsbeschluss nicht ordnungsgemäß zugestellt bekommen. Der Anwalt des
Universellen Lebens kommentierte dies mit der Bemerkung: »Derartiges habe ich in
meiner jahrzehntelangen Anwaltstätigkeit noch nicht erlebt.«
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Klarstellung (Dieser Text stammt bereits aus dem Jahr 1996 und hat bis heute nichts von seiner Gültigkeit verloren) Seit Jahren führen die Amtskirchen anstelle einer religiösen
Auseinandersetzung mit der Lehre des Universellen Lebens einen
politischen Kampf gegen Menschen, die sich als Anhänger der
urchristlichen Lehre bezeichnen, und gegen Betriebe, in denen diese
arbeiten. Verdächtigungen und Unterstellungen gegenüber einzelnen
werden, als Meinungsäußerung getarnt, verbreitet, um die Lehre wegen
angeblichen Fehlverhaltens einzelner in Misskredit zu bringen. Die Lehre
im Universellen Leben ist eine Gabe und kein Zwang – die Lehre bürgt
nicht für das Verhalten des einzelnen. |
Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 8/04
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