Die
Kirche und der Mammon (3): Der Griff nach dem Erbe
Mönche
als Fälschungsexperten
Um
den kirchlichen Grundbesitz zu vermehren, machten Mönche und andere
Kirchenleute nicht nur Ödland urbar. Sie bedienten sich dazu nicht
selten auch der Urkundenfälschung und des gemeinen Betruges.
Trachtete ein Bischof oder Abt danach, seinen
Grundbesitz zu vergrößern, so fand sich schon bald im Klosterarchiv
eine Pergamenturkunde, ausgestellt von diesem oder jenem Fürsten aus
früherer Zeit, der den betreffenden Landstrich dem Kloster vermacht
hatte. "Der Mönch Gueron berichtete auf seinem Sterbelager, dass
er ganz Frankreich durchzogen habe, um für Klöster und Kirchen falsche
Dokumente zu machen" (E.-H. Schmitz, Die Kirche und das liebe Geld,
Münster, S. 83). Das Benediktinerkloster Reichenau galt als
berüchtigte Stätte der Urkundenfälschung im süddeutschen Raum (vgl.
W. Kammeier, Die Fälschung der deutschen Geschichte, Wolfenbüttel
1979, S. 23 f). Wer die größte aller Fälschungen, die angebliche
Übereignung des gesamten Abendlandes durch Konstantin an den Papst (die
sog. Konstantinische Schenkung) für unwahr hielt, musste dies oftmals
mit dem Tod bezahlen, so z. B. Johannes Dränsdorf in Heidelberg, noch im
Jahre 1425, ebenso der Waldenser-Führer Friedrich Reiser in Straßburg
1458 (Herrmann, Kirchenfürsten, S. 51).
Erbschleicherei
oder: kein Testament
ohne Priester
Ein
Hauptfaktor für das Anwachsen des kirchlichen Grundbesitzes seit der
Antike, besonders aber im Mittelalter, waren Erbschaften. Bereits im
vierten Jahrhundert n. Chr. war die Erbschleicherei durch den damaligen
Papst Damasus (366 bis 384 n. Chr.) so schlimm, dass der Kaiser
eingreifen musste. Damasus "tätigte die finstersten
Finanzgeschäfte, und sein Luxus war sprichwörtlich. Durch seine
Vertrautheit mit den reichen Christinnen profitierte der ‘Ohrenkitzler
der Damen’ derart, dass an ihn 370 ein Kaiseredikt erging, das
energisch die Erbschleicherei des Klerus verbot" (Deschner,
Kriminalgeschichte des Christentums, Bd. III, S. 496). Schon aus
Furcht vor dem Fegefeuer oder Höllenpein vermachtem im Mittelalter
viele Gläubige der Kirche Teile von Haus und Hof. "Im Lehnswesen war es
üblich, dass jeder Grundbesitzer oder Pächter beim Tode etwas der Kirche
hinterließ; wer das unterließ, kam in den Verdacht der Ketzerei und
erhielt unter Umständen keinen Begräbnisplatz in geweihter Erde. Da nur
wenige Laien schreiben konnten, wurde gewöhnlich ein Pfarrer
herbeigezogen, wenn ein Testament aufgestellt werden sollte; Papst
Alexander III. verfügte 1170, dass kein Testament gültig sei, das nicht
in Gegenwart eines Priesters gemacht worden sei; jeder weltliche Notar,
der ein Testament aufstellte, ohne dieser Vorschrift zu genügen, sei mit
dem Kirchenbann zu bestrafen; und die Kirche beanspruchte für sich das
ausschließliche Recht, ein Testament gerichtlich zu bestätigen.
Geschenke oder Legate an die Kirche galten als die verlässlichsten
Hilfsmittel, um die Leidenszeit im Fegefeuer zu verkürzen" (Durant, Kulturgeschichte der Menschheit, Bd. 6, S.
454).
Wie meisterhaft die Kirche es verstand, insbesondere
reichen Leuten einzureden, dass ihr Seelenheil nur in der Übereignung
ihres Erbes an die Kirche liege, beschreibt der Kulturhistoriker Jaque
le Goff in seinem Buch Wucherzins und Höllenqualen - Ökonomie und
Religion im Mittelalter wie folgt: "Die einzige Möglichkeit
des Wucherers (und dazu gehörte so gut wie jeder Kaufmann) das Heil zu
erlangen, ist die vollständige Rückzahlung seines Gewinns, da er
seinen ganzen Gewinn unrecht erworben hat ... Für den Wucherer ist es
schwer, seine Sünden wieder gutzumachen, denn Gott vergibt ihm nur,
wenn er zurückgibt, was er stahl." Dies führte in vielen
Fällen dazu, dass reiche Kaufleute etwa Stiftungen machten, die dann im
Rahmen der Kirche betrieben wurden und zum Teil bis heute durch ihre
reiche Güterausstattung noch funktionieren.
Kinder
enterben zugunsten der Kirche
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