Ausgabe 15/00 |
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| An die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Christine Bergmann, Berlin Sehr geehrte Frau Bundesministerin, erlauben Sie mir, dass ich mich unter Vorlage auf mich lautender Vollmachten namens nachfolgender Väter und Mütter Minderjähriger an Sie wende: ... Die vorgenannten Eltern möchten Sie auf eine schwer jugendgefährdende Schrift aufmerksam machen und deren Verbot erwirken. E s handelt sich um ein Buch, in dem kaum zu übertreffende Grausamkeiten und Unmenschlichkeiten als gottgewollt verherrlicht werden: Völkermord, Menschenraub, das Hinschlachten von Kindern, Frauen und Greisen, Vergewaltigung, barbarische Methoden des Mordens, die blutige Ausrottung Andersdenkender, die Hinrichtung von Ehebrechern, Homosexuellen, Wahrsagern und anderen der herrschenden Priesterkaste missliebigen Zeitgenossen. Es gibt in der gesamten Weltliteratur keine menschenverachtendere und blutigere Schrift als dieses Buch. Sie werden sicher zustimmen, dass derartige Schriften in höchstem Maß jugendgefährdend sind und deshalb aus dem Verkehr gezogen werden müssen, wozu das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften verpflichtet.Ich hoffe, dass Sie den Mut zur Anwendung dieses Gesetzes nicht verlieren, wenn Sie erfahren, in welchem Buch die angesprochenen und zugleich näher zu erläuternden Textpassagen enthalten sind: In der so genannten Heiligen Schrift. Dabei wird nicht verkannt, dass die Bibel in vieler Hinsicht auch ethisch Wertvolles beinhaltet: Die 10 Gebote Mose und die Bergpredigt des Jesus von Nazareth, die Aussagen der großen Propheten des Alten Testaments und die authentisch wirkenden Teile der Schilderungen des Lebens Jesu. Die Bibel besteht jedoch aus vielen Schichten, die erst im Laufe von Jahrhunderten entstanden und - meist aufgrund heftiger Auseinandersetzungen - in den Kanon der so genannten heiligen Bücher aufgenommen wurden. Dabei handelt es sich nicht um Berichte unmittelbarer Zeitzeugen der geschilderten Ereignisse, sondern um die schriftliche Niederlegung mündlicher Überlieferungen. Und auch hiervon liegen keine Originaltexte mehr vor, sondern lediglich Abschriften von immer neuen Abschriften und Übersetzungen von Übersetzungen. U nbewusste Fehler und bewusste Fälschungen, menschliche Verirrungen, Zeitbedingtes und Mythologisches flossen ein und ließen eine Schriftensammlung zustande kommen, die ersichtlich auch Menschenwerk ist und an der die unterschiedlichsten geistigen Strömungen mitwirkten, nicht zuletzt die jeweils herrschende Priesterkaste. Für das Alte Testament sind die verschiedenen Überlieferungsstränge ("Priesterschrift", "Jahwist", verschiedene Geschichtswerke etc.) inzwischen nachgewiesen. Für das Neue Testament räumt am Ende des 4. Jahrhunderts einer der wichtigsten Übersetzer, Hieronymus, der Schöpfer der ersten lateinischen Bibel (Vulgata), ein, dass er sich gezwungen sah, "ein neues Werk aus einem alten zu schaffen, gleichsam als Schiedsrichter zu fungieren über Bibeltexte, die in aller Welt verbreitet sind", und dass er befürchte, als "Fälscher und Religionsfrevler" gescholten zu werden, weil er "die Kühnheit besaß, einiges in den alten Büchern zuzufügen, abzuändern oder zu verbessern".D ass die in dieser Mischung aus Spirituellem und Allzumenschlichem enthaltenen blutigen Anweisungen immer noch im Umlauf sind, ist ein Phänomen besonderer Art: Einer der Gründe ist sicherlich, dass viele Menschen gar nicht wissen, welch grausame Vorschriften Teile der Bibel enthalten und zur Nachahmung empfehlen. Ein anderer Grund besteht darin, dass wir uns alle an die Schilderungen angeblich gottgewollter Verbrechen von Kindesbeinen an gewöhnt haben - durch einen Religionsunterricht, in dem die Seelen der Kinder nicht zuletzt durch solche biblischen Geschichten geprägt werden.D er Hauptgrund dürfte in der immer noch bestehenden Macht der Kirchen liegen, denen zwar kaum mehr jemand glaubt (nur mehr 7 % der Bevölkerung erscheinen zum Sonntagsgottesdienst), deren Bürokratie die politisch Verantwortlichen jedoch immer noch unter Druck setzt, wie zu Zeiten der "Volkskirche", obwohl der heutigen Kirche das Volk längst abhanden gekommen ist und weiter abhanden kommt - bekanntlich treten jährlich Hunderttausende aus. Es ist an der Zeit, dass die Anwendung des geltenden Gesetzes- und Verfassungsrechts unabhängig von kirchlicher Billigung erfolgt. Dies gilt um so mehr, als es um Texte geht, deren Ideologie für eine blutige Kirchengeschichte verantwortlich ist, auf deren Gewalttätigkeiten die Kirchen nicht freiwillig verzichteten, sondern die sie nur unter dem Druck zunehmender Aufklärung und liberaler Rechtsstaatlichkeit zurückstellten. Kein Geringerer als der bekannte Philosoph Karl Jaspers warnte deshalb vor der Gefahr, dass die Scheiterhaufen jederzeit wieder entzündet werden könnten, wenn die politischen Verhältnisse es zulassen.Dies vorausgeschickt, stelle ich namens der von mir vertretenen Eltern den Antrag, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möge bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften gem. § 11 Abs. 2 GjSM den Antrag stellen, die Bibel gem. § 1 Abs. 1 GjSM in die Liste jugendgefährdender Schriften aufzunehmen, solange darin kriminelle, grausame, lebensbedrohende und gegen die Menschenwürde verstoßende Verhaltensweisen als gottgewollt oder verharmlosend dargestellt werden. Im einzelnen stützt sich dieser Antrag auf folgende Begründung: 1 Gemäß § 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) sind "Schriften, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden ... in eine Liste aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende sowie den Krieg verherrlichende Schriften". Zur "sittlichen Gefährdung geeignet" sind nach der Kommentierung des Ministerialrats im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Rainer Scholz solche Schriften, "die nach menschlicher Erfahrung imstande sind, die gesunde sittliche Entwicklung von Menschen unter 18 Jahren zu beeinträchtigen. Dies ist dann anzunehmen, wenn zu befürchten ist, dass durch die Lektüre das sittliche Verhalten des Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen, Reden oder Handeln von den Normen des Erziehungszieles wesentlich abweicht. Das Erziehungsziel ist in unserer pluralistischen Gesellschaft vor allem dem Grundgesetz, insbesondere der Menschenwürde und den Grundrechten, aber auch den mit dem Grundgesetz übereinstimmenden pädagogischen Erkenntnissen und Wertmaßstäben, über die in der Gesellschaft Konsens besteht, zu entnehmen." Als "verrohend wirkend" gelten solche Schriften, "die geeignet sind, rohe Instinkte zu wecken, eine gefühllose, gegen Schicksal und Leiden anderer abgestumpfte Gesinnung hervorzurufen oder zu intensivieren (z. B. besonders brutale Wildwestdarstellungen)".
Zum "Rassenhass anreizende Schriften" sind solche, "die durch Einwirkung auf die Leidenschaft eine feindselige Haltung gegenüber anderen Rassen angehörigen Personen, Bevölkerungsteilen oder Völker hervorzurufen geeignet sind und damit den Nährboden für Hass, öffentliche Äußerungen, Kampagnen oder sogar Ausschreitungen gegen die betroffenen Kreise zu bereiten geeignet sind". Zu den kriegsverherrlichenden Schriften zählen sicherlich nicht nur die ... Darstellungen des Krieges als "anziehend, reizvoll" etc., sondern auch die Darstellung von Massen- bzw. Völkermorden als gottgewollte Handlungsweisen. Im übrigen besteht nach der Rechtsprechung und der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle Einigkeit, dass es sich im § 1 Abs. 1, S. 2 GjSM nur um einen "nicht erschöpfenden Beispielkatalog für den Oberbegriff der ‘sozialethischen Desorientierung’" handelt, so dass auch Schriften mit anderen Inhalten die Voraussetzungen für eine Indizierung erfüllen können. Dies gilt insbesondere für Verletzungen der Menschenwürde, was bei Darstellungen anzunehmen ist, in denen "der Mensch zum Objekt degradiert wird, vor allem, wenn er auf eine unmenschliche Stufe gestellt wird". Erwähnt wird in der zitierten Kommentierung u. a. Verstümmelung, grausame Folterszenen u. ä. 2 Dies alles trifft auf zahlreiche Passagen der Bibel zu. Einige Beispiele seien vorweggenommen: "Wenn ein Mann oder eine Frau Geister beschwören oder deuten kann, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen; ihre Blutschuld komme über sie." (3. Mose 20, 27) Hier sind die späteren Hexenprozesse bereits vorprogrammiert. Ähnlich soll es dem ergehen, der "den Namen des Herrn lästert" - eine Art Generalermächtigung für Todesurteile, unmittelbar Gott in den Mund gelegt: „Führe den Flucher hinaus vor das Lager, und lass’ alle, die es gehört haben, ihre Hände auf sein Haupt legen, und lass die ganze Gemeinde ihn steinigen ..." (3. Mose 24, 14) Wer mit seinen eigenen Gläubigen so gewalttätig umgeht, wie dies der Priesterkaste der damaligen Zeit erlaubt ist, der wird erst recht Andersgläubigen, die ja seine Monopolstellung gefährden könnten, mit unnachsichtiger Härte begegnen. Auch dafür soll der Gott der Bibel herhalten: "Du, hüte dich aber, mit den Bewohnern des Landes, in das du kommst, einen Bund zu schließen; sie könnten dir sonst, wenn sie in deiner Mitte leben, zu einer Falle werden. Ihre Altäre sollt ihr vielmehr niederreißen, ihre Steinmale zerschlagen, ihre Kultpfähle umhauen." (2. Mose 34, 12 ff.) Paulus geht sogar noch einen Schritt weiter, indem er über Andersgläubige bzw. Anhänger anderer Kulte schreibt: "Sie sind voll alles Unrechten, von Schlechtigkeit, Habsucht, Bosheit ... Sie wissen, dass, die solches tun, nach Gottes Recht des Todes würdig sind ..." (Römer 1, 29 f.) In der späteren Weltmission der Katholischen Kirche in Lateinamerika setzten die portugiesischen und spanischen Missionare dieses Programm um, was nach Expertenschätzung 10 - 20 Millionen Indianern das Leben kostete. Im 1. Thessalonicher-Brief schürt Paulus sodann bei der Ablehnung Andersgläubiger den Antisemitismus des Neuen Testaments, indem er schreibt: "Die haben den Herrn Jesus getötet und die Propheten und haben uns verfolgt und gefallen Gott nicht und sind allen Menschen feind ... Aber der Zorn ist schon über sie gekommen zum Ende hin."(1. Thessalonicher 2, 14 f.) Das wurde zur geistigen Grundlage für die Aufrufe Luthers, die Synagogen und Schulen der Juden mit Feuer anzustecken ... "unserem Herrn und der Christenheit zu Ehren, damit Gott sehe, dass wir Christen seien". Und auf Luther berief sich wieder Hitler, der den Begründer der evangelisch-lutherischen Kirche deshalb als "großen Mann" pries, weil "er den Juden sah, wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen". In der geistigen Nachfolge des biblischen Antisemitismus pries dann der evangelische Landesbischof Sasse angesichts der Reichskristallnacht Luther und Hitler im Verbund: "Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird ... damit der gottgesegnete Kampf des Führers zur völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt ..." Der Philosoph Karl Jaspers schrieb über Luther: "Seine Ratschläge gegen die Juden hat Hitler genau ausgeführt." Dabei waren die zitierten Passagen aus dem Alten und dem Neuen Testament keineswegs die einzigen Textstellen, in denen die Ideologie für die Erlaubnis zum Genozid gegen Andersgläubige zu finden ist. Obwohl eines der Hauptgebote des von Mose verkündeten Dekalogs lautet: "Du sollst nicht töten!", machen die Textverfasser der Bibel Jahwe zu einem Kriegsgott, der rücksichtslos Eroberungsfeldzüge befiehlt und zu Mord und Totschlag, Plünderung und Vergewaltigung aufruft. Die Aufforderung "Schadet den Midianitern und schlagt sie." (4. Mose 25, 17) ist noch das harmloseste Beispiel. Der "Gott", von dem hier die Rede ist, "wird die Völker seiner Verfolger auffressen und ihre Gebeine zermalmen und mit seinen Pfeilen zerschmettern". (4. Mose 24, 8) Auch im 2. Petrusbrief findet eine regelrechte Volksverhetzung gegen Andersgläubige statt: "Sie sind wie die unvernünftigen Tiere, die von der Natur dazu geboren sind, dass sie gefangen und geschlachtet werden ... sie sind schandbare Schmutzflecken ..." (2. Petrus 2, 12 f.) Mitunter schwelgt die Bibel in einer Art Blutrausch, die sie Gott unterschiebt: "Ich will meine Pfeile mit Blut trunken machen, und mein Schwert soll Fleisch fressen, mit Blut von Erschlagenen und Gefangenen, von den Köpfen streitbarer Feinde!" (5. Mose 32, 42) Als die Kreuzritter auf Geheiß Papst Urbans II. im Jahre 1095 Jerusalem stürmten und knöcheltief im Blut der von ihnen ermordeten Sarazenen wateten, konnten sie sich auf die biblischen Lehren des Alten und des Neuen Testaments berufen. Auch infame Kriegslisten sollen danach gottgewollt sein: "Wenn du vor eine Stadt ziehst, um gegen sie zu kämpfen, so sollst du ihr zuerst den Frieden anbieten. Antwortet sie dir friedlich und tut sie dir ihre Tore auf, so soll das ganze Volk, das darin gefunden wird, dir fronpflichtig sein und dir dienen. Will sie aber nicht Frieden machen mit dir, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie. Und wenn sie der Herr, dein Gott, dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was männlich darin ist, mit der Schärfe des Schwertes erschlagen. Nur die Frauen, die Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und alle Beute sollst du unter dir austeilen und sollst essen von der Beute deiner Feinde, die dir der Herr, dein Gott, gegeben hat." (5. Mose 20, 10-14)
"Da redete Mose mit dem Volk und sprach: ‘Rüstet unter euch Leute zum Kampf gegen die Midianiter, die die Rache des Herrn an den Midianitern vollstrecken ... und sie zogen aus zum Kampf gegen die Midianiter, wie der Herr es Mose geboten hatte, und töteten alles, was männlich war; samt den Erschlagenen töteten sie auch die Könige der Midianiter ... und die Kinder Israels nahmen gefangen die Frauen der Midianiter und ihre Kinder. All ihr Vieh, all ihre Habe und alle ihre Güter raubten sie und verbrannten mit Feuer alle ihre Städte, wo sie wohnten, und alle ihre Zeltdörfer ... Und Mose wurde zornig über die Hauptleute des Heeres ... und sprach zu ihnen: ‘Warum habt ihr alle Frauen leben lassen?... so tötet nun alles, was männlich ist unter den Kindern, und alle Frauen, die nicht mehr Jungfrauen sind; aber alle Mädchen, die unberührt sind, die lasst für euch leben." (4. Mose 31, 1 ff.) Die Serie der Grausamkeiten lässt sich beliebig fortsetzen, z. B. durch nachfolgende Zitate: ... (Es folgen Beispiele aus Hosea 14, 1; 4. Mose 25, 3 f.; 4. Mose 25, 6 f.)
"Als nun der Brief zu ihnen kam, nahmen sie des Königs Söhne und töteten die 70 und legten ihre Köpfe in Körbe und schickten sie zu Jehu nach Jesreel. Und als der Bote kam und ihm sagte: Sie haben die Köpfe der Söhne des Königs gebracht, sprach er: Legt sie in zwei Haufen vor das Tor bis morgen ..." (2. Könige 10, 7 f.) "Und wenn jemand vermessen handeln würde, dass er dem Priester nicht gehorcht, der dort im Dienst des Herrn, deines Gottes, steht, oder dem Richter, der soll sterben ..." (5. Mose 17, 12) "Wenn
jemand einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn hat, der der Stimme
seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht ... So sollen sie ihn
steinigen alle Leute seiner Stadt, dass er sterbe ..." (5. Mose,
21, 18 f.) Und damit niemand auf den Gedanken kommt, dass man die Vorschriften dieser blutigen Texte und die dort geschilderten Verhaltensweisen vielleicht doch nicht ganz so ernst nehmen dürfe, schärft die Bibel dem Leser noch einmal ein: "Alles, was ich euch gebiete, das sollt ihr halten und danach tun. Ihr sollt nichts dazu tun und nichts davon tun." (5. Mose 13, 1) So lehren es die beiden Kirchen bis heute. Im Jahr 1965 deklarierte das höchste Gremium der Katholischen Kirche in Gestalt des II. Vatikanischen Konzils in seiner Dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung folgendes:
Dementsprechend heißt es in dem bis heute gültigen Katechismus der Katholischen Kirche: "Das Alte Testament ist ein unaufgebbarer Teil der Heiligen Schrift. Seine Bücher sind von Gott inspiriert (Unterstreichung durch den Verfasser) und behalten einen dauernden Wert, denn der Alte Bund ist nie widerrufen worden ... Die Christen verehren das Alte Testament als wahres Wort Gottes (Unterstreichung durch den Verfasser). Den Gedanken, das Alte Testament aufzugeben, weil das Neue es hinfällig gemacht habe, wies die Kirche stets entschieden zurück." (Randnummern 121 und 123) Und für die Evangelisch-Lutherische Kirche gilt immer noch gemäß einer ihrer wichtigsten Bekenntnisschriften, der "Konkordienformel": "Wir glauben, lehren und bekennen, dass die ein(z)ige Regel und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer gerichtet und geurteilt werden sollen, sind allein die prophetischen und apostolischen Schriften Altes und Neues Testaments, wie geschrieben steht: ‘Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Weg’, Psalm 119. Und Paulus: ‘Wann ein Engel vom Himmel käme und predigte anders, der soll verflucht sein’, Gal 1." 3 Es handelt sich also nicht etwa um historische Texte aus längst vergangenen Zeiten; es geht vielmehr um bis heute gültige Vorschriften und als gottgewollt dargestellte Praktiken, die der Schwerkriminalität zuzurechnen sind. Diese Empfehlungen werden noch bis in die jüngste Zeit befolgt. So berief sich beispielsweise der vor kurzem verstorbene kroatische Präsident Franjo Tudjman in seinem 1989 erschienen Buch Irrwege der historischen Wahrheit zur Rechtfertigung der Ausrottung von Minderheiten ausdrücklich auf die Bibel, indem er schrieb: "Die Geschichte der Menschheit wurde immer begleitet von dem Phänomen der Gewalt ... Der Völkermord ist ein natürliches Phänomen, er steht in Übereinstimmung mit der menschlich-sozialen und mythologisch-göttlichen Natur. Der Genozid ist nicht nur erlaubt, sondern empfohlen. Ferner hat der allmächtige Jehova mit eigenen Worten den Völkermord immer dann empfohlen, wenn er für das Überleben und die neuerlich etablierte Macht des Reiches des auserwählten Volkes oder dessen Aufrechterhaltung wie die Verbreitung des heiligen Glaubens nützlich ist." Wer in staatlicher Verantwortung für den Schutz der Jugend steht und die Brutalität der biblischen Empfehlungen schweigend hinnimmt, macht sich bezüglich der daraus resultierenden Gefährdung der seelischen und moralischen Entwicklung der Jugend mitschuldig. Die Bibel erfüllt in vielen Passagen, von denen im vorliegenden Antrag nur ein Teil zitiert wurde, nicht nur eines, sondern sämtliche der in § 1 Abs. 1, S. 2 GjSM beispielhaft aufgeführten und eingangs kommentierten Merkmale einer jugendgefährdenden Schrift: Sie ist "zur sittlichen Gefährdung geeignet", weil sie den Erziehungszielen einer pluralistischen Gesellschaft nach den Maßstäben des Grundgesetzes krass widerspricht. Sie ist "verrohend", weil sie rohe Instinkte weckt und eine gefühllose, gegen Schicksal und Leiden anderer abgestumpfte Gesinnung hervorzurufen geeignet ist - weit intensiver als die in diesem Zusammenhang in der zitierten Kommentierung erwähnten "brutalen Wildwestdarstellungen". Sie ist eine zu "Gewalttätigkeit und Verbrechen anreizende" Schrift. Sie stachelt zum Hass gegen Andersgläubige, insbesondere die Juden, auf. Sie verletzt immer wieder in erschreckendem Maß die Menschenwürde.
Der Umstand, dass die Bibel trotz ihrer Unmenschlichkeit und Grausamkeit ein Standardwerk des so genannten christlichen Abendlandes ist, verringert ihre jugendgefährdende Wirkung nicht, sondern verstärkt sie eher noch. Wenn in einem "Heiligen Buch" solche Grausamkeiten empfohlen werden, dann senkt dies die Hemmschwelle für ähnliche Untaten beträchtlich. Wer dies zulässt, der möge dann auch einräumen, dass er in Kauf nimmt, dass eines Tages, wenn es die politischen Verhältnisse wieder zulassen, erneut Gewalttätigkeiten im Namen der Bibel begangen werden. Mit dem Grundgesetz ist dies völlig unvereinbar - es sei denn, man will die Bibel über das Grundgesetz stellen. Auch das müsste man dann sagen, wenn man dem Wertewiderspruch nicht mit einer jugendschützenden Indizierung der menschenrechts- und verfassungswidrigen Schrift begegnen will. Auch der etwaige Einwand, dass die zitierten Grausamkeiten heute nicht mehr bejaht werden, scheidet angesichts der oben erwähnten kirchlichen Lehren aus, die die Bibel auch heute noch einschränkungslos zum verbindlichen Bestandteil ihres Glaubensgutes machen. 5 Die Schutzpflicht des Staates für die Jugend (Art. 5 Abs. 2 GG) und für eine verfassungstreue Erziehung der Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG), die Verantwortung des Staates für den Gedanken der Völkerverständigung, (Art. 9 Abs. 2 GG), für das Verbot von Angriffskriegen (Art. 26 GG) und vor allem die staatliche Schutzpflicht für das Leben und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) gebieten dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch einen entsprechenden Antrag bei der Bundesprüfstelle die Indizierung der Bibel einzuleiten, solange die genannten und vergleichbaren Textpassagen darin enthalten sind. ... Dieser Schutzpflicht entspricht auf Seiten der Betroffenen auch ein subjektives Schutzrecht. ... In Wahrnehmung dieser Schutzrechte für ihre Kinder stellen die von mir vertretenen Eltern den vorliegenden Antrag. Sie bitten höflich darum, über die Entscheidung Ihres Hauses informiert zu werden. Sollten Sie dem Antrag nicht stattgeben, wird mit Rücksicht auf die dargelegte Grundrechtsposition der Antragsteller ein rechtsmittelfähiger Bescheid erbeten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sailer
(Rechtsanwalt) |
Fortsetzung:
Das Ministerium lehnte den Antrag mit Schreiben vom 2.8.2000 mit der Begründung
ab, eine Schrift dürfe nach § 1 Abs. 2 Nummer 1 GjA "nicht in die Liste
aufgenommen werden allein wegen ihres religiösen Inhalts" und nach § 1 Absatz 2
Nummer 2 GjS "wenn sie der Wissenschaft dient". In der Begründung heißt es: "Die
Bibel ist eine Dokumentation des christlichen Glaubens. Darüber hinaus dient sie
der Wissenschaft im Rahmen der Religionsgeschichte." Darauf hin erhoben die
Anwälte im Namen ihrer Mandanten Klage am 22.8.2000 beim Verwaltungsgericht
Berlin "wegen Vollzugs des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften und Medieninhalte" (siehe dazu
Ausgabe Nr. 17/2000).
Gratis
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Lesetipps:
"Der Theologe Nr. 13": Aaron oder Korach - Priesterherrschaft oder wanderndes Gottesvolk"
"Der Theologe Nr. 20": Elia,
Amos, Jeremia - Gottespropheten rütteln das Volk auf"
"Der Theologe Nr. 26": Die Aufforderung zum
Völkermord in der Bibel
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