"Neutrale Richter gesucht, also nicht katholisch und nicht evangelisch!"
    Stellungnahme von Dieter Potzel zu einem Gerichtsverfahren


Im November 2003 schrieb ich ein Flugblatt darüber, wie der evangelisch-lutherische Pfarrer Michael Fragner mit religiösen Minderheiten umgeht. Er hatte sich dabei vielfach in niederträchtiger Weise gegen eine kleinere Gemeinschaft und einzelne ihrer Vertreter geäußert, was ich hier wegen der verleumderischen bzw. falschen Inhalte nicht wiederholen möchte. Das Dorf Michelrieth, in dem ich wohne, bezeichnet Pfarrer Michael Fragner (der dort eine Zeitlang Gemeindepfarrer war) als "urprotestantisch". Als nun aber friedfertige und um gute Nachbarschaft bemühte Andersgläubige vermehrt zugezogen waren, schimpfte der Pfarrer öffentlich, das Dorf werde durch diese Menschen "verstärkt aufgefressen" (Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen Nr. 2/1999). Weiterhin beklagte er, diese Leute befänden sich nun "in der Pfarrei Michelrieth", obwohl sie mit der Pfarrei gar nichts zu tun haben. Doch die Kirche betrachtet das Dorf offenbar als ihr Revier - ähnlich wie im 16. Jahrhundert, als die Bewohner eines Ortes entweder evangelisch oder katholisch sein mussten und Abweichler nicht geduldet und z. B. vertrieben wurden. Doch anstatt über sein eigenes inquisitorisches Verhalten zu erschrecken, rückte Pfarrer Michael Fragner z.B. die von mir heraus gegebene Online-Zeitschrift Der Theologe auf verleumderische Weise sogar in die Nähe von "´richtigen` Diktaturen" - eine weitere bösartige Verleumdung und Lüge.
Nun sollte der Kirchenmann einmal merken, was er seinem Nächsten dauernd antut und endlich mit der Niedertracht aufhören. Deshalb das Flugblatt als Notwehr gegen die Attacken des lutherischen Amtsträgers. Auf dem Flugblatt wies ich auch auf das Buch Der Steinadler und sein Schwefelgeruch - Das neue Mittelalter hin (siehe auch www.steinadler-schwefelgeruch.de), in dem die Verleumdungen und Diskriminierungen kleinerer Gemeinschaften durch die Kirchen an vielen weiteren Beispielen dokumentiert sind. Doch der Pfarrer kam beim Amtsgericht Gemünden bei Richterin Sonja Schäd und beim Landgericht Würzburg bei den Richtern Peter Schauff und Thomas Behl und bei Richterin Helga Twardzik mit seiner Klage durch. Er konnte bei den Richtern durchsetzen, dass ich mich nicht auf diese Weise gegen seine Attacken wehren darf. Und er hat das Recht, das ihm zugesprochen wurde, unter der Überschrift Diffamierungsflugblatt von Dieter Potzel auch im Internet publiziert. Dazu möchte ich nun auf nachfolgende Weise Stellung nehmen:

 

Neutrale Richter gesucht, also nicht katholisch und nicht evangelisch ! (28.1.2005 / 19.4.2010): "Bei uns bekommen Sie keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil", sagen Richter manchmal halb scherzhaft nach Verhandlungen. Daran musste ich denken, nachdem in einem Prozess eines evangelischen Pfarrers gegen mich zwei Mal das unerfreuliche "Urteil" ergangen war, dass ich mich nicht mit bestimmten Äußerungen zur Wehr setzen darf.

Es blieb ein unguter Nachgeschmack, und die Situation erinnerte mich auch an Martin Luther. Er lehrte, dass ein Richter in seinem Beruf der Kirche zu dienen habe. In seiner so genannten "Zwei-Reiche-Lehre" erklärte Luther, dass der Staat (das eine der beiden "Reiche") der Kirche helfen bzw. dienen solle. Umgekehrt soll die Kirche (das andere der beiden "Reiche") dem Staat helfen, indem ihre Mitglieder als Beamte, Soldaten, Richter, Henker usw. dienen. Staat und Kirche sollen sich also Hand in Hand gegenseitig unterstützen. Welches "Urteil" sprechen gemäß dieser Lehre dann evangelische oder katholische Richter, wenn die Kirche eine der beiden Parteien vor Gericht ist? Oder: Welches "Urteil" sollen sie demnach sprechen? Und: Welches "Recht" wurde ihnen durch Erziehung und Ausbildung indoktriniert? Diese Lehre Martin Luthers gehört zum Beispiel zum Abiturwissen im (vom Staat finanzierten) Fach "Evangelische Religion", und sie wurde von vielen späteren Juristen bereits auf der staatlichen Schule erlernt.

Dieser Prozess war leider kein Einzelfall. Immer wieder wurden unter vergleichbaren Umständen der Kirche das "Recht" zugesprochen und dem Kirchenaussteiger das "Unrecht". Doch kann so etwas überhaupt mit rechten Dingen zu gehen? Und was für ein "Recht" ist es, wenn man unter solchen Umständen auch noch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Kirche zahlen muss, weil dieser von einem evangelischen oder katholischen Richter, so wie es die kirchliche Lehre fordert, das "Recht" zugesprochen wurde? Irgendwann ist es genug. Aus diesem Grund: "Neutrale Richter gesucht, also nicht katholisch und nicht evangelisch!" Das würde auch schon der Anstand den konfessionellen Richtern selbst gebieten, in diesem Fall ihre Befangenheit zuzugeben.

(Dieter Potzel, Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld)


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