"Neutrale
Richter gesucht, also nicht
katholisch und nicht evangelisch!"
Stellungnahme
von Dieter Potzel zu einem Gerichtsverfahren
Im November 2003 schrieb ich ein
Flugblatt darüber, wie der evangelisch-lutherische Pfarrer Michael Fragner mit
religiösen Minderheiten umgeht. Er
hatte sich dabei vielfach in
niederträchtiger Weise
gegen eine kleinere Gemeinschaft und einzelne ihrer Vertreter geäußert, was
ich hier wegen der verleumderischen bzw. falschen Inhalte nicht wiederholen möchte. Das Dorf Michelrieth, in dem ich wohne, bezeichnet
Pfarrer Michael
Fragner (der dort eine Zeitlang
Gemeindepfarrer war) als "urprotestantisch".
Als nun aber friedfertige und um gute Nachbarschaft bemühte Andersgläubige vermehrt
zugezogen waren, schimpfte der Pfarrer öffentlich, das Dorf werde durch diese
Menschen "verstärkt aufgefressen" (Materialdienst der
Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen Nr. 2/1999).
Weiterhin beklagte er, diese Leute befänden sich nun "in der Pfarrei
Michelrieth", obwohl
sie mit der Pfarrei gar nichts zu tun haben. Doch die Kirche betrachtet das
Dorf offenbar als ihr Revier - ähnlich wie im 16. Jahrhundert, als die
Bewohner eines Ortes entweder evangelisch oder katholisch sein mussten und Abweichler
nicht geduldet und z. B. vertrieben wurden. Doch anstatt über sein eigenes
inquisitorisches Verhalten zu
erschrecken, rückte Pfarrer Michael Fragner z.B. die von mir heraus gegebene
Online-Zeitschrift Der Theologe auf
verleumderische Weise sogar in die Nähe von "´richtigen` Diktaturen"
- eine weitere bösartige Verleumdung und Lüge.
Nun
sollte der Kirchenmann einmal merken, was er seinem Nächsten dauernd antut und endlich mit
der Niedertracht aufhören. Deshalb das Flugblatt als Notwehr gegen
die Attacken des lutherischen Amtsträgers. Auf dem
Flugblatt wies ich auch auf das Buch
Der
Steinadler und sein Schwefelgeruch - Das neue Mittelalter hin
(siehe auch
www.steinadler-schwefelgeruch.de), in dem die Verleumdungen und
Diskriminierungen kleinerer Gemeinschaften durch die Kirchen an vielen
weiteren Beispielen dokumentiert sind. Doch der Pfarrer kam beim Amtsgericht Gemünden
bei Richterin Sonja Schäd und beim Landgericht Würzburg bei den Richtern
Peter Schauff und Thomas Behl und bei Richterin Helga Twardzik mit seiner
Klage durch. Er konnte bei den Richtern durchsetzen, dass ich mich nicht auf diese Weise gegen seine Attacken wehren
darf. Und er hat das Recht, das ihm zugesprochen wurde, unter der Überschrift Diffamierungsflugblatt von Dieter Potzel auch im Internet publiziert.
Dazu möchte ich nun auf nachfolgende Weise Stellung nehmen:
Neutrale Richter gesucht, also nicht katholisch und nicht
evangelisch ! (28.1.2005 / 19.4.2010):
"Bei uns bekommen Sie keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil", sagen Richter
manchmal halb scherzhaft nach Verhandlungen. Daran musste ich denken,
nachdem in einem Prozess eines evangelischen Pfarrers gegen
mich zwei Mal das unerfreuliche "Urteil" ergangen
war, dass ich mich nicht mit bestimmten Äußerungen zur Wehr setzen darf.
Es blieb ein unguter Nachgeschmack, und die Situation erinnerte mich auch an Martin Luther. Er lehrte, dass ein Richter in seinem Beruf der Kirche zu dienen
habe. In seiner
so genannten
"Zwei-Reiche-Lehre" erklärte Luther, dass der Staat
(das eine
der beiden "Reiche")
der Kirche helfen bzw. dienen solle. Umgekehrt soll die Kirche
(das andere
der beiden
"Reiche") dem Staat helfen, indem ihre Mitglieder als Beamte, Soldaten,
Richter, Henker usw. dienen. Staat und Kirche sollen sich also Hand in Hand
gegenseitig unterstützen. Welches
"Urteil" sprechen gemäß dieser Lehre dann evangelische oder katholische
Richter, wenn die Kirche eine der beiden Parteien vor Gericht ist? Oder: Welches
"Urteil" sollen sie demnach sprechen?
Und: Welches "Recht" wurde ihnen durch Erziehung und
Ausbildung indoktriniert? Diese Lehre Martin Luthers gehört zum Beispiel zum
Abiturwissen im (vom Staat finanzierten) Fach "Evangelische Religion", und
sie wurde von vielen späteren
Juristen bereits auf der staatlichen Schule erlernt.
Dieser Prozess war leider kein Einzelfall. Immer wieder wurden unter
vergleichbaren Umständen der Kirche das "Recht" zugesprochen und dem
Kirchenaussteiger das "Unrecht". Doch kann so etwas überhaupt mit rechten
Dingen zu gehen? Und was für ein "Recht" ist es, wenn man unter solchen
Umständen auch noch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Kirche zahlen muss,
weil dieser von einem evangelischen oder katholischen Richter, so wie es die
kirchliche Lehre fordert, das "Recht" zugesprochen wurde? Irgendwann ist es genug. Aus diesem Grund: "Neutrale Richter gesucht, also nicht katholisch und nicht
evangelisch!" Das würde auch schon der Anstand den konfessionellen
Richtern selbst gebieten, in diesem Fall ihre Befangenheit zuzugeben.
(Dieter Potzel, Max-Braun-Straße 2, 97828
Marktheidenfeld)